Husab-Kläger feiern Teilerfolg
Rechtsstreit um Überstundengeld von 54 Mio. N$ geht weiter
Windhoek (ms) • Rund 720 Angestellte der Husab-Mine haben sich die Hoffnung auf Auszahlung von ihnen angeblich zustehendem Überstundengeld bewahrt, nachdem das Obergericht einen Antrag ihres Arbeitgebers auf vorzeitige Einstellung eines von ihnen angestrengten Verfahrens verworfen hat. Die Kläger bestehen aus zwei Gruppen von jeweils 492 und 229 Angestellten der Firma Swakop Uranium, die im April und Oktober 2018 ihre Klagen eingereicht haben. Weil ihr Anliegen praktisch identisch ist, wurden ihre Forderungen zu einer Sammelklage kombiniert, die nach dem Rückschlag der Antragsgegner heute weiter verhandelt werden soll.
Die Antragsteller argumentieren, ihnen stehe für den Zeitraum zwischen März 2015 und September 2016 Überstundengeld in Höhe von insgesamt 54 Millionen N$ zu, dass ihnen vorenthalten bzw. nicht ausgezahlt worden sei. Da sich Swakop Uranium weigere, das ihnen angeblich zustehende Geld auszuzahlen, müsse die Firma dazu von der Justiz verpflichtet werden.
Die Antragsgegner hatten eine vorzeitige Einstellung des Verfahren beantragt und dies vor allem damit begründet, dass das Gesuch verjährt sei, weil dieses gemäß Arbeitsgesetz binnen eines Jahres hätte eingereicht werden müssen.
Diese Darstellung wurde nun von Richterin Hannelie Prinsloo mit Hinweis darauf verworfen, dass das Arbeitsgesetz in derlei Fällen Ausnahmen erlaube und das Obergericht die nötige Justizgewalt habe, den Fall zu verhandeln.
Die Antragsteller argumentieren, ihnen stehe für den Zeitraum zwischen März 2015 und September 2016 Überstundengeld in Höhe von insgesamt 54 Millionen N$ zu, dass ihnen vorenthalten bzw. nicht ausgezahlt worden sei. Da sich Swakop Uranium weigere, das ihnen angeblich zustehende Geld auszuzahlen, müsse die Firma dazu von der Justiz verpflichtet werden.
Die Antragsgegner hatten eine vorzeitige Einstellung des Verfahren beantragt und dies vor allem damit begründet, dass das Gesuch verjährt sei, weil dieses gemäß Arbeitsgesetz binnen eines Jahres hätte eingereicht werden müssen.
Diese Darstellung wurde nun von Richterin Hannelie Prinsloo mit Hinweis darauf verworfen, dass das Arbeitsgesetz in derlei Fällen Ausnahmen erlaube und das Obergericht die nötige Justizgewalt habe, den Fall zu verhandeln.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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