Hinter Gitter wegen Betrugs
Windhoek - Der Richter verhängte gestern im Fall der wegen Betrugs für schuldig befundenen Ex-Staatsanwältin, Elly Hamunyela (37), aus Gobabis eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wovon sechs Monate zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurden. Das heißt, die Verurteilte muss lediglich eineinhalb Jahre im Gefängnis verbringen, wenn sie sich in den darauffolgenden drei Jahren nichts zu schulden kommen lässt.
Richter Elton Hoff berücksichtigte in seinem Urteil strafmildernde sowie erschwerende Faktoren. Für Hoff war ausschlaggebend, dass Hamunyela während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt, einen Vertrauensposten missbraucht und öffentliche Gelder veruntreut habe. Außerdem benötigte das Vergehen - in dem sie zusammen mit Polizeibeamten vom Justizministerium fiktive Zeugenspesen bezogen habe - längere Vorbereitungszeit und sei daher geplant gewesen. Staatsankläger Louis du Pisani konnte im Prozessverlauf nachweisen, dass Hamunyela von Ende November 1999 bis Anfang März 2000 Regierungsgelder in Höhe von Namibia-Dollar 2500 unrechtmäßig bezogen habe. Sie beteuerte jedoch bis zum Schluss ihre Unschuld und plädierte nach der Urteilsverkündung auf eine Geldstrafe oder Bewährung.
Gegen die ehemalige Staatsanwältin am Magistratsgericht in Gobabis, die fast zehn Jahre ihre Tätigkeit ausübte, laufen am Windhoeker Obergericht noch zwei weitere Verfahren, in denen ihr Betrug beziehungsweise Diebstahl in Höhe von Namibia-Dollar 33320 vorgeworfen werden. Der Termin für die Verurteilung in diesen beiden noch laufenden Prozessen wurde für Anfang April festgelegt.
Richter Elton Hoff berücksichtigte in seinem Urteil strafmildernde sowie erschwerende Faktoren. Für Hoff war ausschlaggebend, dass Hamunyela während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt, einen Vertrauensposten missbraucht und öffentliche Gelder veruntreut habe. Außerdem benötigte das Vergehen - in dem sie zusammen mit Polizeibeamten vom Justizministerium fiktive Zeugenspesen bezogen habe - längere Vorbereitungszeit und sei daher geplant gewesen. Staatsankläger Louis du Pisani konnte im Prozessverlauf nachweisen, dass Hamunyela von Ende November 1999 bis Anfang März 2000 Regierungsgelder in Höhe von Namibia-Dollar 2500 unrechtmäßig bezogen habe. Sie beteuerte jedoch bis zum Schluss ihre Unschuld und plädierte nach der Urteilsverkündung auf eine Geldstrafe oder Bewährung.
Gegen die ehemalige Staatsanwältin am Magistratsgericht in Gobabis, die fast zehn Jahre ihre Tätigkeit ausübte, laufen am Windhoeker Obergericht noch zwei weitere Verfahren, in denen ihr Betrug beziehungsweise Diebstahl in Höhe von Namibia-Dollar 33320 vorgeworfen werden. Der Termin für die Verurteilung in diesen beiden noch laufenden Prozessen wurde für Anfang April festgelegt.
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Allgemeine Zeitung
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