Gericht gibt Container frei
Beschlagnahmung von Holzfracht für unwirksam erklärt
Von Marc Springer
Windhoek
In einem am Donnerstag ergangenen Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, die ACC benötige generell „das informierte Einverständnis betroffener Parteien“, wenn sie ohne richterlichen Beschluss eine Durchsuchung vollziehe. Sofern eine solche Einwilligung nicht vorliege, müsse die ACC einen konkreten Anfangsverdacht für eine mögliche Straftat nachweisen und dadurch belegen, warum sie die Durchsuchung für notwendig hielt.
Weil diese beiden Voraussetzungen im aktuellen Fall nicht erfüllt worden seien, sei die andauernde Beschlagnahme eines mit 18 Tonnen Holz beladenen Containers der Firma DCM Investment CC unwirksam, den die ACC am 12. Januar vergangenen Jahres am Hafen in Walvis Bay konfisziert hatte. Folglich müsse die ACC den Container mit dem ihrer Ansicht nach unerlaubt in Namibia gefällten Holz mit sofortiger Wirkung freigeben und die Rechtskosten von DCM Investments tragen.
Deren Hauptgeschäftsführer Pedro Ronald Sangoya hatte zur Begründung seiner Klage gegen die ACC angeführt, sein Transport- und Logistikunternehmen habe den Auftrag gehabt, das legal gefällte Mukula-Holz aus der Demokratischen Republik Kongo nach Walvis Bay zu transportieren, von wo aus es nach China hätte exportiert werden sollen. Obwohl er eine Exportgenehmigung für das Holz erhalten habe, sei die Fracht zunächst über sechs Monate in Sambia festgehalten und erst am 12. Januar 2017 wieder freigegeben worden.
Da er zuvor für die Lagerung des Holzes in Sambia rund 700000 N$ habe zahlen müssen, habe er den geplanten Transport des Holzes nach Walvis Bay nicht mehr finanzieren können. Deshalb habe der von ihm angeheuerte Fahrer den Container in Katima Mulilo abgestellt, wo er weitere elf Monate gestanden und Lagerkosten von 4000 N$ verursacht habe. Nachdem er zusätzliche Finanzen erlangt und das inzwischen erloschene Exportpermit erneuert habe, sei die Ladung von der Firma GJE Transport nach Walvis Bay gebracht worden und dort am 27. Dezember 2017 im Hafen eingetroffen.
Als die Fracht einen Tag später auf einen Schiffscontainer verladen worden sei, seien Ermittler der ACC in Begleitung von Zollbeamten eingetroffen und hätten die Holzstämme ohne Begründung beschlagnahmt. Seitdem müsse er für deren Aufbewahrung im Zolllager samt Mietgebühr für den Container täglich rund 4500 N$ zahlen, weshalb ihm die Insolvenz drohe, wenn er die Fracht nicht ihrem Bestimmungsort zuführen könne und dafür bezahlt werde.
Die Beschlagnahme der Fracht durch die ACC würde ihn folglich seines Besitzrechtes auf das Holz berauben und in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken. Schließlich habe die ACC weder eine Begründung für ihre Maßnahme angeführt, noch einen richterlichen Beschluss vorgelegt oder ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben.
Ähnlich war die ACC auch gegenüber der Firma New Force Logistics verfahren, von der sie ebenfalls ohne Durchsuchungsbeschluss zwei mit Holz beladene Container beschlagnahmt hatte, die sie auf Anordnung von Richter Masuku wieder freigeben musste.
Windhoek
In einem am Donnerstag ergangenen Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, die ACC benötige generell „das informierte Einverständnis betroffener Parteien“, wenn sie ohne richterlichen Beschluss eine Durchsuchung vollziehe. Sofern eine solche Einwilligung nicht vorliege, müsse die ACC einen konkreten Anfangsverdacht für eine mögliche Straftat nachweisen und dadurch belegen, warum sie die Durchsuchung für notwendig hielt.
Weil diese beiden Voraussetzungen im aktuellen Fall nicht erfüllt worden seien, sei die andauernde Beschlagnahme eines mit 18 Tonnen Holz beladenen Containers der Firma DCM Investment CC unwirksam, den die ACC am 12. Januar vergangenen Jahres am Hafen in Walvis Bay konfisziert hatte. Folglich müsse die ACC den Container mit dem ihrer Ansicht nach unerlaubt in Namibia gefällten Holz mit sofortiger Wirkung freigeben und die Rechtskosten von DCM Investments tragen.
Deren Hauptgeschäftsführer Pedro Ronald Sangoya hatte zur Begründung seiner Klage gegen die ACC angeführt, sein Transport- und Logistikunternehmen habe den Auftrag gehabt, das legal gefällte Mukula-Holz aus der Demokratischen Republik Kongo nach Walvis Bay zu transportieren, von wo aus es nach China hätte exportiert werden sollen. Obwohl er eine Exportgenehmigung für das Holz erhalten habe, sei die Fracht zunächst über sechs Monate in Sambia festgehalten und erst am 12. Januar 2017 wieder freigegeben worden.
Da er zuvor für die Lagerung des Holzes in Sambia rund 700000 N$ habe zahlen müssen, habe er den geplanten Transport des Holzes nach Walvis Bay nicht mehr finanzieren können. Deshalb habe der von ihm angeheuerte Fahrer den Container in Katima Mulilo abgestellt, wo er weitere elf Monate gestanden und Lagerkosten von 4000 N$ verursacht habe. Nachdem er zusätzliche Finanzen erlangt und das inzwischen erloschene Exportpermit erneuert habe, sei die Ladung von der Firma GJE Transport nach Walvis Bay gebracht worden und dort am 27. Dezember 2017 im Hafen eingetroffen.
Als die Fracht einen Tag später auf einen Schiffscontainer verladen worden sei, seien Ermittler der ACC in Begleitung von Zollbeamten eingetroffen und hätten die Holzstämme ohne Begründung beschlagnahmt. Seitdem müsse er für deren Aufbewahrung im Zolllager samt Mietgebühr für den Container täglich rund 4500 N$ zahlen, weshalb ihm die Insolvenz drohe, wenn er die Fracht nicht ihrem Bestimmungsort zuführen könne und dafür bezahlt werde.
Die Beschlagnahme der Fracht durch die ACC würde ihn folglich seines Besitzrechtes auf das Holz berauben und in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken. Schließlich habe die ACC weder eine Begründung für ihre Maßnahme angeführt, noch einen richterlichen Beschluss vorgelegt oder ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben.
Ähnlich war die ACC auch gegenüber der Firma New Force Logistics verfahren, von der sie ebenfalls ohne Durchsuchungsbeschluss zwei mit Holz beladene Container beschlagnahmt hatte, die sie auf Anordnung von Richter Masuku wieder freigeben musste.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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