Importverbot gelockert
Namibia führt wieder Geflügel aus Südafrika ein
Windhoek (Namps/ms) – Namibia wird ungeachtet von Berichten über eine Ausbreitung der Vogelgrippe im Westkap wieder Geflügelprodukte aus Südafrika importieren.
Das hat der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft, Percy Misika, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Nampa bestätigt und gleichzeitig betont, dass Importe von staatlich zugelassenen Geflügelproduzenten aus dem Nachbarland vollkommen unbedenklich seien. Voraussetzung sei eine Bescheinigung, dass die importierten Geflügelprodukte mindestens 90 Kilometer außerhalb eines von Vogelgrippe betroffenen Gebiets erzeugt und bei dazu befugten Schlachthöfen zerlegt wurden.
Ferner müssten Lieferanten den Ursprung ihres Geflügels genau rekonstruieren und gewährleisten können, dass dieses ausschließlich aus hermetisch abgeriegelten Hühnerfarmen stamme bei denen keine Gefahr einer Übertragung des Vogelgrippe-Virus bestehe. Diese Betriebe seien in Südafrika regelmäßigen Kontrollen unterworfen und würden nur dann eine Exportgenehmigung erhalten, wenn dort kein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden sei.
Misika reagierte damit auf eine Lockerung des im Juni dieses Jahres verhängten Importverbots mit dem das Ministerium auf den Ausbruch der Vogelgrippe in der Kapprovinz, Mpumalanga, Gauteng und dem Freistaat reagiert hatte. Aufgrund einer Geflügelknappheit auf dem namibischen Markt wurde das Moratorium jedoch teilweise aufgehoben und den von Misika beschriebenen Auflagen unterworden.
Das hat der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft, Percy Misika, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Nampa bestätigt und gleichzeitig betont, dass Importe von staatlich zugelassenen Geflügelproduzenten aus dem Nachbarland vollkommen unbedenklich seien. Voraussetzung sei eine Bescheinigung, dass die importierten Geflügelprodukte mindestens 90 Kilometer außerhalb eines von Vogelgrippe betroffenen Gebiets erzeugt und bei dazu befugten Schlachthöfen zerlegt wurden.
Ferner müssten Lieferanten den Ursprung ihres Geflügels genau rekonstruieren und gewährleisten können, dass dieses ausschließlich aus hermetisch abgeriegelten Hühnerfarmen stamme bei denen keine Gefahr einer Übertragung des Vogelgrippe-Virus bestehe. Diese Betriebe seien in Südafrika regelmäßigen Kontrollen unterworfen und würden nur dann eine Exportgenehmigung erhalten, wenn dort kein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden sei.
Misika reagierte damit auf eine Lockerung des im Juni dieses Jahres verhängten Importverbots mit dem das Ministerium auf den Ausbruch der Vogelgrippe in der Kapprovinz, Mpumalanga, Gauteng und dem Freistaat reagiert hatte. Aufgrund einer Geflügelknappheit auf dem namibischen Markt wurde das Moratorium jedoch teilweise aufgehoben und den von Misika beschriebenen Auflagen unterworden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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