Geringer Preis sabotiert Projektbewerbung
Gericht legitimiert RA-Entscheidung, billigsten Anbieter zu disqualifizieren
Von Marc Springer, Windhoek
Das ist die wesentliche Begründung dafür, warum New Era mit einer Klage gegen die angeblich irreguläre Auftragsvergabe für den Bau des Hauptbüros gescheitert ist und auch eine Revision vor dem Obersten Gericht verloren hat. Dort wurde die Berufung bereits am 5. November 2014 verworfen, die Begründung für dieses Urteil aber erst am Dienstag nachgereicht.
Darin heben die Richter Petrus Damaseb, Sylvester Mainga und Johan Strydom hervor, sie seien sich nach der mündlichen Begründung der Berufung einig gewesen und hätten deshalb beschlossen, ihr Urteil unmittelbar im Anschluss daran zu verkünden, weil der Auftrag bereits am 3. Dezember 2013 an das Unternehmen Namibia Construction vergeben worden sei und diese bereits mit den Bauarbeiten begonnen habe.
Die dadurch verursachte Dringlichkeit der Klage hätten die Antragsteller jedoch selbst verschuldet, weil sie vor Gericht nicht die Aussetzung der Bauarbeiten beantragt hätten, bis über ihr Gesuch in höchster Instanz entschieden worden sei. Abgesehen davon, dass die Errichtung des Bürokomplexes zum Zeitpunkt des Urteils folglich bereits relativ weit fortgeschritten gewesen sei, könne Namibia Construction der Auftrag auch deshalb nicht wieder entzogen werden, weil die Firma die Ausschreibung zu Recht gewonnen habe.
Schließlich habe das Unternehmen in der technischen Bewertung und Kompetenzanalyse am besten von allen Auftragsbewerbern abgeschnitten und deshalb zu Recht den Zuschlag bekommen, obwohl ihr Kostenvoranschlag mit 220 Millionen N$ wesentlich höher als jener der Kläger (198 Millionen N$) gewesen sei.
Mehr noch: Der Kostenvoranschlag von New Era habe derart deutlich unter den Schätzkosten des Baukalkulators gelegen, dass für das Unternehmen die Gefahr der Insolvenz bestanden habe. Ferner habe sich für die RA das Risiko ergeben, New Era könne im Falle eines Zuschlags versuchen, durch Qualitätsabstriche am Bau Kosten zu sparen um den niedrigen Kostenvoranschlag auszugleichen. Deshalb gelte bei der RA die Vorschrift, dass Kostenvoranschläge nicht mehr als 15 Prozent unter den für ein jeweiliges Projekt errechneten Schätzkosten liege dürften und sei die Bewerbung von New Era folglich zu Recht gescheitert.
Demnach sei auch das haltlose Argument der Kläger verfehlt, wonach die RA bei der Auswertung der Bewerbungen jene Kriterien besonders betont habe, die zu ihrem Nachteil gewesen seien. Es bestehe schließlich kein Zweifel daran, dass der Kostenvoranschlag von New Era den Anforderungen nicht genügt habe und ihre Klage folglich unbegründet gewesen sei.
Das ist die wesentliche Begründung dafür, warum New Era mit einer Klage gegen die angeblich irreguläre Auftragsvergabe für den Bau des Hauptbüros gescheitert ist und auch eine Revision vor dem Obersten Gericht verloren hat. Dort wurde die Berufung bereits am 5. November 2014 verworfen, die Begründung für dieses Urteil aber erst am Dienstag nachgereicht.
Darin heben die Richter Petrus Damaseb, Sylvester Mainga und Johan Strydom hervor, sie seien sich nach der mündlichen Begründung der Berufung einig gewesen und hätten deshalb beschlossen, ihr Urteil unmittelbar im Anschluss daran zu verkünden, weil der Auftrag bereits am 3. Dezember 2013 an das Unternehmen Namibia Construction vergeben worden sei und diese bereits mit den Bauarbeiten begonnen habe.
Die dadurch verursachte Dringlichkeit der Klage hätten die Antragsteller jedoch selbst verschuldet, weil sie vor Gericht nicht die Aussetzung der Bauarbeiten beantragt hätten, bis über ihr Gesuch in höchster Instanz entschieden worden sei. Abgesehen davon, dass die Errichtung des Bürokomplexes zum Zeitpunkt des Urteils folglich bereits relativ weit fortgeschritten gewesen sei, könne Namibia Construction der Auftrag auch deshalb nicht wieder entzogen werden, weil die Firma die Ausschreibung zu Recht gewonnen habe.
Schließlich habe das Unternehmen in der technischen Bewertung und Kompetenzanalyse am besten von allen Auftragsbewerbern abgeschnitten und deshalb zu Recht den Zuschlag bekommen, obwohl ihr Kostenvoranschlag mit 220 Millionen N$ wesentlich höher als jener der Kläger (198 Millionen N$) gewesen sei.
Mehr noch: Der Kostenvoranschlag von New Era habe derart deutlich unter den Schätzkosten des Baukalkulators gelegen, dass für das Unternehmen die Gefahr der Insolvenz bestanden habe. Ferner habe sich für die RA das Risiko ergeben, New Era könne im Falle eines Zuschlags versuchen, durch Qualitätsabstriche am Bau Kosten zu sparen um den niedrigen Kostenvoranschlag auszugleichen. Deshalb gelte bei der RA die Vorschrift, dass Kostenvoranschläge nicht mehr als 15 Prozent unter den für ein jeweiliges Projekt errechneten Schätzkosten liege dürften und sei die Bewerbung von New Era folglich zu Recht gescheitert.
Demnach sei auch das haltlose Argument der Kläger verfehlt, wonach die RA bei der Auswertung der Bewerbungen jene Kriterien besonders betont habe, die zu ihrem Nachteil gewesen seien. Es bestehe schließlich kein Zweifel daran, dass der Kostenvoranschlag von New Era den Anforderungen nicht genügt habe und ihre Klage folglich unbegründet gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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