Hausangestellte im Fokus
Empfehlungen zu Arbeitsumständen beim Minister
Von Clemens von Alten, Windhoek
Der Bericht mit den Empfehlungen der Lohnkommission für im Haushalt beschäftigte Arbeitskräfte wurde gestern in Windhoek übergeben. Dabei handelt es sich vor allem um Reinigungskräfte, Kindermädchen, Gärtner usw. Altpolitikerin Libertina Amathila, die Vorsitzende dieser Kommission, sagte: „Wir schlagen unter anderem ein neues Niveau für Mindestgehalt vor sowie verbesserte Lebensumstände und Arbeitsbedingungen.“ Allerdings hieß es, der Inhalt sei nicht zur Veröffentlichung bestimmt, da der Bericht zunächst Gegenstand von Kabinettsgesprächen sei.
Auf eindringliche Nachfrage der Medien erklärte sich die Lohnkommission für Hausangestellte allerdings bereit, zumindest die Handlungsbereiche der acht Empfehlungen zu nennen: „Der erste Verweis betrifft die Anwendung der Lohnregelung und soll beispielsweise der Diskriminierung ausländischer Haushaltskräfte vorbeugen“, erklärte Gewerkschaftsvertreterin sowie Kommissionsmitglied Barbara van der Westhuizen, die damit an die Aussage Amathilas anschloss: „Haushaltsangestellte, die keine namibischen Staatsbürger sind, müssen eine Arbeitsgenehmigung besitzen. Das verhindert auch, dass diese Arbeitskräfte ausgenutzt und unterbezahlt werden.“
Wie van der Westhuizen erklärte, beziehe sich die zweite Empfehlung der Kommission auf die Arbeitsstunden und soll u.a. die Überstundenregelung genauer definieren. „An dritter Stelle schlagen wir eine Änderung des Mindestlohnes vor, derweil der vierte Handlungsbereich sich mit den Umständen von Unterkünften für bezahlte Haushaltsgehilfen befasst, die auf dem Grundstück ihrer Arbeitgeber wohnen“, so das Ausschussmitglied. Die fünfte Empfehlung beinhalte Möglichkeiten der Einführungsschulung und die sechste, dass Aushilfskräfte, die beispielsweise eingestellt wurden, um eine aufgrund von Schwangerschaft ausfallende Arbeitskraft zu ersetzen, auch einen Arbeitsvertrag erhalten. „Der siebte Punkt befasst sich mit dem Prüfungszeitraum, derweil sich der achte Vorschlag auf Durchsetzung und Einhaltung der Punkte bezieht“, so van der Westhuizen.
Die erste, durch die 2012 einberufene Lohnkommission aufgestellte Tarifregelung für Haushaltsangestellte wurde im Dezember 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 2015 in Kraft. Diese Regelung beinhaltete u.a. einen Mindestlohn von 7,02 N$ pro Stunde, was sich bei einer Vollzeitbeschäftigung im monatlichen Bruttolohn von 1218 N$ äußert. Im April 2016 wurde dieser Stundenlohn auf 7,80 N$ bzw. 1353,20 N$ im Monat erhöht.
„Im vergangenen Jahr wurden wir beauftragt, diese Lohnregelung zu überprüfen, was schließlich zu diesen Empfehlungen geführt hat“, so die Kommissionsvorsitzende Amathila, worauf Nghimtina erwiderte: „Ich schätze die großen Mühen, die angesichts des kurzen Zeitraums in diesem Bericht stecken. Ich werde dieses Dokument nun studieren und es letztlich zur Verabschiedung dem Kabinett überreichen.“ Allerdings hob der Minister hervor, dass die Empfehlungen keine beschlossene Sache seien: „Es handelt sich hier um einen Vorschlag und nicht um ein endgültiges Produkt. Es werden noch Gespräche folgen.“
Der Bericht mit den Empfehlungen der Lohnkommission für im Haushalt beschäftigte Arbeitskräfte wurde gestern in Windhoek übergeben. Dabei handelt es sich vor allem um Reinigungskräfte, Kindermädchen, Gärtner usw. Altpolitikerin Libertina Amathila, die Vorsitzende dieser Kommission, sagte: „Wir schlagen unter anderem ein neues Niveau für Mindestgehalt vor sowie verbesserte Lebensumstände und Arbeitsbedingungen.“ Allerdings hieß es, der Inhalt sei nicht zur Veröffentlichung bestimmt, da der Bericht zunächst Gegenstand von Kabinettsgesprächen sei.
Auf eindringliche Nachfrage der Medien erklärte sich die Lohnkommission für Hausangestellte allerdings bereit, zumindest die Handlungsbereiche der acht Empfehlungen zu nennen: „Der erste Verweis betrifft die Anwendung der Lohnregelung und soll beispielsweise der Diskriminierung ausländischer Haushaltskräfte vorbeugen“, erklärte Gewerkschaftsvertreterin sowie Kommissionsmitglied Barbara van der Westhuizen, die damit an die Aussage Amathilas anschloss: „Haushaltsangestellte, die keine namibischen Staatsbürger sind, müssen eine Arbeitsgenehmigung besitzen. Das verhindert auch, dass diese Arbeitskräfte ausgenutzt und unterbezahlt werden.“
Wie van der Westhuizen erklärte, beziehe sich die zweite Empfehlung der Kommission auf die Arbeitsstunden und soll u.a. die Überstundenregelung genauer definieren. „An dritter Stelle schlagen wir eine Änderung des Mindestlohnes vor, derweil der vierte Handlungsbereich sich mit den Umständen von Unterkünften für bezahlte Haushaltsgehilfen befasst, die auf dem Grundstück ihrer Arbeitgeber wohnen“, so das Ausschussmitglied. Die fünfte Empfehlung beinhalte Möglichkeiten der Einführungsschulung und die sechste, dass Aushilfskräfte, die beispielsweise eingestellt wurden, um eine aufgrund von Schwangerschaft ausfallende Arbeitskraft zu ersetzen, auch einen Arbeitsvertrag erhalten. „Der siebte Punkt befasst sich mit dem Prüfungszeitraum, derweil sich der achte Vorschlag auf Durchsetzung und Einhaltung der Punkte bezieht“, so van der Westhuizen.
Die erste, durch die 2012 einberufene Lohnkommission aufgestellte Tarifregelung für Haushaltsangestellte wurde im Dezember 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 2015 in Kraft. Diese Regelung beinhaltete u.a. einen Mindestlohn von 7,02 N$ pro Stunde, was sich bei einer Vollzeitbeschäftigung im monatlichen Bruttolohn von 1218 N$ äußert. Im April 2016 wurde dieser Stundenlohn auf 7,80 N$ bzw. 1353,20 N$ im Monat erhöht.
„Im vergangenen Jahr wurden wir beauftragt, diese Lohnregelung zu überprüfen, was schließlich zu diesen Empfehlungen geführt hat“, so die Kommissionsvorsitzende Amathila, worauf Nghimtina erwiderte: „Ich schätze die großen Mühen, die angesichts des kurzen Zeitraums in diesem Bericht stecken. Ich werde dieses Dokument nun studieren und es letztlich zur Verabschiedung dem Kabinett überreichen.“ Allerdings hob der Minister hervor, dass die Empfehlungen keine beschlossene Sache seien: „Es handelt sich hier um einen Vorschlag und nicht um ein endgültiges Produkt. Es werden noch Gespräche folgen.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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