ICC-Rückzug ist unzulässig
Windhoek/Johannesburg (fis) - Ein südafrikanisches Gericht hat die Entscheidung der Regierung, die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag aufzukündigen, für verfassungswidrig erklärt. Das berichtete die Nachrichtenagentur dpa heute Vormittag. Demnach hat die Regierung den Schritt vollzogen, ohne vorher die notwendige Zustimmung des Parlaments einzuholen. Die Regierungspartei ANC hat im Parlament jedoch eine komfortable Mehrheit und könnte dort nun die Zustimmung zum Verlassen des Gerichts einholen. – Südafrika hatte im Oktober die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht aufgekündigt, dagegen hatte die Opposition geklagt. Im Februar wurde auf dem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) der kollektive Rückzug Afrikas vom ICC angekündigt, den Austritt muss aber jedes Land/Mitglied individuell vollziehen. In Namibia hat Außenministerin Nandi-Ndaitwah erst vor wenigen Tagen die Absicht der Regierung zum ICC-Rückzug bekräftigt (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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