Glaubwürdigkeit gefährdet
Die Entdeckung von 22 benutzten Stimmzetteln in der Nähe von Okahandja hat die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses restlos erschüttert und die Wahlkommission in große Verlegenheit gebracht.
Die bisherigen Hinweise auf mögliche Wahlmanipulation, darunter die ungewöhnlich hohe Anzahl ungültiger Stimmen, die unnatürlich lange Verzögerung bei der Stimmauszählung, die unerwartet hohe Wahlbeteiligung und die sonderbar große Menge an Briefstimmen sind wenig konkret. Ebenso unbewiesen sind Behauptungen, nach denen es angesichts der demographischen Zusammensetzung der 1,8 Millionen Einwohner Namibias nicht über 977000 (volljährige) Stimmberechtigte geben könne, wie dies von der Wahlkommission vorgerechnet wurde.
Die vier Oppositionsparteien, die vor Gericht eine Überprüfung der Wahlresultate einklagen wollen, müssen sich zwangsläufig auf derart unbelegte Berichte stützen, weil sie keine Einsicht in Wahlunterlagen haben, mit denen sich ihr Manipulations-Verdacht beweisen ließe. Und deshalb müssen sie sich auf Indizien berufen, die an sich kein Beweis für Unregelmäßigkeiten sind. Wenn sich diese Indizien (darunter Berichte über wiederholte Stimmabgaben und über Ungereimtheiten bei der Stimmauszählung) jedoch häufen, ist die Wahlkommission zum Handeln verpflichtet, wenn sie ihre eigene Integrität schützen und Zweifeln an dem Resultat vorbeugen will.
Indem diese jedoch selbst eine stichprobenartige Überprüfung der Ergebnisse verweigert, entsteht zwangsläufig der Verdacht, sie habe etwas zu verbergen. Und die Tatsache, dass der Manipulations-Vorwurf überhaupt erst aufkommen konnte, hat allein die Wahlkommission verschuldet, indem sie ungeachtet von Erfahrungen der Vergangenheit keine verschärften Maßnahmen zur Vermeidung eventuellen Wahlbetrugs ergriffen hat.
So wurde einmal mehr die umstrittene weil angeblich entfernbare Tinte als einziges Instrument gegen mehrfache Stimmabgaben verwendet, obwohl sich dies durch eine einfache Lochstanzung der Wählerkarten sehr viel effektiver hätte erreichen lassen. So wurde erneut die Registrierung von Wählern mittels eidesstattlicher Erklärung erlaubt, obwohl diese Methode schon früher missbraucht wurde. Und so lag vor dem Urnengang wieder eine defekte Wählerliste vor, in der nach wie vor Einwohner enthalten waren, die bereits verstorben sind oder das Land verlassen haben.
Weil sich die Wahlkommission derart ungenügend gegen möglichen Wahlbetrug abgesichert, sondern allein auf die Ehrlichkeit der Wähler verlassen hat, sind die nun entstandenen Manipulations-Vorwürfe kaum verwunderlich. Anstatt diesen Vorwürfen nachzugehen, hat die Kommission aber selbst dann nicht offiziell reagiert, als mit den 22 Stimmzetteln der erste konkrete Hinweis auf eventuellen Wahlbetrug gefunden wurde. Und deshalb ist sie nun in die Defensive geraten und wird die Betrugs-Vorwürfe kaum mehr gänzlich aus der Welt schaffen können.
Die bisherigen Hinweise auf mögliche Wahlmanipulation, darunter die ungewöhnlich hohe Anzahl ungültiger Stimmen, die unnatürlich lange Verzögerung bei der Stimmauszählung, die unerwartet hohe Wahlbeteiligung und die sonderbar große Menge an Briefstimmen sind wenig konkret. Ebenso unbewiesen sind Behauptungen, nach denen es angesichts der demographischen Zusammensetzung der 1,8 Millionen Einwohner Namibias nicht über 977000 (volljährige) Stimmberechtigte geben könne, wie dies von der Wahlkommission vorgerechnet wurde.
Die vier Oppositionsparteien, die vor Gericht eine Überprüfung der Wahlresultate einklagen wollen, müssen sich zwangsläufig auf derart unbelegte Berichte stützen, weil sie keine Einsicht in Wahlunterlagen haben, mit denen sich ihr Manipulations-Verdacht beweisen ließe. Und deshalb müssen sie sich auf Indizien berufen, die an sich kein Beweis für Unregelmäßigkeiten sind. Wenn sich diese Indizien (darunter Berichte über wiederholte Stimmabgaben und über Ungereimtheiten bei der Stimmauszählung) jedoch häufen, ist die Wahlkommission zum Handeln verpflichtet, wenn sie ihre eigene Integrität schützen und Zweifeln an dem Resultat vorbeugen will.
Indem diese jedoch selbst eine stichprobenartige Überprüfung der Ergebnisse verweigert, entsteht zwangsläufig der Verdacht, sie habe etwas zu verbergen. Und die Tatsache, dass der Manipulations-Vorwurf überhaupt erst aufkommen konnte, hat allein die Wahlkommission verschuldet, indem sie ungeachtet von Erfahrungen der Vergangenheit keine verschärften Maßnahmen zur Vermeidung eventuellen Wahlbetrugs ergriffen hat.
So wurde einmal mehr die umstrittene weil angeblich entfernbare Tinte als einziges Instrument gegen mehrfache Stimmabgaben verwendet, obwohl sich dies durch eine einfache Lochstanzung der Wählerkarten sehr viel effektiver hätte erreichen lassen. So wurde erneut die Registrierung von Wählern mittels eidesstattlicher Erklärung erlaubt, obwohl diese Methode schon früher missbraucht wurde. Und so lag vor dem Urnengang wieder eine defekte Wählerliste vor, in der nach wie vor Einwohner enthalten waren, die bereits verstorben sind oder das Land verlassen haben.
Weil sich die Wahlkommission derart ungenügend gegen möglichen Wahlbetrug abgesichert, sondern allein auf die Ehrlichkeit der Wähler verlassen hat, sind die nun entstandenen Manipulations-Vorwürfe kaum verwunderlich. Anstatt diesen Vorwürfen nachzugehen, hat die Kommission aber selbst dann nicht offiziell reagiert, als mit den 22 Stimmzetteln der erste konkrete Hinweis auf eventuellen Wahlbetrug gefunden wurde. Und deshalb ist sie nun in die Defensive geraten und wird die Betrugs-Vorwürfe kaum mehr gänzlich aus der Welt schaffen können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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