Gericht belehrt Straßenbehörde
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat die Straßenbehörde (RA) verpflichtet, mit sofortiger Wirkung einen Lastwagen und Anhänger samt darin enthaltener Ware freizugeben, den sie aufgrund angeblichen Übergewichts an einer Wagenbrücke bei Katima Mulio beschlagnahmt hat.
Die entsprechende Verfügung von Ersatzrichter Napoleon Kangueehi geht auf eine Klage der Firma Interpack Consumables Manufactures zurück. Zur Begründung des Gesuchs hatte deren Betriebsmanager Austin Kushwaluna angeführt, der Lastwagen sei am 14. Oktober beschlagnahmt worden, weil sein Gewicht angeblich die zulässige Höchstgrenze von 3200 Kilogramm überschritten habe.
Dies habe ihn „sehr verwundert“, weil die geladene Fracht des Lastwagens lediglich 27 Tonnen betragen habe und ein Teil der Waren bereist in Divundu und Kongola abgeladen worden seien, bevor der Fahrer in Katima Mulilo eingetroffen sei. Dass das Gewicht auf der Frontachse also angeblich zu hoch gewesen sei, könne er sich folglich nur damit erklären, dass die Fracht „von hinten entladen“ worden sei und sich das Gewicht des Lastwagens dadurch „nach vorne verlagert“ habe.
Da er bei der Beladung des Lastwagens selbst zugegen gewesen sei, könne er dafür bürgen, dass dieser nicht das für eine nationale Straßennutzung erlaubte Gesamtgewicht überschritten habe. Ungeachtet dessen hätten sich die zuständigen Beamten der RA geweigert, das Gewicht des LKW erneut zu prüfen oder die Fracht im Anhänger „umzuverteilen“, sondern diesen beschlagnahmt. Außerdem hätten sie den Fahrer verpflichtet, die Nacht bei der Wagenbrücke zu verbringen und ihm am nächsten Morgen eine Gerichtsvorladung überreicht.
Kushwaluna zufolge habe er anschließend einige Beamte der RA angerufen und darüber informiert, dass der LKW verderbliche Ware geladen habe und es üblich sei, im Falle einer angeblichen Überladung einen Teil der Fracht zu entfernen und nicht das Fahrzeug zu beschlagnahmen, in dem sie geladen seien. Ferner habe er um die Erlaubnis gebeten, die verderbliche Ware zu entladen und an Kunden in Katima Mulilo zu verteilen, weil der Anhänger des Lastwagens keinen Kühlaggregat enthalte und die darin geladenen Milchprodukte im Werte von „hunderttausenden Dollar“ binnen 14 Tagen ungenießbar sein würden.
Weil die RA dies abgelehnt habe und der Lastwagen deshalb seit seiner Beschlagnahmung „in der prallen Sonne“ stehe sehe sich Interpack genötigt, den Rechtsweg einzuschlagen.
Die entsprechende Verfügung von Ersatzrichter Napoleon Kangueehi geht auf eine Klage der Firma Interpack Consumables Manufactures zurück. Zur Begründung des Gesuchs hatte deren Betriebsmanager Austin Kushwaluna angeführt, der Lastwagen sei am 14. Oktober beschlagnahmt worden, weil sein Gewicht angeblich die zulässige Höchstgrenze von 3200 Kilogramm überschritten habe.
Dies habe ihn „sehr verwundert“, weil die geladene Fracht des Lastwagens lediglich 27 Tonnen betragen habe und ein Teil der Waren bereist in Divundu und Kongola abgeladen worden seien, bevor der Fahrer in Katima Mulilo eingetroffen sei. Dass das Gewicht auf der Frontachse also angeblich zu hoch gewesen sei, könne er sich folglich nur damit erklären, dass die Fracht „von hinten entladen“ worden sei und sich das Gewicht des Lastwagens dadurch „nach vorne verlagert“ habe.
Da er bei der Beladung des Lastwagens selbst zugegen gewesen sei, könne er dafür bürgen, dass dieser nicht das für eine nationale Straßennutzung erlaubte Gesamtgewicht überschritten habe. Ungeachtet dessen hätten sich die zuständigen Beamten der RA geweigert, das Gewicht des LKW erneut zu prüfen oder die Fracht im Anhänger „umzuverteilen“, sondern diesen beschlagnahmt. Außerdem hätten sie den Fahrer verpflichtet, die Nacht bei der Wagenbrücke zu verbringen und ihm am nächsten Morgen eine Gerichtsvorladung überreicht.
Kushwaluna zufolge habe er anschließend einige Beamte der RA angerufen und darüber informiert, dass der LKW verderbliche Ware geladen habe und es üblich sei, im Falle einer angeblichen Überladung einen Teil der Fracht zu entfernen und nicht das Fahrzeug zu beschlagnahmen, in dem sie geladen seien. Ferner habe er um die Erlaubnis gebeten, die verderbliche Ware zu entladen und an Kunden in Katima Mulilo zu verteilen, weil der Anhänger des Lastwagens keinen Kühlaggregat enthalte und die darin geladenen Milchprodukte im Werte von „hunderttausenden Dollar“ binnen 14 Tagen ungenießbar sein würden.
Weil die RA dies abgelehnt habe und der Lastwagen deshalb seit seiner Beschlagnahmung „in der prallen Sonne“ stehe sehe sich Interpack genötigt, den Rechtsweg einzuschlagen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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