Gericht klärt Kandidaten-Frage
Bezahlte Beamte und Funktionäre dürfen kein Parlamentsmandat anstreben
Von Marc Springer, Windhoek
Gemäß einer am Abend erlassenen Verfügung von Ersatzrichter Orben Sibeya sei nicht das Obergericht, sondern das Wahlgericht für eine Beschwerde des Klägers Richard Portier zuständig, der als PDM-Politiker den Bezirk Opuwo im Regionalrat von Kunene vertritt. Schließlich richte sich das Gesuch gegen eine Entscheidung der Wahlkommission (ECN) die nur vom Wahlgericht annulliert werden könne.
Da heute bereits Namibier im Ausland, sowie Seefahrer und die zur Sicherung des Urnengangs am 27. November abkommandierten Polizisten und Soldaten ihre Stimme abgeben werden, ist es für eine Beschwerde beim Wahlgericht oder eine Berufung gegen das Urteil von Sibeya vermutlich zu spät. Dessen Befund nimmt damit endgültigen Charakter an und wird für den Kläger und andere Parlamentsanwärter in ähnlicher Lage kaum noch zu ändern sein.
Zur Begründung seines gescheiterten Eilantrags hatte Tjeundo angeführt, die ECN dürfe ihn nicht verpflichten, sich bereits vor der Stimmabgabe zwischen einer Kandidatur für die Nationalversammlung einerseits und seinem Amt als Regionalrat für Opuwo andererseits zu entscheiden. Schließlich könne er vor dem Urnengang nicht abschätzen, ob die PDM ausreichend Zuspruch erhalten werde, um ihm auf dem zehnten Listenplatz der Partei ein Parlamentsmandat zu sichern.
Sollte er also vor der Wahl sein Amt als Regionalrat aufgeben und den Einzug in die Nationalversammlung verpassen, wäre er damit jeglichen Einkommens beraubt. Die am 15. Oktober gefasste Entscheidung der ECN, Parlamentsanwärter wie ihn als Kandidaten zu disqualifizieren, sei damit unzulässig.
Schließlich würden er und Andere in seiner Lage durch die Weisung der ECN genötigt, sich zwischen ihrem Recht auf politische Teilhabe und ihrer Freiheit der Berufsausübung zu entscheiden. Dies berge ein erhebliches Risiko für die Betroffenen, die zunächst ihre bezahlten Posten aufgeben und dann darauf hoffen müssten, in die Nationalversammlung gewählt zu werden. Gelänge dies nicht, hätten sie das Gehalt ihres früheren Amts verloren ohne dies durch Diäten ausgleichen zu können, die Parlamentsabgeordneten zustehen.
Tjeundo zufolge habe er aus diesem Grund sein Amt als Regionalrat behalten, sich aber bei einer parteiinternen Kandidatenkür der PDM dennoch zur Wahl gestellt. Obwohl er dabei den zehnten Listenplatz errungen habe, sei seine Kandidatur von der ECN aufgrund seiner Funktion als Regionalrat abgelehnt und die PDM verpflichtet worden, seinen Namen von der Liste ihrer Nominierten zu streichen.
Diesen Vorgang beruht Tjeundo zufolge auf einer Fehlinterpretation der relevanten Gesetzgebung. Diese schreibe zwar vor, dass Beamte und Funktionäre wie er nicht zeitgleich Gesetzgeber sein dürften. Sie lasse ihnen aber die Wahl, sich erst im Falle einer erfolgreichen Kandidatur zwischen ihrem Parlamentsmandat und ihrem vorherigen Posten zu entscheiden und setzte sie damit nicht der Gefahr aus, ihr Einkommen zu verlieren.
Gemäß einer am Abend erlassenen Verfügung von Ersatzrichter Orben Sibeya sei nicht das Obergericht, sondern das Wahlgericht für eine Beschwerde des Klägers Richard Portier zuständig, der als PDM-Politiker den Bezirk Opuwo im Regionalrat von Kunene vertritt. Schließlich richte sich das Gesuch gegen eine Entscheidung der Wahlkommission (ECN) die nur vom Wahlgericht annulliert werden könne.
Da heute bereits Namibier im Ausland, sowie Seefahrer und die zur Sicherung des Urnengangs am 27. November abkommandierten Polizisten und Soldaten ihre Stimme abgeben werden, ist es für eine Beschwerde beim Wahlgericht oder eine Berufung gegen das Urteil von Sibeya vermutlich zu spät. Dessen Befund nimmt damit endgültigen Charakter an und wird für den Kläger und andere Parlamentsanwärter in ähnlicher Lage kaum noch zu ändern sein.
Zur Begründung seines gescheiterten Eilantrags hatte Tjeundo angeführt, die ECN dürfe ihn nicht verpflichten, sich bereits vor der Stimmabgabe zwischen einer Kandidatur für die Nationalversammlung einerseits und seinem Amt als Regionalrat für Opuwo andererseits zu entscheiden. Schließlich könne er vor dem Urnengang nicht abschätzen, ob die PDM ausreichend Zuspruch erhalten werde, um ihm auf dem zehnten Listenplatz der Partei ein Parlamentsmandat zu sichern.
Sollte er also vor der Wahl sein Amt als Regionalrat aufgeben und den Einzug in die Nationalversammlung verpassen, wäre er damit jeglichen Einkommens beraubt. Die am 15. Oktober gefasste Entscheidung der ECN, Parlamentsanwärter wie ihn als Kandidaten zu disqualifizieren, sei damit unzulässig.
Schließlich würden er und Andere in seiner Lage durch die Weisung der ECN genötigt, sich zwischen ihrem Recht auf politische Teilhabe und ihrer Freiheit der Berufsausübung zu entscheiden. Dies berge ein erhebliches Risiko für die Betroffenen, die zunächst ihre bezahlten Posten aufgeben und dann darauf hoffen müssten, in die Nationalversammlung gewählt zu werden. Gelänge dies nicht, hätten sie das Gehalt ihres früheren Amts verloren ohne dies durch Diäten ausgleichen zu können, die Parlamentsabgeordneten zustehen.
Tjeundo zufolge habe er aus diesem Grund sein Amt als Regionalrat behalten, sich aber bei einer parteiinternen Kandidatenkür der PDM dennoch zur Wahl gestellt. Obwohl er dabei den zehnten Listenplatz errungen habe, sei seine Kandidatur von der ECN aufgrund seiner Funktion als Regionalrat abgelehnt und die PDM verpflichtet worden, seinen Namen von der Liste ihrer Nominierten zu streichen.
Diesen Vorgang beruht Tjeundo zufolge auf einer Fehlinterpretation der relevanten Gesetzgebung. Diese schreibe zwar vor, dass Beamte und Funktionäre wie er nicht zeitgleich Gesetzgeber sein dürften. Sie lasse ihnen aber die Wahl, sich erst im Falle einer erfolgreichen Kandidatur zwischen ihrem Parlamentsmandat und ihrem vorherigen Posten zu entscheiden und setzte sie damit nicht der Gefahr aus, ihr Einkommen zu verlieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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