Gericht ordnet Neuwahl an
Wahlkommission erhält fette Rechnung für widerrufene Ergebnisse im Süden
Von Frank Steffen, Windhoek
“Die in den städtischen Wahlkreisen Koës, Aroab und Stampriet, und die für den ländlichen Wahlkreis von Mariental, abgegebenen Stimmen sowie der Wahlgang insgesamt, werden hiermit für null und nichtig erklärt“ heißt es in einem am Freitag ergangenen Urteil des Obergerichts in Windhoek. Begründen wollen die Oberrichter Shafimana Ueitele, Herman Oosthuizen und Orben Sibeya das Urteil morgen.
Die Wahlkommission Namibias (ECN) hatte unlängst einen Antrag am Obergericht eingereicht, die Wahlen dieser besagten Gebiete wegen „vorgekommener Unregelmäßigkeiten“, aufzuheben (AZ berichtete). Entgegen der Argumente der Landless People’s Movement (LPM), die gegenargumentierte, dass das Ergebnis nicht maßgeblich von den gemachten Fehlern beeinflusst worden sei, gab das Gericht der ECN recht.
Doch kommt das Urteil mit einer teuren Rechnung: „Die ECN wird allen politischen Parteien, Verbänden und Einzelkandidaten, die erneut an der Wahl teilnehmen, einen Betrag in Höhe 50000 N$ für die Teilnahme an der Hardap-Regionalwahl und 25000 N$ für die Teilnahme an den Stadtratswahlen zahlen.“ Der Betrag sei dann bezahlbar, wenn die Kandidaten (beziehungsweise Parteien), tatsächlich an der neuverordneten Wahl teilnehmen würden.
In Abwandlung zum Wahlgesetz, erlaubt das Gericht der ECN, die sofortige Neuwahl ohne zusätzlichen Registrierungsprozess auszurufen. Wann die Wahl stattfinden soll ist bisher nicht bekannt. Die ECN hatte in ihrem Antrag die Wiederholung binnen 14 Tagen in Aussicht gestellt - demnach wird noch vor dem Weihnachtswochenende gewählt.
Der Anwalt der Landless People's Movement (LPM), Henry Shimutwikeni, hatte nicht nur die Auswirkung der Unregelmäßigkeiten und Fehler in Frage gestellt, sondern hatte der ECN auch vorgeworfen, mit ungenügender Information vor das Obergericht zu treten, wodurch ein Urteil auf unvollständiger Information basieren werde. Beispielsweise hätten 88,9 Prozent der Wähler ihre Stimme abgegeben und acht der neun Wahllokale des Mariental-Wahlkreises (Rural) sei angekündigt worden.
Laut Staatsanwalt Jabulani Ncube, der die ECN vertrat, waren die Unregelmäßigkeiten maßgeblich und würden dadurch die Wähler dieses Gebiets entrechtet. Gerade in den drei Wahllokalen des Ländlichen Wahlkreises von Mariental, nämlich Glencoin, Kalahari Proefplaas und der Polizeiwache in Stampriet, sei dies der Fall gewesen. So habe das Wahllokal in Glencoin vier Stunden zu früh geschlossen, während in Koës und Stampriet die verkehrten Stimmzettel verwendet worden waren.
“Die in den städtischen Wahlkreisen Koës, Aroab und Stampriet, und die für den ländlichen Wahlkreis von Mariental, abgegebenen Stimmen sowie der Wahlgang insgesamt, werden hiermit für null und nichtig erklärt“ heißt es in einem am Freitag ergangenen Urteil des Obergerichts in Windhoek. Begründen wollen die Oberrichter Shafimana Ueitele, Herman Oosthuizen und Orben Sibeya das Urteil morgen.
Die Wahlkommission Namibias (ECN) hatte unlängst einen Antrag am Obergericht eingereicht, die Wahlen dieser besagten Gebiete wegen „vorgekommener Unregelmäßigkeiten“, aufzuheben (AZ berichtete). Entgegen der Argumente der Landless People’s Movement (LPM), die gegenargumentierte, dass das Ergebnis nicht maßgeblich von den gemachten Fehlern beeinflusst worden sei, gab das Gericht der ECN recht.
Doch kommt das Urteil mit einer teuren Rechnung: „Die ECN wird allen politischen Parteien, Verbänden und Einzelkandidaten, die erneut an der Wahl teilnehmen, einen Betrag in Höhe 50000 N$ für die Teilnahme an der Hardap-Regionalwahl und 25000 N$ für die Teilnahme an den Stadtratswahlen zahlen.“ Der Betrag sei dann bezahlbar, wenn die Kandidaten (beziehungsweise Parteien), tatsächlich an der neuverordneten Wahl teilnehmen würden.
In Abwandlung zum Wahlgesetz, erlaubt das Gericht der ECN, die sofortige Neuwahl ohne zusätzlichen Registrierungsprozess auszurufen. Wann die Wahl stattfinden soll ist bisher nicht bekannt. Die ECN hatte in ihrem Antrag die Wiederholung binnen 14 Tagen in Aussicht gestellt - demnach wird noch vor dem Weihnachtswochenende gewählt.
Der Anwalt der Landless People's Movement (LPM), Henry Shimutwikeni, hatte nicht nur die Auswirkung der Unregelmäßigkeiten und Fehler in Frage gestellt, sondern hatte der ECN auch vorgeworfen, mit ungenügender Information vor das Obergericht zu treten, wodurch ein Urteil auf unvollständiger Information basieren werde. Beispielsweise hätten 88,9 Prozent der Wähler ihre Stimme abgegeben und acht der neun Wahllokale des Mariental-Wahlkreises (Rural) sei angekündigt worden.
Laut Staatsanwalt Jabulani Ncube, der die ECN vertrat, waren die Unregelmäßigkeiten maßgeblich und würden dadurch die Wähler dieses Gebiets entrechtet. Gerade in den drei Wahllokalen des Ländlichen Wahlkreises von Mariental, nämlich Glencoin, Kalahari Proefplaas und der Polizeiwache in Stampriet, sei dies der Fall gewesen. So habe das Wahllokal in Glencoin vier Stunden zu früh geschlossen, während in Koës und Stampriet die verkehrten Stimmzettel verwendet worden waren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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