Heckmair-Prozess auf Abwegen
Antrag auf Selbstablehnung des Richters verzögert Verfahren
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung verwies Anwalt Kadhila Amoomo bei der Fortsetzung des Verfahrens gestern auf zwei Befunde von Richter Christie Liebenberg, die den Eindruck erwecken würden, dass jener seinem Mandanten Marcus Thomas gegenüber voreingenommen und von dessen Täterschaft überzeugt sei. In den beiden Zwischenurteilen war Liebenberg zu dem Ergebnis gekommen, Thomas sei ungeachtet seines bei einem gescheiterten Fluchtversuch aus dem Gefängnis angeblich erlittenen Gehirnschadens verhandlungsfähig (AZ berichtete).
Gleichzeitig sah es Liebenberg unter Berufung auf die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten als erwiesen an, dass sich Thomas zum Zeitpunkt des am 11. Januar 2011 verübten Mordes an Heckmair, der „Rechtswidrigkeit seines Handels bewusst“ gewesen und damit voll schuldfähig sei. Dass der Richter zu dieser Schlussfolgerung gelangt sei und die Schuldfähigkeit von Thomas von Psychiatern „voreilig“ habe testen lassen, erwecke Amoomo zufolge den Eindruck, er halte Thomas bereits vor Beginn der Beweisaufnahme für strafwürdig.
Vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob Thomas unter Vorsitz von Liebenberg ein faires Verfahren erhalten werde. Demnach beantragte Amoomo, dass sich Liebenberg wegen angeblicher Befangenheit von dem Verfahren zurückziehen und der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt werden sollte. Das Gesuch soll am 5. Juni verhandelt werden und ungeachtet seines Ausgangs den seit nunmehr sechs Jahren stagnierenden Prozess weiter verzögern.
Der mangelnde Fortschritt wurde teilweise durch Thomas und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevin Townsend verursacht, die beide mehrmals den Anwalt gewechselt haben. Außerdem wurde die Verhandlung drei Mal über längere Zeit durch die Suche nach neuen Rechtsvertretern verzögert, nachdem bereits in den Fall eingearbeitete Pflichtverteidiger ihr Mandat niedergelegt hatten.
Die Frage nach der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit von Thomas hatte das Gericht fast zwei Jahre beschäftigt und in dieser Zeit eine Zeugenvernehmung verhindert. Auslöser war eine unerwartete Kehrtwende von Thomas, der sich entgegen seiner ursprünglichen Klageerwiderung plötzlich in allen Anklagepunkten schuldig bekennen wollte. Sein damaliger Anwalt erklärte dies damit, sein Mandant habe sich bei einem gescheiterten Ausbruchversuch am 3. November 2014 ein Hirntrauma zugezogen und dabei seine Zurechnungsfähigkeit verloren.
Ein anschließend in Aufrag gegebenes Gutachten über die Geistesverfassung von Thomas kam zu dem Schluss, dass dieser unter einer neurokognitiven Störung leide und nicht verhandlungsfähig sei. Weil die Diagnose jedoch von einer Psychologin stammte, die dafür nicht qualifiziert war, musste der Angeklagte erneut von Spezialisten begutachtet werden, die alle zu dem Schluss kamen, er würde seine Symptome wie angeblichen Gedächtnisverlust, vermeintliche Sehstörungen und Sprachprobleme nur vortäuschen.
Zur Begründung verwies Anwalt Kadhila Amoomo bei der Fortsetzung des Verfahrens gestern auf zwei Befunde von Richter Christie Liebenberg, die den Eindruck erwecken würden, dass jener seinem Mandanten Marcus Thomas gegenüber voreingenommen und von dessen Täterschaft überzeugt sei. In den beiden Zwischenurteilen war Liebenberg zu dem Ergebnis gekommen, Thomas sei ungeachtet seines bei einem gescheiterten Fluchtversuch aus dem Gefängnis angeblich erlittenen Gehirnschadens verhandlungsfähig (AZ berichtete).
Gleichzeitig sah es Liebenberg unter Berufung auf die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten als erwiesen an, dass sich Thomas zum Zeitpunkt des am 11. Januar 2011 verübten Mordes an Heckmair, der „Rechtswidrigkeit seines Handels bewusst“ gewesen und damit voll schuldfähig sei. Dass der Richter zu dieser Schlussfolgerung gelangt sei und die Schuldfähigkeit von Thomas von Psychiatern „voreilig“ habe testen lassen, erwecke Amoomo zufolge den Eindruck, er halte Thomas bereits vor Beginn der Beweisaufnahme für strafwürdig.
Vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob Thomas unter Vorsitz von Liebenberg ein faires Verfahren erhalten werde. Demnach beantragte Amoomo, dass sich Liebenberg wegen angeblicher Befangenheit von dem Verfahren zurückziehen und der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt werden sollte. Das Gesuch soll am 5. Juni verhandelt werden und ungeachtet seines Ausgangs den seit nunmehr sechs Jahren stagnierenden Prozess weiter verzögern.
Der mangelnde Fortschritt wurde teilweise durch Thomas und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevin Townsend verursacht, die beide mehrmals den Anwalt gewechselt haben. Außerdem wurde die Verhandlung drei Mal über längere Zeit durch die Suche nach neuen Rechtsvertretern verzögert, nachdem bereits in den Fall eingearbeitete Pflichtverteidiger ihr Mandat niedergelegt hatten.
Die Frage nach der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit von Thomas hatte das Gericht fast zwei Jahre beschäftigt und in dieser Zeit eine Zeugenvernehmung verhindert. Auslöser war eine unerwartete Kehrtwende von Thomas, der sich entgegen seiner ursprünglichen Klageerwiderung plötzlich in allen Anklagepunkten schuldig bekennen wollte. Sein damaliger Anwalt erklärte dies damit, sein Mandant habe sich bei einem gescheiterten Ausbruchversuch am 3. November 2014 ein Hirntrauma zugezogen und dabei seine Zurechnungsfähigkeit verloren.
Ein anschließend in Aufrag gegebenes Gutachten über die Geistesverfassung von Thomas kam zu dem Schluss, dass dieser unter einer neurokognitiven Störung leide und nicht verhandlungsfähig sei. Weil die Diagnose jedoch von einer Psychologin stammte, die dafür nicht qualifiziert war, musste der Angeklagte erneut von Spezialisten begutachtet werden, die alle zu dem Schluss kamen, er würde seine Symptome wie angeblichen Gedächtnisverlust, vermeintliche Sehstörungen und Sprachprobleme nur vortäuschen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen