Gewalt im West-Buschmannland

Die Arbeitsgruppe der indigenen Minderheiten im südlichen Afrika (Wimsa) erwägt gemeinsam mit dem Legal Assistance Centre eine Klage gegen die Polizei im Grootfontein-Distrikt einzureichen, seit diese nach tätlichen Angriffen von Herero auf elf San untätig geblieben ist.

Wie Axel Thoma, Koordinator des namibischen Büros der Working Group of Indigenous Minorities in Southern Africa (Wimsa), am Freitag auf Anfrage der AZ mitgeteilt hat, erwägt Wimsa gemeinsam mit dem Legal Assistance Centre (LAC) eine Klage gegen die Polizei. Wimsa verdächtigt auf Grund von Augenzeugenberichten die Ordnungshüter in Maroelaboom, u.a. in einem Fall des tätlichen Angriffs auf elf Buschleute im Omatako Rest Camp vor vier Wochen untätig zu bleiben. Sieben der betroffenen Opfer des Übergriffs haben den Fall der für den Distrikt Tsumkwe-West zuständigen Polizeistation im Grootfontein-Distrikt gemeldet. Bisher soll jedoch noch keine Untersuchung stattgefunden haben. Die Opfer fordern derweil über das LAC Schmerzensgelder von den Angreifern.


Der Vorfall soll sich am 29. Juni im Omatako Rastlager in Tsumkwe-West zugetragen haben, einem von !Kung-Buschleuten geführten Rastlager, das etwa elf Kilometer östlich vom Rooidach-Tor im Veterinärzaun gelegen ist. Eine Gruppe von Hereros soll laut Informationen von u.a. Wimsa elf der dort ansässigen !Kung-Buschleute, darunter auch Frauen und Kinder, tätlich angegriffen haben. Eine junge !Kung-Frau musste danach im Krankenhaus von Grootfeintein behandelt werden, weil ihr bei der Schlägerei die Schulter ausgekugelt wurde. Die Angreifer haben auch die Beinprothese eines 18-jährigen Jugendlichen zerstört und eine 89-jährige blinde Frau geschlagen. Zu den erwachsenen Opfer zählen vier Männer und drei Frauen, von denen manche während des Überfalls kleine Kinder auf dem Rücken trugen.


Die AZ wurde durch einen Mitarbeiter einer im Buschmannland tätigen Entwicklungsorganisation, der namentlich nicht genannt werden will, auf den Fall aufmerksam.


Grund für die tätliche Auseinandersetzung soll ein Viehdiebstahl gewesen sein, dessen ein Herero-Farmer die Buschleute des Omatako Rastlagers bezichtigt. In diesem Zusammenhang hatte die Polizei von Maroelaboom am 6. Mai bereits acht San festgenommen. Sie sitzen seit nunmehr drei Monaten in Untersuchungshaft, momentan in Grootfontein. Allerdings hat die Polizei laut Wimsa bisher keine Beweise für die Schuld der acht inhaftierten !Kung erbracht.


Wie die AZ in einem Telefonat mit Thoma am gestrigen Sonntag erfahren hat, soll die Polizei am Donnerstag einen verdächtigen Oshivambo-Sprachigen im Zusammenhang mit dem Viehdiebstahl festgenommen haben. Über eine Freilassung der vermutlich unschuldigen acht !Kung ist bisher nichts bekannt. In Windhoek war gestern kein Polizeisprecher für einen Kommentar erreichbar.


Laut Axel Thoma ist dies nur einer von mehreren Fällen, der aus der sich immer mehr zuspitzenden Lage im weslichen Buschmannland resultiert. Herero und Mitglieder anderer ethnischer Gruppen, darunter auch Ovambo, machen den Buschleuten in deren Kommunalgebiet ihre Weide streitig und besetzen illegal die Wasserstellen. Die Mitarbeiter zuständiger Behörden bleiben laut Wimsa untätig oder beteiligen sich selbst an den Einschüchterungsversuchen, da einige von ihnen selbst illegal Vieh im Buschmannland halten.


So soll es u.a. bei Bubisepos, einer Wasserstelle 20 Kilometer südöstlich vom Rooidach-Tor, zu einem Vorfall gekommen sein, wo !Kung von Polizisten mit Waffen bedroht wurden, als sie die Wasserstelle benutzen wollten.


Thoma zufolge ist die LAC-Anwältin Liberta Kapere derzeit u.a. dabei, nachzuprüfen, was die Polizei von Maroelaboom bisher im Fall des tätlichen Angriffs auf die !Kung-Gemeinschaft im Omatako Rastlager unternommen hat. "LAC hat als juristische Organisation die Möglichkeit, Polizeiprotokolle einzufordern - was wir von Wimsa nicht haben", so Thoma im Gespräch mit der AZ. Wimsa sieht in einer möglichen Klage gegen die Ordnungshüter eine Möglichkeit, auf die erfolgten Einschüchterungsversuche und eine Beschneidung der Landrechte der San in diesem Gebiet aufmerksam zu machen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-27

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