Geständnis leitet Schiefer-Prozess
Windhoek - In dem Prozess gegen den mutmaßlichen Elternmörder Romeo Manelitto Schiefer ist ein Geständnis ins Zentrum der Verhandlung gerückt, das der Angeklagte kurz nach seiner Festnahme abgelegt und später widerrufen hat.
Schiefer wird vorgeworfen, am 18. Januar 2008 seine Eltern Frans und Francina (beide 50 Jahre alt) nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Khomasdal ermordet zu haben (AZ berichtete). Nach seiner Verhaftung am 19. Januar hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, dieses aber später mit der Begründung widerrufen, er sei "getäuscht" und nicht über seine Rechte informiert worden.
Diese Darstellung wies der Polizeiinspektor Gerrit Viljoen gestern mit dem Hinweis darauf zurück, er habe den Angeklagten im Detail über seine Rechte aufgeklärt. So habe er den damals 19-Jährigen mehrmals darauf hingewiesen, das dieser keine Aussage machen müsse und jene später gegen ihn verwendet werden könne.
Schiefer habe seinerseits betont, dass er die Belehrung verstanden habe und nicht "genötigt, überredet oder gedrängt" worden sei, ein Geständnis abzulegen. Der Angeklagte habe freiwillig auf die Anwesenheit eines Anwalts verzichtet und während der Protokollierung des Geständnisses "absolut nüchtern und gefasst" gewirkt. Außerdem habe er den Inhalt des schriftlichen Geständnisses bestätigt und dieses unterschrieben, nachdem es ihm vorgelesen worden sei.
Schiefer wird vorgeworfen, am 18. Januar 2008 seine Eltern Frans und Francina (beide 50 Jahre alt) nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Khomasdal ermordet zu haben (AZ berichtete). Nach seiner Verhaftung am 19. Januar hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, dieses aber später mit der Begründung widerrufen, er sei "getäuscht" und nicht über seine Rechte informiert worden.
Diese Darstellung wies der Polizeiinspektor Gerrit Viljoen gestern mit dem Hinweis darauf zurück, er habe den Angeklagten im Detail über seine Rechte aufgeklärt. So habe er den damals 19-Jährigen mehrmals darauf hingewiesen, das dieser keine Aussage machen müsse und jene später gegen ihn verwendet werden könne.
Schiefer habe seinerseits betont, dass er die Belehrung verstanden habe und nicht "genötigt, überredet oder gedrängt" worden sei, ein Geständnis abzulegen. Der Angeklagte habe freiwillig auf die Anwesenheit eines Anwalts verzichtet und während der Protokollierung des Geständnisses "absolut nüchtern und gefasst" gewirkt. Außerdem habe er den Inhalt des schriftlichen Geständnisses bestätigt und dieses unterschrieben, nachdem es ihm vorgelesen worden sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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