Impfung löst Rechtsstreit aus
Klagen gegen Gesundheitsministerium häufen sich
Windhoek (ms) – Die Entschädigungsforderungen gegen das Gesundheitsministerium reißen nicht ab. Zu den bereits anhängigen Verfahren kommen nun zwei weitere Klagen wegen angeblich unsachgemäßer Impfungen, die mutmaßlich fatale Folgen hatten.
Eine davon geht von der in Rehoboth sesshaften Lynette Rizelda Morkel aus, die nach eigener Darstellung am 8. Juni 2016 ihr Kind zwecks Impfung zum Krankenhaus in der Ortschaft gebracht hat. Obwohl sie die dort diensthabende Krankenschwester auf eine Erkältung ihres Kindes hingewiesen und gefragt habe, ob sie deshalb an einem anderen Tag zurückkommen solle, habe diese sie beschwichtigt und dem Kind die Impfung verabreicht.
Anschließend sei sie mit dem Kind nach Hause zurückgekehrt, wo es am nächsten Morgen verstorben sei. Dafür macht Morkel das Gesundheitsministerium verantwortlich, von dem sie für das ihr verursachte Trauma eine Entschädigung von 225000 N$ verlangt.
In einem fast identischen Fall fordert die Klägerin Angelina Lasarus Schmerzensgeld in Höhe von 535000 N$. Zur Begründung führt sie an, sie habe am 9. Mai 2016 ihr sechs Wochen altes Kind zum Hospital in Oshakati gebracht, wo es geimpft worden sei. Obwohl das Kind kurz darauf „hysterisch geschrien“ habe, sei ihr von der zuständigen Krankenschwester empfohlen worden, nach Hause zu gehen, wo das Kind starke Krämpfe bekommen habe und am nächsten Morgen verstorben sei.
Auch dafür macht die Klägerin das Gesundheitsministerium haftbar und fordert für den Verlust ihres Kindes eine Wiedergutmachung von 535000 Namibia Dollar.
Eine davon geht von der in Rehoboth sesshaften Lynette Rizelda Morkel aus, die nach eigener Darstellung am 8. Juni 2016 ihr Kind zwecks Impfung zum Krankenhaus in der Ortschaft gebracht hat. Obwohl sie die dort diensthabende Krankenschwester auf eine Erkältung ihres Kindes hingewiesen und gefragt habe, ob sie deshalb an einem anderen Tag zurückkommen solle, habe diese sie beschwichtigt und dem Kind die Impfung verabreicht.
Anschließend sei sie mit dem Kind nach Hause zurückgekehrt, wo es am nächsten Morgen verstorben sei. Dafür macht Morkel das Gesundheitsministerium verantwortlich, von dem sie für das ihr verursachte Trauma eine Entschädigung von 225000 N$ verlangt.
In einem fast identischen Fall fordert die Klägerin Angelina Lasarus Schmerzensgeld in Höhe von 535000 N$. Zur Begründung führt sie an, sie habe am 9. Mai 2016 ihr sechs Wochen altes Kind zum Hospital in Oshakati gebracht, wo es geimpft worden sei. Obwohl das Kind kurz darauf „hysterisch geschrien“ habe, sei ihr von der zuständigen Krankenschwester empfohlen worden, nach Hause zu gehen, wo das Kind starke Krämpfe bekommen habe und am nächsten Morgen verstorben sei.
Auch dafür macht die Klägerin das Gesundheitsministerium haftbar und fordert für den Verlust ihres Kindes eine Wiedergutmachung von 535000 Namibia Dollar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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