Gericht bestätigt POCA-Gesetz
Umstrittene Befugnis der Staatsanwaltschaft hat weiter Bestand
Von Marc Springer, Windhoek
In dem am Montag ergangenen Urteil stellen die Richter Dave Smuts, Fred Chomba und Yvonne Mokgoro klar, die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa sei juristisch befugt gewesen, ohne Vorwarnung 800000 N$ von dem Antragsgegner Onesmus Nghitumu Taapopi zu beschlagnahmen, die jener zuvor in das Konto seines Sohnes eingezahlt habe. Schließlich bestehe der begründete Anfangsverdacht, dass er das Geld im Rahmen einer Ausschreibung der Streitkräfte (NDF) durch Vortäuschung falscher Tatsachen widerrechtlich erlangt habe (AZ berichtete).
In der Urteilsbegründung betonen die Richter ferner, durch das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (POCA) werde das Recht vor einer solchen Maßnahme Einspruch zu erheben, begründeter Maßen relativiert. Schließlich bestehe die Gefahr, dass Betrüger illegal erlangtes Geld von ihren Konten abheben oder durch kriminelle Aktivitäten finanzierte Vermögenswerte veräußern bzw. verbergen würden, wenn sie im Vorfeld über eine geplante POCA-Verfügung informiert würden.
Ferner heben die Richter hervor, dass das Recht gehört zu werden, durch das POCA-Gesetz nicht außer Kraft gesetzt werde. Schließlich sei die Beschlagnahmung nur vorläufiger Art und habe der davon Betroffene anschließend die Gelegenheit, den legalen Ursprung der in Besitz genommenen Güter oder Finanzen zu belegen und die Konfiszierung damit rückgängig zu machen. Die unangekündigte Beschlagnahme von Vermögenswerten bedeute folglich nicht, dass diese automatisch in den Besitz des Staates übergehen würden und der davon Betroffene dies nicht mehr abwenden könne.
In ihrer Begründung ist den Richter außerdem die Feststellung wichtig, dass organisierte Kriminalität gravierende Folgen für junge Demokratien wie Namibia haben und dem Gemeinwohl extrem schaden könne. Deshalb sei es nicht ausreichend, Kriminelle strafrechtlich zu belangen, sondern müsste diesen mit ihrem illegal erlangten Gewinn auch der Anreiz für weitere Straftaten genommen werden.
In dem Urteil verweisen die Richter mehrmals auf den ebenfalls vom Obersten Gericht zu Gunsten der Staatsanwaltschaft entschiedenen Fall des ehemaligen NAMDEB-Angestellten Gerson Uuyuni von dem die Generalstaatsanklägerin zwei Fahrzeuge hatte beschlagnahmen und drei Konten hatte einfrieren lassen. Anlass für die relevante Verfügung war der Verdacht, dass das Geld in den Konten aus illegalem Diamantschmuggel bzw. Geldwäsche stammt und Uuyoni durch seine Beteiligung an diesen mutmaßlichen Straftaten auch seine beiden Fahrzeuge (einen BMW und einen Toyota Hilux) finanziert hat.
Uuyoni hatte ebenfalls mit Hinweis auf sein Recht gehört zu werden, gegen die Maßnahme geklagt und war dabei an derselben Begründung des Obersten Gerichts gescheitert. Dieses sah einen begründeten Anfangsverdacht gegen ihn erfüllt, weil er zwischen August 2010 und März 2011 insgesamt 490000 N$ und zwischen Oktober und November 2011 weitere 240000 N$ auf zwei seiner Konten eingezahlt und in diesem Zeitraum die beiden Fahrzeuge angeschafft hatte, obwohl er damals nur 9500 N$ bei NAMDEB verdiente und keine weiteren Einkommen nachweisen konnte.
In dem am Montag ergangenen Urteil stellen die Richter Dave Smuts, Fred Chomba und Yvonne Mokgoro klar, die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa sei juristisch befugt gewesen, ohne Vorwarnung 800000 N$ von dem Antragsgegner Onesmus Nghitumu Taapopi zu beschlagnahmen, die jener zuvor in das Konto seines Sohnes eingezahlt habe. Schließlich bestehe der begründete Anfangsverdacht, dass er das Geld im Rahmen einer Ausschreibung der Streitkräfte (NDF) durch Vortäuschung falscher Tatsachen widerrechtlich erlangt habe (AZ berichtete).
In der Urteilsbegründung betonen die Richter ferner, durch das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (POCA) werde das Recht vor einer solchen Maßnahme Einspruch zu erheben, begründeter Maßen relativiert. Schließlich bestehe die Gefahr, dass Betrüger illegal erlangtes Geld von ihren Konten abheben oder durch kriminelle Aktivitäten finanzierte Vermögenswerte veräußern bzw. verbergen würden, wenn sie im Vorfeld über eine geplante POCA-Verfügung informiert würden.
Ferner heben die Richter hervor, dass das Recht gehört zu werden, durch das POCA-Gesetz nicht außer Kraft gesetzt werde. Schließlich sei die Beschlagnahmung nur vorläufiger Art und habe der davon Betroffene anschließend die Gelegenheit, den legalen Ursprung der in Besitz genommenen Güter oder Finanzen zu belegen und die Konfiszierung damit rückgängig zu machen. Die unangekündigte Beschlagnahme von Vermögenswerten bedeute folglich nicht, dass diese automatisch in den Besitz des Staates übergehen würden und der davon Betroffene dies nicht mehr abwenden könne.
In ihrer Begründung ist den Richter außerdem die Feststellung wichtig, dass organisierte Kriminalität gravierende Folgen für junge Demokratien wie Namibia haben und dem Gemeinwohl extrem schaden könne. Deshalb sei es nicht ausreichend, Kriminelle strafrechtlich zu belangen, sondern müsste diesen mit ihrem illegal erlangten Gewinn auch der Anreiz für weitere Straftaten genommen werden.
In dem Urteil verweisen die Richter mehrmals auf den ebenfalls vom Obersten Gericht zu Gunsten der Staatsanwaltschaft entschiedenen Fall des ehemaligen NAMDEB-Angestellten Gerson Uuyuni von dem die Generalstaatsanklägerin zwei Fahrzeuge hatte beschlagnahmen und drei Konten hatte einfrieren lassen. Anlass für die relevante Verfügung war der Verdacht, dass das Geld in den Konten aus illegalem Diamantschmuggel bzw. Geldwäsche stammt und Uuyoni durch seine Beteiligung an diesen mutmaßlichen Straftaten auch seine beiden Fahrzeuge (einen BMW und einen Toyota Hilux) finanziert hat.
Uuyoni hatte ebenfalls mit Hinweis auf sein Recht gehört zu werden, gegen die Maßnahme geklagt und war dabei an derselben Begründung des Obersten Gerichts gescheitert. Dieses sah einen begründeten Anfangsverdacht gegen ihn erfüllt, weil er zwischen August 2010 und März 2011 insgesamt 490000 N$ und zwischen Oktober und November 2011 weitere 240000 N$ auf zwei seiner Konten eingezahlt und in diesem Zeitraum die beiden Fahrzeuge angeschafft hatte, obwohl er damals nur 9500 N$ bei NAMDEB verdiente und keine weiteren Einkommen nachweisen konnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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