Häftling will Entschädigung
Windhoek (ms) • Ein Straftäter, dessen Haftdauer angeblich um zwei Jahre verlängert wurde, hat das Büro der Justizverwaltung auf Entschädigung von einer Million N$ verklagt.
Zur Begründung führt der Antragsteller Sebedeus Hoeseb an, er sei am 18. Juni 2014 am Regionalgericht für eine von ihm nicht präzisierte Tat zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer von ihm eingelegten Berufung habe das Obergericht am
1. Juni 2005 seine Haftstrafe auf 10 Jahre verkürzt. Obwohl seine Gefangenschaft folglich am 18. Juni 2014 hätte enden müssen, sei er erst 722 Tage später am 10. Juni 2016 freigelassen worden.
Dafür macht er die Antragsgegner verantwortlich, die weder ihn, noch die Gefängnisbehörde über das Berufungsurteil informiert und damit seine andauernde Inhaftierung verschuldet habe. Seine fortgesetzte Gefangenschaft stelle damit eine Freiheitsberaubung dar für die er eine Wiedergutmachung von einer Millionen N$ verdient habe.
Zur Begründung führt der Antragsteller Sebedeus Hoeseb an, er sei am 18. Juni 2014 am Regionalgericht für eine von ihm nicht präzisierte Tat zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer von ihm eingelegten Berufung habe das Obergericht am
1. Juni 2005 seine Haftstrafe auf 10 Jahre verkürzt. Obwohl seine Gefangenschaft folglich am 18. Juni 2014 hätte enden müssen, sei er erst 722 Tage später am 10. Juni 2016 freigelassen worden.
Dafür macht er die Antragsgegner verantwortlich, die weder ihn, noch die Gefängnisbehörde über das Berufungsurteil informiert und damit seine andauernde Inhaftierung verschuldet habe. Seine fortgesetzte Gefangenschaft stelle damit eine Freiheitsberaubung dar für die er eine Wiedergutmachung von einer Millionen N$ verdient habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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