Gericht entthront Himba-Führer
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Richter annulliert Ernennung von umstrittenem Stammesoberhaupt
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In einem am Freitag ergangenen Urteil kommt Richter Shafimana Ueitele zu dem Ergebnis, der Beklagte Hikuminue Kapika hätte von der ehemaligen Ministerin für städtische und ländliche Entwicklung, Sophia Shaningwa, nicht als Stammesoberhaupt der Ombuku anerkannt werden dürfen, ohne dessen Rivalen und Kläger Mutaambanda Kapika anzuhören. Da dies versäumt worden sei und der Kläger ebenfalls Anspruch auf das Amt des Stammesführers angemeldet habe, müsse die Ernennung von dessen Halbbruder aufgehoben werden.

Ferner kam er zu dem Schluss, Shaningwa habe nicht berücksichtigt, ob der Antrag auf Anerkennung des Beklagten mit Zustimmung seiner Gemeinde erfolgt sei. Demnach sei auch nicht gewährleistet, dass dessen Ernennung zum Stammesoberhaupt im Einklang mit den Traditionen der davon betroffenen Ombuku-Gemeinschaft war bzw. die Bestimmungen des Gesetzes über traditionelle Obrigkeiten erfüllt.

Ueitele verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass sich der Kläger Mutaambanda Kapika ebenfalls um staatliche Anerkennung als Stammesführer beworben habe, bevor Shaningwa dessen Widersacher formal diese Funktion übertragen habe. Obwohl ihr also zwei Bewerbungen vorgelegen hätten, habe sich die ehemalige Ministerin für den Antragsgegner entschieden, ohne dessen Halbbruder vorher gehört zu haben, wie dies erforderlich gewesen wäre. Damit sei die Ernennung des Antragsgegners unwirksam und müsse für null und nichtig erklärt werden.

Der jüngere der beiden Halbbrüder hatte sein Gesuch unter anderem damit begründet, dass der Beklagte (Hikuminue Kapika) die Unterstützung seiner Gefolgsleute verloren habe, nachdem er sich der SWAPO angeschlossen, seinen Widerstand gegen den möglichen Bau eines Wasserkraftwerks flussabwärts der Epupa-Fälle bei Baynes aufgegeben und seine Gemeinde „im Stich gelassen“ habe. Schließlich würden durch den für ein Wasserkraftwerk notwendigen Staudamm am Kunene heilige Grabstätten, Weide- und Ackerland sowie Niederlassungen der Himba überflutet, natürliche Ressourcen vernichtet und die traditionelle Lebensweise der dort lebenden Gemeinschaften zerstört.

Dass der Beklagte dennoch vom Gegner zum Befürworter des Projekts geworden sei, führt sein Halbbruder darauf zurück, dass sich jener von Regierungsvertretern und Geschäftsleuten“ dafür habe bezahlen lassen, auch gegen den Wiederstand seiner Untertanen als Fürsprecher eines möglichen Wasserkraftwerkes zu fungieren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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