Gericht hebt Schiedsspruch auf
Windhoek - Das Obergericht hat den Befund eines Schlichters für unwirksam erklärt, der in einem Disput um Überstundenzahlungen für Fischerei-Inspektoren vermittelt hat.
Hintergrund ist eine Klage der Fisheries Observer Agency. Diese wollte den Schiedsspruch des Vermittlers nicht hinnehmen, wonach den 185 Fischerei-Inspektoren ausstehende Überstunden-Zahlungen in Höhe von 20,8 Millionen N$ zustünden.
Nach Darstellung der Fisheries Observer Agency erhalten die Inspektoren einen Pauschalbetrag als Überstundenzulage, da sie lange Zeit auf See verbringen und eine genaue Berechnung der von ihnen geleisteten Überstunden deshalb nicht möglich ist. Außerdem verweist sie darauf, dass sie sich mit der Gewerkschaft für Angestellte des öffentlichen Dienstes (Napwu) darauf verständigt habe, diese Pauschale in das Grundgehalt der Inspektoren einzurechnen.
Dies sei auf Wunsch der Betroffenen geschehen, die nach eigener Aussage aufgrund ihres relativ niedrigen Grundgehalts kaum Darlehen bei Finanzinstituten erlangen könnten. Deshalb hätten die Inspektoren darum gebeten, die ihnen zustehenden Überstundenzahlungen als Teil ihres Grundgehaltes zu reflektieren und damit ihre Kreditwürdigkeit zu erhöhen.
Die Gewerkschaft hebt hervor, die 2006 vereinbarte Überstunden-Pauschale sei auf zwei Jahre begrenzt gewesen. Dennoch habe die Fisheries Oberserver Agency sich nach 2008 geweigert, diese Interims-Regelung neu zu verhandeln oder das Grundgehalt der Inspektoren zu erhöhen.
Obwohl Richter Petrus Damaseb die Verweigerung einer Gehaltserhöhung für "unangemessen" hält, betrachtet er den Schiedsspruch zugunsten der Gewerkschaft dennoch für null und nichtig. Schließlich seien die Inspektoren zwischen 2006 und 2011 wie vereinbart für durchschnittlich vier geleistete Überstunden am Tag entschädigt worden. Demnach gab er der Klage der Fisheries Observer Agency statt und hob den Schiedsspruch auf.
Hintergrund ist eine Klage der Fisheries Observer Agency. Diese wollte den Schiedsspruch des Vermittlers nicht hinnehmen, wonach den 185 Fischerei-Inspektoren ausstehende Überstunden-Zahlungen in Höhe von 20,8 Millionen N$ zustünden.
Nach Darstellung der Fisheries Observer Agency erhalten die Inspektoren einen Pauschalbetrag als Überstundenzulage, da sie lange Zeit auf See verbringen und eine genaue Berechnung der von ihnen geleisteten Überstunden deshalb nicht möglich ist. Außerdem verweist sie darauf, dass sie sich mit der Gewerkschaft für Angestellte des öffentlichen Dienstes (Napwu) darauf verständigt habe, diese Pauschale in das Grundgehalt der Inspektoren einzurechnen.
Dies sei auf Wunsch der Betroffenen geschehen, die nach eigener Aussage aufgrund ihres relativ niedrigen Grundgehalts kaum Darlehen bei Finanzinstituten erlangen könnten. Deshalb hätten die Inspektoren darum gebeten, die ihnen zustehenden Überstundenzahlungen als Teil ihres Grundgehaltes zu reflektieren und damit ihre Kreditwürdigkeit zu erhöhen.
Die Gewerkschaft hebt hervor, die 2006 vereinbarte Überstunden-Pauschale sei auf zwei Jahre begrenzt gewesen. Dennoch habe die Fisheries Oberserver Agency sich nach 2008 geweigert, diese Interims-Regelung neu zu verhandeln oder das Grundgehalt der Inspektoren zu erhöhen.
Obwohl Richter Petrus Damaseb die Verweigerung einer Gehaltserhöhung für "unangemessen" hält, betrachtet er den Schiedsspruch zugunsten der Gewerkschaft dennoch für null und nichtig. Schließlich seien die Inspektoren zwischen 2006 und 2011 wie vereinbart für durchschnittlich vier geleistete Überstunden am Tag entschädigt worden. Demnach gab er der Klage der Fisheries Observer Agency statt und hob den Schiedsspruch auf.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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