Gericht kippt Mindeststrafen
Windhoek (ms) - Das Oberste Gericht hat die für Viehdiebstahl geltenden und durch ein früheres Urteil ausgesetzten Mindeststrafen gegen Viehdiebe endgültig für verfassungswidrig erklärt. Die damit unwirksamen Strafen sahen für Ersttäter, die ein Stück Vieh im Wert von über 500 N$ entwenden, eine Haftstrafe von mindestens 20 Jahren und bei Wiederholungstätern von mindestens 30 Jahren vor. Zur Begründung führte das Gericht in einem am Freitag ergangenen Urteil aus, die Strafen seien unmenschlich, unverhältnismäßig, grausam und endwürdigend und würden verurteilte Viehdiebe zu „Instrumenten der Abschreckung“ machen. Mehr dazu morgen in der AZ.
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Allgemeine Zeitung
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