Gericht diszipliniert Polizei
Beklagte müssen persönlich Rechtskosten zahlen
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat den Minister für Innere Sicherheit und Polizei, die Mitglieder des Immigrationstribunals und die Befehlshaber diverser Polizeistationen verpflichtet, in persönlicher Eigenschaft für die Rechtskosten eines von ihnen verlorenen Gerichtsverfahrens aufzukommen.
Das hat Richter Shafimana Ueitele am Donnerstag verfügt und damit einem Antrag von Ombudsmann John Walters entsprochen. Dieser hatte zuvor durch seine Anwälte argumentieren lassen, die Antragsgegner sollten als Art Erziehungsmaßnahme persönlich für die Rechtskosten haftbar gemacht werden, weil der zuvor von ihm angestrengte Prozess nur durch deren Renitenz notwendig geworden sei. Schließlich hätte sämtlichen dabei Beklagten von Anfang an klar sein müssen, dass die willkürliche und illegale Festnahme von Ausländern, die Anlass zu seiner Klage gegeben hatte, rechtswidrig gewesen sei.
Walters bezog sich damit auf die vor einigen Monaten vollzogene Verhaftung von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen, bzw. eventuell sogar Opfer von Menschenhandel geworden waren. Die Immigranten wurden ohne gültigen Haftbefehl festgenommen, teilweise über Monate rechtswidrig in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten und erst freigelassen, nachdem Walter gegen ihren Arrest geklagt hatte (AZ berichtete).
Das hat Richter Shafimana Ueitele am Donnerstag verfügt und damit einem Antrag von Ombudsmann John Walters entsprochen. Dieser hatte zuvor durch seine Anwälte argumentieren lassen, die Antragsgegner sollten als Art Erziehungsmaßnahme persönlich für die Rechtskosten haftbar gemacht werden, weil der zuvor von ihm angestrengte Prozess nur durch deren Renitenz notwendig geworden sei. Schließlich hätte sämtlichen dabei Beklagten von Anfang an klar sein müssen, dass die willkürliche und illegale Festnahme von Ausländern, die Anlass zu seiner Klage gegeben hatte, rechtswidrig gewesen sei.
Walters bezog sich damit auf die vor einigen Monaten vollzogene Verhaftung von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen, bzw. eventuell sogar Opfer von Menschenhandel geworden waren. Die Immigranten wurden ohne gültigen Haftbefehl festgenommen, teilweise über Monate rechtswidrig in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten und erst freigelassen, nachdem Walter gegen ihren Arrest geklagt hatte (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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