Im Zweifel gegen den Angeklagten
Wie wenig die Unschuldsvermutung auf namibischer Magistratsebene wert ist, hat nun auch der ehemalige NWR-Chef Tobi Aupindi als jüngstes Opfer eines juristischen Totalversagens leidvoll erfahren.
Aupindi hatte den Ermittlungseifer der Anti-Korruptionskommission (ACC) geweckt, weil ihm sein Mitangeklagter angeblich ein bei seiner Privatwohnung installiertes Schwimmbad bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat. Obwohl bei dem anschließend eingeleiteten und über zehn Jahren verschleppten Verfahren nicht geklärt werden konnte, wer das Schwimmbad finanziert hat, wurden beide Beschuldigten wegen angeblicher Falschaussage gegenüber einem ACC-Ermittler schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von jeweils 50000 N$ verurteilt.
Wie bereits mehrmals zuvor hat das Verfahren eine Mentalität innerhalb der ACC offenbart, wonach ein zum Verdächtigen erkorener Bürger im Zweifelsfall schuldig ist und selbst das Gegenteil belegen soll. Aupindi konnte dies nicht, weil er wie gegenüber der ACC mehrfach beteuert, angeblich in zwei Tranchen von jeweils 25000 N$ in bar für das Pool bezahlt hat, dessen Lieferant jedoch keinen Beleg für diesen Vorgang mehr orten konnte.
Obwohl also von Beginn an klar ist, dass ihm folglich nicht das Gegenteil nachgewiesen werden kann, setzen ACC und Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung hartnäckig fort, nehmen billigend in Kauf, dass der Ruf der zwei Unternehmer leidet und sie beruflichen Schaden nehmen. Und warum das alles? Weil zum widerholten Male die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und in einer unzulässigen Umkehr der Beweislast von Angeklagten erwartet wird, gegen sie erhobene Vorwürfe zu entkräften.
Wenn wundert angesichts dieser Farce, dass Aupindi am Ende der zehnjährigen Rechtbeugung sogar darüber erleichtert war, nicht mit einer Haftstrafe dafür büßen zu müssen, dass er eine hanebüchene Anklage nicht dokumentarisch widerlegen konnte.
Marc Springer
Aupindi hatte den Ermittlungseifer der Anti-Korruptionskommission (ACC) geweckt, weil ihm sein Mitangeklagter angeblich ein bei seiner Privatwohnung installiertes Schwimmbad bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat. Obwohl bei dem anschließend eingeleiteten und über zehn Jahren verschleppten Verfahren nicht geklärt werden konnte, wer das Schwimmbad finanziert hat, wurden beide Beschuldigten wegen angeblicher Falschaussage gegenüber einem ACC-Ermittler schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von jeweils 50000 N$ verurteilt.
Wie bereits mehrmals zuvor hat das Verfahren eine Mentalität innerhalb der ACC offenbart, wonach ein zum Verdächtigen erkorener Bürger im Zweifelsfall schuldig ist und selbst das Gegenteil belegen soll. Aupindi konnte dies nicht, weil er wie gegenüber der ACC mehrfach beteuert, angeblich in zwei Tranchen von jeweils 25000 N$ in bar für das Pool bezahlt hat, dessen Lieferant jedoch keinen Beleg für diesen Vorgang mehr orten konnte.
Obwohl also von Beginn an klar ist, dass ihm folglich nicht das Gegenteil nachgewiesen werden kann, setzen ACC und Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung hartnäckig fort, nehmen billigend in Kauf, dass der Ruf der zwei Unternehmer leidet und sie beruflichen Schaden nehmen. Und warum das alles? Weil zum widerholten Male die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und in einer unzulässigen Umkehr der Beweislast von Angeklagten erwartet wird, gegen sie erhobene Vorwürfe zu entkräften.
Wenn wundert angesichts dieser Farce, dass Aupindi am Ende der zehnjährigen Rechtbeugung sogar darüber erleichtert war, nicht mit einer Haftstrafe dafür büßen zu müssen, dass er eine hanebüchene Anklage nicht dokumentarisch widerlegen konnte.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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