Gericht spricht Teko-Trio frei
Gepäckscanner-Affäre bleibt ohne Folgen für drei Angeklagte
Von Marc Springer, Windhoek
Dem seit acht Jahren laufenden Verfahren lag der Vorwurf zu Grunde, dass die Angeklagten Teckla Lameck, Yang Fan und Jerobeam Mokaxwa unrechtmäßig an dem Kauf von 26 Fluggepäck-Scannern profitiert hätten, die das Finanzministerium im Jahre 2009 erworben hatte. Konkret wurde ihnen unterstellt, dem Finanzministerium über die Firma Teko Trading das chinesische Unternehmen Nuctech vermittelt und den Preis der von jenem gelieferten Scanner auf 477 Millionen N$ erhöht zu haben, um sich dadurch eine unverhältnismäßige Kommission von 42 Millionen N$ zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vergangene Woche eingeräumt, dass sie den Angeklagten 14 der 18 gegen sie gerichteten Anklagepunkte (darunter Betrug und Korruption) nicht habe nachweisen können. Damit verblieben lediglich vier weniger schwerwiegende Vorwürfe, darunter drei mutmaßliche Verstöße gegen das Immigrationsgesetz und eine angeblich von Lameck begangene Verletzung der Staatsdienstvorschriften, von denen die Angeklagten gestern freigesprochen wurden.
Zur Begründung führte Richter Christie Liebenberg an, die von der Staatsanwaltschaft formulierten Anklagepunkte hinsichtlich der mutmaßlichen Verstöße gegen das Einwanderungsgesetz seien „widersprüchlich und vage“ ausgestaltet und auf falschen Bestimmungen basiert worden. Deshalb sei es der Anklage nicht gelungen, den Beschuldigten nachzuweisen, dass sie in gemeinschaftlicher Absicht und durch Vortäuschung falscher Tatsachen eine namibische Arbeitserlaubnis für den Nuctech-Verteter Fang erschlichen hätten.
Der Vorwurf, wonach Lameck und Mokaxwa eine Arbeitserlaubnis für die Firma Namibia Contract Haulage beantragt hätten, dann jedoch für das Unternehmen Teko-Trading tätig geworden seien, sei „komplett verfehlt“, weil die zwei Angeklagten beide Namibier seien und als solche weder eine Arbeitserlaubnis noch Aufenthaltsgenehmigung benötigen würden.
Ähnlich deplatziert sei auch der verbleibende Vorwurf, wonach sich Lameck strafbar gemacht habe, weil sie neben ihrer Tätigkeit für die Staatsdienstkommission (Public Service Commission – PSC) auch als Direktorin von Teko Trading gearbeitet habe. Abgesehen davon, dass sie nach eigener Aussage dafür die Genehmigung des Präsidenten erhalten habe, sei ein derartiges Verhalten nicht strafrechtlich relevant, sondern gemäß geltender Bestimmungen höchsten mit der Entlassung aus der PSC bedroht.
Der Freispruch hatte sich bereits seit geraumer Zeit abgezeichnet, nachdem Liebenberg diverse Beweismittel der Anklage disqualifiziert hatte. Dabei handelte es sich unter anderem um Kontoauszüge und andere Unterlagen, die die Anti-Korruptionskommission (ACC) ohne richterliche Verfügung erlangt bzw. ohne Dursuchungsbeschluss in den Büros und Privatwohnungen der Angeklagten beschlagnahmt hatte (AZ berichtete).
Dem seit acht Jahren laufenden Verfahren lag der Vorwurf zu Grunde, dass die Angeklagten Teckla Lameck, Yang Fan und Jerobeam Mokaxwa unrechtmäßig an dem Kauf von 26 Fluggepäck-Scannern profitiert hätten, die das Finanzministerium im Jahre 2009 erworben hatte. Konkret wurde ihnen unterstellt, dem Finanzministerium über die Firma Teko Trading das chinesische Unternehmen Nuctech vermittelt und den Preis der von jenem gelieferten Scanner auf 477 Millionen N$ erhöht zu haben, um sich dadurch eine unverhältnismäßige Kommission von 42 Millionen N$ zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vergangene Woche eingeräumt, dass sie den Angeklagten 14 der 18 gegen sie gerichteten Anklagepunkte (darunter Betrug und Korruption) nicht habe nachweisen können. Damit verblieben lediglich vier weniger schwerwiegende Vorwürfe, darunter drei mutmaßliche Verstöße gegen das Immigrationsgesetz und eine angeblich von Lameck begangene Verletzung der Staatsdienstvorschriften, von denen die Angeklagten gestern freigesprochen wurden.
Zur Begründung führte Richter Christie Liebenberg an, die von der Staatsanwaltschaft formulierten Anklagepunkte hinsichtlich der mutmaßlichen Verstöße gegen das Einwanderungsgesetz seien „widersprüchlich und vage“ ausgestaltet und auf falschen Bestimmungen basiert worden. Deshalb sei es der Anklage nicht gelungen, den Beschuldigten nachzuweisen, dass sie in gemeinschaftlicher Absicht und durch Vortäuschung falscher Tatsachen eine namibische Arbeitserlaubnis für den Nuctech-Verteter Fang erschlichen hätten.
Der Vorwurf, wonach Lameck und Mokaxwa eine Arbeitserlaubnis für die Firma Namibia Contract Haulage beantragt hätten, dann jedoch für das Unternehmen Teko-Trading tätig geworden seien, sei „komplett verfehlt“, weil die zwei Angeklagten beide Namibier seien und als solche weder eine Arbeitserlaubnis noch Aufenthaltsgenehmigung benötigen würden.
Ähnlich deplatziert sei auch der verbleibende Vorwurf, wonach sich Lameck strafbar gemacht habe, weil sie neben ihrer Tätigkeit für die Staatsdienstkommission (Public Service Commission – PSC) auch als Direktorin von Teko Trading gearbeitet habe. Abgesehen davon, dass sie nach eigener Aussage dafür die Genehmigung des Präsidenten erhalten habe, sei ein derartiges Verhalten nicht strafrechtlich relevant, sondern gemäß geltender Bestimmungen höchsten mit der Entlassung aus der PSC bedroht.
Der Freispruch hatte sich bereits seit geraumer Zeit abgezeichnet, nachdem Liebenberg diverse Beweismittel der Anklage disqualifiziert hatte. Dabei handelte es sich unter anderem um Kontoauszüge und andere Unterlagen, die die Anti-Korruptionskommission (ACC) ohne richterliche Verfügung erlangt bzw. ohne Dursuchungsbeschluss in den Büros und Privatwohnungen der Angeklagten beschlagnahmt hatte (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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