Inhaftierte Ausländer sind frei
Innenministerium beugt sich Ombudsmann – Immigranten müssen ausreisen
Von Marc Springer, Windhoek
Wie Eileen Rakow, Direktorin im Büro des Ombudsmanns, auf Anfrage mitteilte, habe sich das Ministerium verpflichtet, die Ausländer, die in Polizeizellen in Windhoek, Wanaheda, Seeis und Katutura inhaftiert waren, vor Dienstschluss am (gestrigen) Donnerstag freizulassen. Diese Maßnahme sei allerdings mit der Auflage verbunden, dass die betroffenen Immigranten binnen sieben Tagen das Land verlassen.
Die Entlassung folgt einem Eilantrag von Ombudsmann John Walters. Darin hatte er unter Berufung auf eine von ihm angeordnete Untersuchung darauf hingewiesen, dass mit einer Ausnahme sämtliche der Ausländer illegal gefangen gehalten würden, weil ihr Arrest nicht durch die dafür notwendigen Unterlagen legitimiert sei. So seien für viele der Ausländer keine Haftbefehle vorhanden, bei anderen seien die Arrestgenehmigung und so genannte Haftverlängerungs-Erlaubnis verstrichen, auf Grundlage derer sie inhaftiert seien (AZ berichtete).
Rakow, die die Freilassung als großen Erfolg und „Weckruf“ für das Ministerium wertete, hob ferner hervor, die Untersuchung bei Polizeistationen werde andauern und nach der Hauptstadt auf andere Ortschaften im Lande ausgedehnt. So habe Ombudsmann Walters z.B. vor kurzem die Polizeistation in Katima Mulilo besucht und dort einige Ausländer angetroffen, die offenbar unter ähnlich rechtswidrigen Umständen gefangen gehalten würden.
Hinsichtlich der beiden inhaftierten Jungen im Alter von jeweils 17 Jahren erklärte Rakow, der Ombudsmann werde sich ihrer nach der Freilassung persönlich annehmen und in Zusammenarbeit mit den Botschaften ihrer Heimatländer und in Rücksprache mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ihre Rückführung nach Angola und Simbabwe organisieren.
Wie Eileen Rakow, Direktorin im Büro des Ombudsmanns, auf Anfrage mitteilte, habe sich das Ministerium verpflichtet, die Ausländer, die in Polizeizellen in Windhoek, Wanaheda, Seeis und Katutura inhaftiert waren, vor Dienstschluss am (gestrigen) Donnerstag freizulassen. Diese Maßnahme sei allerdings mit der Auflage verbunden, dass die betroffenen Immigranten binnen sieben Tagen das Land verlassen.
Die Entlassung folgt einem Eilantrag von Ombudsmann John Walters. Darin hatte er unter Berufung auf eine von ihm angeordnete Untersuchung darauf hingewiesen, dass mit einer Ausnahme sämtliche der Ausländer illegal gefangen gehalten würden, weil ihr Arrest nicht durch die dafür notwendigen Unterlagen legitimiert sei. So seien für viele der Ausländer keine Haftbefehle vorhanden, bei anderen seien die Arrestgenehmigung und so genannte Haftverlängerungs-Erlaubnis verstrichen, auf Grundlage derer sie inhaftiert seien (AZ berichtete).
Rakow, die die Freilassung als großen Erfolg und „Weckruf“ für das Ministerium wertete, hob ferner hervor, die Untersuchung bei Polizeistationen werde andauern und nach der Hauptstadt auf andere Ortschaften im Lande ausgedehnt. So habe Ombudsmann Walters z.B. vor kurzem die Polizeistation in Katima Mulilo besucht und dort einige Ausländer angetroffen, die offenbar unter ähnlich rechtswidrigen Umständen gefangen gehalten würden.
Hinsichtlich der beiden inhaftierten Jungen im Alter von jeweils 17 Jahren erklärte Rakow, der Ombudsmann werde sich ihrer nach der Freilassung persönlich annehmen und in Zusammenarbeit mit den Botschaften ihrer Heimatländer und in Rücksprache mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ihre Rückführung nach Angola und Simbabwe organisieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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