Gericht maßregelt Minister !Naruseb
Anstellung ausländischer Architekten rechtswidrig Simbabwer müssen Posten und Namibia verlassen
Von Marc Springer, Windhoek
Die gestern erlassene Verfügung von Richter Shafimana Ueitele geht auf eine Sammelklage von neun namibischen Architekten- und Ingenieursfirmen zurück, die sich neben Transportminister Alpheus !Naruseb auch gegen vier weitere Antragsgegner und die 28 nebenbeklagten Simbabwer richtet.
Zur Begründung führt der Architekt Marley Uazemburuka Tjitjo in einer eidesstattlichen Erklärung an, die andauernde Beschäftigung der Ausländer sei rechtswidrig, weil diese im Rahmen einer auf fünf Jahre befristeten Vereinbarung angestellt worden und diese am 17. Mai abgelaufen sei. Dennoch habe !Naruseb „so getan, als ob die Abmachung noch in Kraft sei“ und die Simbabwer weiter beschäftigt.
Dieser Vorgang sei illegal, weil mit dem Ende der befristeten Abmachung auch die damit verbundene Ausnahmeregelung verstrichen sei, wonach sich die Simbabwer anders als ihre hiesigen Kollegen nicht als Architekten oder Ingenieure registrieren mussten. Dass das Transportministerium nach Ablauf der Vereinbarung die Architektenkammer angewiesen habe, die Registrierung der Simbabwer zu „beschleunigen“ um dadurch deren weiteren Verbleib in Namibia zu gewährleisten, habe einen „Aufschrei“ verursacht und Anlass zu der Klage gegeben.
Schließlich habe das Transportministerium selbst eingeräumt, dass die meisten der Simbabwer in ihrer Heimat nicht als Architekten, Ingenieure oder Baugutachter registriert seien. Demnach müsse das Bestreben, sie weiterhin in Namibia zu beschäftigen, als „willkürlich, irrational und vernunftwidrig“ gelten und liege die Vermutung nahe, dass dem Betreiben des Transportministeriums „fragwürdige Motive zu Grunde liegen“.
Schließlich sei gesetzlich vorgeschrieben, dass hierzulande nur Ingenieure und Architekten registriert werden dürften, die Mitglieder des zuständigen Instituts seien, ein vorgeschriebenes Examen bestanden und in ihrem Fachgebiet praktische Erfahrung gesammelt hätten. Da die Simbabwer weder Mitglieder des Instituts für Architekten und Ingenieure seien, noch einen Antrag auf Zulassung gestellt hätten, dürften sie auch nicht hierzulande registriert werden. Ferner sei eine kollektive Ausnahmeregelung für sie rechtswidrig, weil eine solche ihre namibischen Kollegen diskriminieren würde.
Die Anstellung und Finanzierung der Simbabwer hatte großen Protest unter hiesigen Architekten und Ingenieuren ausgelöst, die sich angesichts der Flaute im Baugewerbe durch die staatlich alimentierte Konkurrenz der Ausländer zusätzlich benachteiligt fühlten (AZ berichtete).
Die gestern erlassene Verfügung von Richter Shafimana Ueitele geht auf eine Sammelklage von neun namibischen Architekten- und Ingenieursfirmen zurück, die sich neben Transportminister Alpheus !Naruseb auch gegen vier weitere Antragsgegner und die 28 nebenbeklagten Simbabwer richtet.
Zur Begründung führt der Architekt Marley Uazemburuka Tjitjo in einer eidesstattlichen Erklärung an, die andauernde Beschäftigung der Ausländer sei rechtswidrig, weil diese im Rahmen einer auf fünf Jahre befristeten Vereinbarung angestellt worden und diese am 17. Mai abgelaufen sei. Dennoch habe !Naruseb „so getan, als ob die Abmachung noch in Kraft sei“ und die Simbabwer weiter beschäftigt.
Dieser Vorgang sei illegal, weil mit dem Ende der befristeten Abmachung auch die damit verbundene Ausnahmeregelung verstrichen sei, wonach sich die Simbabwer anders als ihre hiesigen Kollegen nicht als Architekten oder Ingenieure registrieren mussten. Dass das Transportministerium nach Ablauf der Vereinbarung die Architektenkammer angewiesen habe, die Registrierung der Simbabwer zu „beschleunigen“ um dadurch deren weiteren Verbleib in Namibia zu gewährleisten, habe einen „Aufschrei“ verursacht und Anlass zu der Klage gegeben.
Schließlich habe das Transportministerium selbst eingeräumt, dass die meisten der Simbabwer in ihrer Heimat nicht als Architekten, Ingenieure oder Baugutachter registriert seien. Demnach müsse das Bestreben, sie weiterhin in Namibia zu beschäftigen, als „willkürlich, irrational und vernunftwidrig“ gelten und liege die Vermutung nahe, dass dem Betreiben des Transportministeriums „fragwürdige Motive zu Grunde liegen“.
Schließlich sei gesetzlich vorgeschrieben, dass hierzulande nur Ingenieure und Architekten registriert werden dürften, die Mitglieder des zuständigen Instituts seien, ein vorgeschriebenes Examen bestanden und in ihrem Fachgebiet praktische Erfahrung gesammelt hätten. Da die Simbabwer weder Mitglieder des Instituts für Architekten und Ingenieure seien, noch einen Antrag auf Zulassung gestellt hätten, dürften sie auch nicht hierzulande registriert werden. Ferner sei eine kollektive Ausnahmeregelung für sie rechtswidrig, weil eine solche ihre namibischen Kollegen diskriminieren würde.
Die Anstellung und Finanzierung der Simbabwer hatte großen Protest unter hiesigen Architekten und Ingenieuren ausgelöst, die sich angesichts der Flaute im Baugewerbe durch die staatlich alimentierte Konkurrenz der Ausländer zusätzlich benachteiligt fühlten (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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