Information allen zugängig
Privat- sowie öffentlicher Sektor müssen Zugang gewähren
Von Brigitte Weidlich & Frank Steffen, Windhoek
Der seit März im Amt bestätigte Informationsminister, Peya Mushelenga, legte am Mittwochnachmittag dem Parlament die lang erwartete Gesetzesvorlage für den Zugang zu Information (Access to Information, ATI) vor. Das Gesetz soll künftig den öffentlichen Zugang zu Informationen von staatlichen sowie privaten Instanzen regulieren. Was ursprünglich dazu gedacht war, der Öffentlichkeit Zugang zu staatlichen beziehungsweise öffentlichen Institutionen und Instanzen zu erlauben, soll somit auch Pflicht für den Privatsektor werden.
„Richtig umgesetzt, verspricht der gesetzlich geregelte Zugang zu Information eine Verbesserung der verantwortungsvollen Regierungsführung, des Informationsmanagements und der Transparenz, sowie es die Rechenschaftspflicht und eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an öffentlichen Angelegenheiten ermöglicht,” meinte Mushelenga. Jede Instanz - ob privat oder staatlich - muss demnach einen informationsbeauftragten ernennen oder anstellen. Diese Person muss Anträge und Nachfragen bearbeiteten und Information herausgeben. Sollte eine Organisation oder Instanz keinen solchen Beamten ernennen, muss die Rolle vom Chef der staatlichen oder privatbesessenen Instanz übernommen werden. Sollte die Herausgabe verweigert werden, könnten Antragsteller Berufung bei der Informations-Kommission einlegen.
Der 53-seitige Gesetzentwurf sieht die Gründung einer unabhängigen Kommission vor, die dem Parlament unterstellt werden soll. Ein Informationskommissar sowie Stellvertreter/in sollen die Förderung sowie Überwachung und Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen gewährleisten. Dieses Gremium soll die Befugnis haben, Berufungen anzuhören, die binnen 21 Tagen nach mündlicher oder schriftlicher Beantragung erfolgen muss, falls Einrichtungen Information verweigern.
„In der Tat gibt es in Namibia keine Gesetzgebung, die die Veröffentlichung oder Offenlegung von Informationen vollständig verbietet. Was verboten ist, ist die Veröffentlichung von Informationen ohne Genehmigung“, betonte der Minister. Der Datenschutz beziehungsweise das Recht auf Schutz der Privatsphäre soll indessen bewahrt bleiben.
Bereits im Jahr 2016 fanden öffentliche Beratungen zu einem ersten Entwurf des ATI-Gesetzentwurfes in Windhoek statt. Mitte 2017 teilte der damalige Informationsminister Tjekero Tweya auf Mediennachfrage mit, dass der Kabinettsausschuss für Gesetzgebung den Entwurf „prinzipiell“ gutgeheißen habe.
Seitdem wurde es still um die Novelle, bis im September 2019 der Vize-Informationsminister jener Zeit, Engelbert Nawatiseb, mitteilte, der Entwurf sei vom gesamten Kabinett genehmigt und dem Justizministerium zur letztendlichen Freigabe zugeschickt worden sei. Wenn es vorher hieß, dass die Regierungspartei das Gesetz unbedingt vor dem März 2020 verabschieden wolle, dauerte es weitere zehn Monate bis der Entwurf nun dem Parlament vorgelegt wurde.
Die Debatte dazu beginnt am Dienstag. Indessen befassen sich das Namibische Redakteursforum (EFN) und die Zivilgesellschaft ACTION noch erst mit der Vorlage.
Der seit März im Amt bestätigte Informationsminister, Peya Mushelenga, legte am Mittwochnachmittag dem Parlament die lang erwartete Gesetzesvorlage für den Zugang zu Information (Access to Information, ATI) vor. Das Gesetz soll künftig den öffentlichen Zugang zu Informationen von staatlichen sowie privaten Instanzen regulieren. Was ursprünglich dazu gedacht war, der Öffentlichkeit Zugang zu staatlichen beziehungsweise öffentlichen Institutionen und Instanzen zu erlauben, soll somit auch Pflicht für den Privatsektor werden.
„Richtig umgesetzt, verspricht der gesetzlich geregelte Zugang zu Information eine Verbesserung der verantwortungsvollen Regierungsführung, des Informationsmanagements und der Transparenz, sowie es die Rechenschaftspflicht und eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an öffentlichen Angelegenheiten ermöglicht,” meinte Mushelenga. Jede Instanz - ob privat oder staatlich - muss demnach einen informationsbeauftragten ernennen oder anstellen. Diese Person muss Anträge und Nachfragen bearbeiteten und Information herausgeben. Sollte eine Organisation oder Instanz keinen solchen Beamten ernennen, muss die Rolle vom Chef der staatlichen oder privatbesessenen Instanz übernommen werden. Sollte die Herausgabe verweigert werden, könnten Antragsteller Berufung bei der Informations-Kommission einlegen.
Der 53-seitige Gesetzentwurf sieht die Gründung einer unabhängigen Kommission vor, die dem Parlament unterstellt werden soll. Ein Informationskommissar sowie Stellvertreter/in sollen die Förderung sowie Überwachung und Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen gewährleisten. Dieses Gremium soll die Befugnis haben, Berufungen anzuhören, die binnen 21 Tagen nach mündlicher oder schriftlicher Beantragung erfolgen muss, falls Einrichtungen Information verweigern.
„In der Tat gibt es in Namibia keine Gesetzgebung, die die Veröffentlichung oder Offenlegung von Informationen vollständig verbietet. Was verboten ist, ist die Veröffentlichung von Informationen ohne Genehmigung“, betonte der Minister. Der Datenschutz beziehungsweise das Recht auf Schutz der Privatsphäre soll indessen bewahrt bleiben.
Bereits im Jahr 2016 fanden öffentliche Beratungen zu einem ersten Entwurf des ATI-Gesetzentwurfes in Windhoek statt. Mitte 2017 teilte der damalige Informationsminister Tjekero Tweya auf Mediennachfrage mit, dass der Kabinettsausschuss für Gesetzgebung den Entwurf „prinzipiell“ gutgeheißen habe.
Seitdem wurde es still um die Novelle, bis im September 2019 der Vize-Informationsminister jener Zeit, Engelbert Nawatiseb, mitteilte, der Entwurf sei vom gesamten Kabinett genehmigt und dem Justizministerium zur letztendlichen Freigabe zugeschickt worden sei. Wenn es vorher hieß, dass die Regierungspartei das Gesetz unbedingt vor dem März 2020 verabschieden wolle, dauerte es weitere zehn Monate bis der Entwurf nun dem Parlament vorgelegt wurde.
Die Debatte dazu beginnt am Dienstag. Indessen befassen sich das Namibische Redakteursforum (EFN) und die Zivilgesellschaft ACTION noch erst mit der Vorlage.
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Allgemeine Zeitung
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