Indiskutable Zahlungsmoral
Mit seiner verschärften Gangart gegenüber verschuldeten Kunden hat NamWater eindrucksvoll bewiesen, dass viele der hiesigen Stadt- und Ortsverwaltungen bei dem staatlichen Wasserversorger nicht auf Grund fehlender Finanzen, sondern wegen mangelnder Rechenschaftspflicht im Zahlungsverzug sind.
Unmittelbar nachdem NamWater seinen Schuldnern mit einer Reduzierung ihrer Wasserversorgung gedroht hat, haben viele der betroffenen Lokalbehörden ihre Außenstände entweder komplett oder teilweise beglichen. Damit haben die Verantwortlichen zwar die drohende Halbierung ihrer Wasserversorgung abgewendet, aber gleichzeitig ihr unterentwickeltes Pflichtbewusstsein demonstriert.
Die hastige (Teil)begleichung der Verbindlichkeiten hat nämlich deutlich gezeigt, dass die verschuldeten Ministerien und Lokalverwaltungen nicht unfähig, sondern unwillig sind, ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber NamWater zu erfüllen. Wie sonst lässt sich erklären, dass die Betroffenen binnen der einwöchigen Zahlungsfrist ihre überfälligen Rechnungen wenigstens partiell abbezahlen konnten.
Und indem die verschuldeten Lokalbehörden ihre Außenstände vor Ablauf eines derart kurzfristigen Ultimatums aus eigenen Reserven wenigstens teilweise beglichen haben, haben sie auch ihr bisher bemühtes Argument entkräftet, sie könnten ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber NamWater nicht fristgerecht erfüllen, weil die Endverbraucher ihrerseits versäumten, für ihren Wasserkonsum zu bezahlen.
Unmittelbar nachdem NamWater seinen Schuldnern mit einer Reduzierung ihrer Wasserversorgung gedroht hat, haben viele der betroffenen Lokalbehörden ihre Außenstände entweder komplett oder teilweise beglichen. Damit haben die Verantwortlichen zwar die drohende Halbierung ihrer Wasserversorgung abgewendet, aber gleichzeitig ihr unterentwickeltes Pflichtbewusstsein demonstriert.
Die hastige (Teil)begleichung der Verbindlichkeiten hat nämlich deutlich gezeigt, dass die verschuldeten Ministerien und Lokalverwaltungen nicht unfähig, sondern unwillig sind, ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber NamWater zu erfüllen. Wie sonst lässt sich erklären, dass die Betroffenen binnen der einwöchigen Zahlungsfrist ihre überfälligen Rechnungen wenigstens partiell abbezahlen konnten.
Und indem die verschuldeten Lokalbehörden ihre Außenstände vor Ablauf eines derart kurzfristigen Ultimatums aus eigenen Reserven wenigstens teilweise beglichen haben, haben sie auch ihr bisher bemühtes Argument entkräftet, sie könnten ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber NamWater nicht fristgerecht erfüllen, weil die Endverbraucher ihrerseits versäumten, für ihren Wasserkonsum zu bezahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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