„Inkompetentes“ Innenministerium belehrt
Illegale Festnahme von Ausländern hat Nachspiel für Immigrations- und Polizeibeamte
Windhoek (ms) - Als „institutionalisierte Inkompetenz“ hat ein Richter das Gebaren von Mitgliedern der Polizei und Immigrationsbehörde bezeichnet, die zuvor bereits vom Obergericht zur Freilassung von 46 illegal verhafteten Ausländern verpflichtet worden waren.
In der nun nachgereichten Begründung eines früher ergangenen Urteils ordnet Richter Shafimana Ueitele unter anderem an, dass das Innenministerium bis September Ausbildungsprogramme für Immigrationsbeamte erarbeiten und Maßnahmen zur besseren Beobachtung verhafteter Immigranten ergreifen muss. Ferner verfügte er, dass kein Immigrationsbeamter die ihm qua Amt übertragenen Befugnisse ausüben darf, der nicht zuvor ein Training über die Bestimmungen des Immigrationsgesetzes durchlaufen hat.
Gleichzeitig kam Ueitele zu dem Ergebnis, dass der illegale Arrest der Ausländer auf Unvermögen der von Ombudsmann John Walters verklagten Antragsgegner und nicht auf böse Absicht zurückzuführen sei. Demnach lehnte er das Gesuch von Walters ab, die Beklagten in ihrer persönlichen Eigenschaft für die ihm entstandenen Rechtskosten haftbar zu machen. Vielmehr werde das Innenministerium für die Anwaltskosten aufkommen müssen, weil es durch Missachtung geltender Gesetze die Sicherheit des Landes gefährde und die Regierung möglichen Entschädigungsklagen illegal verhafteter Personen aussetze.
Hintergrund des Verfahrens ist die vor einigen Monaten vollzogene Festnahme von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen waren. Die Immigranten wurden ohne gültigen Haftbefehl festgenommen und teilweise über Monate ohne Haftverlängerungs-Erlaubnis in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten. Ferner wurden sie weder über ihr Recht auf Rechtsbeistand, noch über den Grund ihrer Festnahme informiert oder einem Immigrations-Tribunal vorgeführt und häufig deutlich länger als die genehmigte Arrestzeit von 14 Tagen gefangen gehalten (AZ berichtete). Dies führt Walters darauf zurück, dass die Polizei weder Respekt vor den für Flüchtlinge relevante Bestimmungen des Grundgesetzes habe, noch zu klären versuche, ob die Betroffenen tatsächlich illegale Einwanderer seien.
In der nun nachgereichten Begründung eines früher ergangenen Urteils ordnet Richter Shafimana Ueitele unter anderem an, dass das Innenministerium bis September Ausbildungsprogramme für Immigrationsbeamte erarbeiten und Maßnahmen zur besseren Beobachtung verhafteter Immigranten ergreifen muss. Ferner verfügte er, dass kein Immigrationsbeamter die ihm qua Amt übertragenen Befugnisse ausüben darf, der nicht zuvor ein Training über die Bestimmungen des Immigrationsgesetzes durchlaufen hat.
Gleichzeitig kam Ueitele zu dem Ergebnis, dass der illegale Arrest der Ausländer auf Unvermögen der von Ombudsmann John Walters verklagten Antragsgegner und nicht auf böse Absicht zurückzuführen sei. Demnach lehnte er das Gesuch von Walters ab, die Beklagten in ihrer persönlichen Eigenschaft für die ihm entstandenen Rechtskosten haftbar zu machen. Vielmehr werde das Innenministerium für die Anwaltskosten aufkommen müssen, weil es durch Missachtung geltender Gesetze die Sicherheit des Landes gefährde und die Regierung möglichen Entschädigungsklagen illegal verhafteter Personen aussetze.
Hintergrund des Verfahrens ist die vor einigen Monaten vollzogene Festnahme von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen waren. Die Immigranten wurden ohne gültigen Haftbefehl festgenommen und teilweise über Monate ohne Haftverlängerungs-Erlaubnis in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten. Ferner wurden sie weder über ihr Recht auf Rechtsbeistand, noch über den Grund ihrer Festnahme informiert oder einem Immigrations-Tribunal vorgeführt und häufig deutlich länger als die genehmigte Arrestzeit von 14 Tagen gefangen gehalten (AZ berichtete). Dies führt Walters darauf zurück, dass die Polizei weder Respekt vor den für Flüchtlinge relevante Bestimmungen des Grundgesetzes habe, noch zu klären versuche, ob die Betroffenen tatsächlich illegale Einwanderer seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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