Gericht streicht Klage gegen SME-Bank
Ausländische Ex-Angestellte geben Anspruch gegen insolventes Finanzhaus auf
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung hatte der Hauptkläger Joseph Nyamunda angeführt, er und seine Mitstreiter seien alle in leitender Eigenschaft bei der SME-Bank angestellt gewesen, weil es für die von ihnen verrichtete Arbeit keine qualifizierten Namibier gebe. Nyamunda zufolge habe er bei der Bank monatlich 98300 N$ verdient, könne aber wie die Nebenkläger auch, seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, weil seine Arbeitserlaubnis nicht verlängert und ihm angeblich zustehender Lohn nicht ausgezahlt worden sei.
Deshalb hätten er und seine ebenfalls aus Simbabwe stammenden Leidensgenossen zwischenzeitlich das Land verlassen und ihren Privatbesitz hier unbeaufsichtigt zurücklassen müssen. Er selbst befinde sich derzeit auf Grundlage eines Touristenvisums in Namibia während einige der Nebenkläger weiter in Simbabwe verharren und darauf warten würden, ob und wann sie die ihnen angeblich zugesicherte Arbeitserlaubnis erhalten.
Nyamunda zufolge sei er seit Februar 2013 bei der unter Aufsicht von Konkursverwaltern stehenden SME-Bank angestellt und es seither üblich gewesen, dass seine Arbeitserlaubnis „automatisch“ verlängert worden sei. Obwohl man ihm und seinen Mitstreitern versichert habe, dass ihre Dienste weiter benötigt würden, sei dies im Januar 2017 nicht mehr geschehen.
Dennoch hätten sie ihre Arbeit für die Bank fortgesetzt, bis jene unter Zwangsverwaltung gestellt und ihnen am 29. März 2017 mitgeteilt worden sei, dass sie zwar weiterhin Angestellte der Antragsgegner bleiben, ihre Dienste aber vorerst nicht benötigt würden. Ungeachtet dieser Zusage hätten sie jedoch weder das ihnen angeblich garantierte Gehalt noch eine Abfindung bekommen.
Nachdem sie vergeblich versucht hätten, mit Unterstützung der simbabwischen Botschaft eine Lösung zu finden, hätten sie mit „Spendengeldern“, die nun zu den Akten gelegte Klage von Anwälten vorbereiten lassen. Weil ihnen das angeblich zugesagte Gehalt jedoch nicht bezahlt worden sei, hätten sie laufende Ausgaben nicht mehr finanzieren und zum Teil das Land verlassen müssen.
In Form der Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties versuchen die beiden simbabwischen Teilhaber der SME-Bank weiterhin, deren Abwicklung aufzuhalten. Die Arbeit der Konkursverwalter ist jedoch bereits derart weit fortgeschritten, dass der ehemalige Arbeitgeber der Kläger praktisch nur noch auf dem Papier besteht. Das hat bei jenen vermutlich die Erkenntnis reifen lassen, dass sie gegenüber der Bank keine Handhabe mehr haben und es folglich sinnlos ist, ihr Anliegen weiterzuverfolgen.
Zur Begründung hatte der Hauptkläger Joseph Nyamunda angeführt, er und seine Mitstreiter seien alle in leitender Eigenschaft bei der SME-Bank angestellt gewesen, weil es für die von ihnen verrichtete Arbeit keine qualifizierten Namibier gebe. Nyamunda zufolge habe er bei der Bank monatlich 98300 N$ verdient, könne aber wie die Nebenkläger auch, seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, weil seine Arbeitserlaubnis nicht verlängert und ihm angeblich zustehender Lohn nicht ausgezahlt worden sei.
Deshalb hätten er und seine ebenfalls aus Simbabwe stammenden Leidensgenossen zwischenzeitlich das Land verlassen und ihren Privatbesitz hier unbeaufsichtigt zurücklassen müssen. Er selbst befinde sich derzeit auf Grundlage eines Touristenvisums in Namibia während einige der Nebenkläger weiter in Simbabwe verharren und darauf warten würden, ob und wann sie die ihnen angeblich zugesicherte Arbeitserlaubnis erhalten.
Nyamunda zufolge sei er seit Februar 2013 bei der unter Aufsicht von Konkursverwaltern stehenden SME-Bank angestellt und es seither üblich gewesen, dass seine Arbeitserlaubnis „automatisch“ verlängert worden sei. Obwohl man ihm und seinen Mitstreitern versichert habe, dass ihre Dienste weiter benötigt würden, sei dies im Januar 2017 nicht mehr geschehen.
Dennoch hätten sie ihre Arbeit für die Bank fortgesetzt, bis jene unter Zwangsverwaltung gestellt und ihnen am 29. März 2017 mitgeteilt worden sei, dass sie zwar weiterhin Angestellte der Antragsgegner bleiben, ihre Dienste aber vorerst nicht benötigt würden. Ungeachtet dieser Zusage hätten sie jedoch weder das ihnen angeblich garantierte Gehalt noch eine Abfindung bekommen.
Nachdem sie vergeblich versucht hätten, mit Unterstützung der simbabwischen Botschaft eine Lösung zu finden, hätten sie mit „Spendengeldern“, die nun zu den Akten gelegte Klage von Anwälten vorbereiten lassen. Weil ihnen das angeblich zugesagte Gehalt jedoch nicht bezahlt worden sei, hätten sie laufende Ausgaben nicht mehr finanzieren und zum Teil das Land verlassen müssen.
In Form der Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties versuchen die beiden simbabwischen Teilhaber der SME-Bank weiterhin, deren Abwicklung aufzuhalten. Die Arbeit der Konkursverwalter ist jedoch bereits derart weit fortgeschritten, dass der ehemalige Arbeitgeber der Kläger praktisch nur noch auf dem Papier besteht. Das hat bei jenen vermutlich die Erkenntnis reifen lassen, dass sie gegenüber der Bank keine Handhabe mehr haben und es folglich sinnlos ist, ihr Anliegen weiterzuverfolgen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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