Gericht rekonstruiert Unglück
Fataler Verkehrsunfall führt zu Anklage gegen jungen Fahrer
Von Marc Springer, Windhoek
Der 20-jährige Morné Mouton hat am Mittwoch am Magistratsgericht in Windhoek eine von Verteidiger Sisa Namandje verlesene Klageerwiderung abgegeben. Darin versichert er, er habe den Unfall in der Nacht zum 4. Juli 2015 nicht verhindern können, als er laut Staatsanwaltschaft den Polizisten Manfred Gaoseb (35) sowie die Zivilisten Werner Simon (22) und Joshua Ngenokesho auf der Sam-Nujoma-Avenue in Hochland Park überfahren hat.
Das Unglück sei vielmehr indirekt von einem Fußgänger verursacht worden, der plötzlich unmittelbar vor ihm die Straße überquert habe. Um den Passanten nicht zu treffen und gleichzeitig entgegenkommenden Verkehr zu umgehen, habe er auf den linken Straßenrand ausweichen müssen und sei dabei mit einem stationären Polizeiwagen und den drei um das Fahrzeug stehenden Opfern kollidiert.
Diese Darstellung konnte von dem ersten Staatszeugen, der Polizistin Queeny Flietes, weder bestätigt, noch dementiert werden. Sie gab zu Protokoll, sie und Gaoseb hätten an dem fraglichen Abend Dienst gehabt und seien gegen 2.00 Uhr über einen Einbruch in Hochland Park informiert worden. Als sie zu dem angeblich betroffenen Haus gefahren seien hätten sie in der Nähe drei ihnen verdächtige Männer bemerkt, die in Richtung eines geparkten Taxis gelaufen seien.
Daraufhin hätten sie eine Kehrtwende gemacht, den Dienstwagen neben der Straße abgestellt und die drei als potenzielle Einbrecher eingestuften Personen nähergerufen. Während sie sich einem von ihnen genähert habe, sei ihr im Augenwinkel ein herbeifahrender VW Polo aufgefallen, der mit dem Polizeiwagen zusammengestoßen sei und dabei „gleichzeitig“ auch die drei um das Fahrzeug stehenden Opfer getroffen habe.
Ihr Kollege Johnny David gab an, Flietes habe ihn per Funk zum Unfallort bestellt, wo er Mouton wenig später weinend in einem Gebüsch angetroffen habe. Außerdem sagte er aus, der Angeklagte habe einen verwirrten Eindruck gemacht, nach Alkohol gerochen und glasige, blutunterlaufene Augen gehabt.
Bei der gestrigen Fortsetzung des Verfahrens räumte der als Zeuge geladene Verkehrsbeamte Kautja Tjingorori ein, dass eine am Unfallort entnommene Blutprobe von Mouton erst später von einem Arzt in Katutura versiegelt worden sei. Namandje erhob darauf Einspruch dagegen, dass die Auswertung der Blutproben als Beweismittel zugelassen wird. Ferner beantragte er, den per Alkoholmessgerät festgestellten Promillewert seines Mandanten als Beweismittel zu disqualifizieren und berief sich dabei auf ein Urteil des Obergerichts, wonach der Einsatz der Geräte nicht vorschriftsmäßig proklamiert worden sei (AZ berichtete).
Der 20-jährige Morné Mouton hat am Mittwoch am Magistratsgericht in Windhoek eine von Verteidiger Sisa Namandje verlesene Klageerwiderung abgegeben. Darin versichert er, er habe den Unfall in der Nacht zum 4. Juli 2015 nicht verhindern können, als er laut Staatsanwaltschaft den Polizisten Manfred Gaoseb (35) sowie die Zivilisten Werner Simon (22) und Joshua Ngenokesho auf der Sam-Nujoma-Avenue in Hochland Park überfahren hat.
Das Unglück sei vielmehr indirekt von einem Fußgänger verursacht worden, der plötzlich unmittelbar vor ihm die Straße überquert habe. Um den Passanten nicht zu treffen und gleichzeitig entgegenkommenden Verkehr zu umgehen, habe er auf den linken Straßenrand ausweichen müssen und sei dabei mit einem stationären Polizeiwagen und den drei um das Fahrzeug stehenden Opfern kollidiert.
Diese Darstellung konnte von dem ersten Staatszeugen, der Polizistin Queeny Flietes, weder bestätigt, noch dementiert werden. Sie gab zu Protokoll, sie und Gaoseb hätten an dem fraglichen Abend Dienst gehabt und seien gegen 2.00 Uhr über einen Einbruch in Hochland Park informiert worden. Als sie zu dem angeblich betroffenen Haus gefahren seien hätten sie in der Nähe drei ihnen verdächtige Männer bemerkt, die in Richtung eines geparkten Taxis gelaufen seien.
Daraufhin hätten sie eine Kehrtwende gemacht, den Dienstwagen neben der Straße abgestellt und die drei als potenzielle Einbrecher eingestuften Personen nähergerufen. Während sie sich einem von ihnen genähert habe, sei ihr im Augenwinkel ein herbeifahrender VW Polo aufgefallen, der mit dem Polizeiwagen zusammengestoßen sei und dabei „gleichzeitig“ auch die drei um das Fahrzeug stehenden Opfer getroffen habe.
Ihr Kollege Johnny David gab an, Flietes habe ihn per Funk zum Unfallort bestellt, wo er Mouton wenig später weinend in einem Gebüsch angetroffen habe. Außerdem sagte er aus, der Angeklagte habe einen verwirrten Eindruck gemacht, nach Alkohol gerochen und glasige, blutunterlaufene Augen gehabt.
Bei der gestrigen Fortsetzung des Verfahrens räumte der als Zeuge geladene Verkehrsbeamte Kautja Tjingorori ein, dass eine am Unfallort entnommene Blutprobe von Mouton erst später von einem Arzt in Katutura versiegelt worden sei. Namandje erhob darauf Einspruch dagegen, dass die Auswertung der Blutproben als Beweismittel zugelassen wird. Ferner beantragte er, den per Alkoholmessgerät festgestellten Promillewert seines Mandanten als Beweismittel zu disqualifizieren und berief sich dabei auf ein Urteil des Obergerichts, wonach der Einsatz der Geräte nicht vorschriftsmäßig proklamiert worden sei (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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