Gericht belehrt ACC
Justiz bremst rechtswidrigen Ermittlungseifer
Von Marc Springer, Windhoek
„Es wäre ein trauriger Tag, wenn Gerichte verfassungsrechtliche Grundsätze und individuelle Freiheiten auf dem Altar der Kriminalitätsbekämpfung opfern würden“, betont Richter Thomas Masuku zur Begründung seines gestern ergangenen Urteils und ergänzt: „Die Justiz darf und wird nicht die Augen vor gesetzlichen Vorschriften verschließen und dadurch die Verhaftung von Verdächtigen ermöglichen, egal wie dringlich der Kampf gegen die Kriminalität auch sein mag.“
Diese Ausführung war speziell an die ACC gerichtet, die am 2. Januar auf der Straße zwischen Swakopmund und Walvis Bay zwei Lastwagen der Firma New Force Logistics samt Inhalt sowie Frachtpapieren und ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt hat. Die davon betroffene Firma New Force Logistics hatte gegen diesen als rechtswidrig empfundenen Vorgang geklagt und vorgebracht, sie müsse täglich etwa 20000 N$ an Mietgebühr für die von der ACC beschlagnahmten und mit Holz beladenen Container zahlen und könne ohne die eingezogenen Lastwagen keinen ihrer rund 150 Kunden-Aufträge erfüllen.
Die ACC hatte dem erwidert, sie sei zu der Maßnahmen durch den Anfangsverdacht befugt gewesen, wonach die von den Klägern transportierte Fracht bei illegaler Abholzung in der Sambesi-Region gewonnen worden und New Force Logistics demnach an betrügerischen Machenschaften beteiligt sei.
Diese Argumentation weist Masuku mit Hinweis darauf zurück, über die Beweggründe der zwei an der Festsetzung der Lastwagen beteiligten ACC-Beamten lägen keine Erkenntnisse vor, weil sie sich selbst nicht geäußert hätten. Demnach könne sich das Gericht nur an der unstrittigen Tatsache orientieren, dass sie weder über einen Dursuchungsbeschluss verfügt, noch die beiden Lastwagenfahrer über ihr Recht auf Rechtsbeistand informiert hätten. Ohne Stellungnahme der beiden Ermittler könne ferner nicht geklärt werden, ob die gegen den Willen der Lastwagenfahrer vollzogene Durchsuchung durch einen gesetzlich geregelten Ausnahmefall wie z.B. akute Verdunkelungsgefahr legitimiert gewesen sei. Sicher sei jedoch, dass sie bei der Beschlagnahme des angeblich illegal erlangten Holzes auf Grundlage des Forstwirtschaftsgesetzes gehandelt hätten und dazu nicht befugt gewesen seien.
Da die Durchsuchung ein „invasiver Vorgang“ gewesen sei und die Grundrechte der davon Betroffenen erheblich eingeschränkt habe, hätte sie nicht nur gegenüber den Lkw-Fahrern, sondern auch während der Gerichtsverhandlung hinreichend begründet werden müssen. Weil beides nicht geschehen sei, müsse sie als „rechtswidriger Feldzug“ der ACC gelten und diese verpflichtet werden, den Klägern die Lastwagen, samt Frachtpapiere, Container und darin enthaltener Ladung mit sofortiger Wirkung auszuhändigen.
„Es wäre ein trauriger Tag, wenn Gerichte verfassungsrechtliche Grundsätze und individuelle Freiheiten auf dem Altar der Kriminalitätsbekämpfung opfern würden“, betont Richter Thomas Masuku zur Begründung seines gestern ergangenen Urteils und ergänzt: „Die Justiz darf und wird nicht die Augen vor gesetzlichen Vorschriften verschließen und dadurch die Verhaftung von Verdächtigen ermöglichen, egal wie dringlich der Kampf gegen die Kriminalität auch sein mag.“
Diese Ausführung war speziell an die ACC gerichtet, die am 2. Januar auf der Straße zwischen Swakopmund und Walvis Bay zwei Lastwagen der Firma New Force Logistics samt Inhalt sowie Frachtpapieren und ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt hat. Die davon betroffene Firma New Force Logistics hatte gegen diesen als rechtswidrig empfundenen Vorgang geklagt und vorgebracht, sie müsse täglich etwa 20000 N$ an Mietgebühr für die von der ACC beschlagnahmten und mit Holz beladenen Container zahlen und könne ohne die eingezogenen Lastwagen keinen ihrer rund 150 Kunden-Aufträge erfüllen.
Die ACC hatte dem erwidert, sie sei zu der Maßnahmen durch den Anfangsverdacht befugt gewesen, wonach die von den Klägern transportierte Fracht bei illegaler Abholzung in der Sambesi-Region gewonnen worden und New Force Logistics demnach an betrügerischen Machenschaften beteiligt sei.
Diese Argumentation weist Masuku mit Hinweis darauf zurück, über die Beweggründe der zwei an der Festsetzung der Lastwagen beteiligten ACC-Beamten lägen keine Erkenntnisse vor, weil sie sich selbst nicht geäußert hätten. Demnach könne sich das Gericht nur an der unstrittigen Tatsache orientieren, dass sie weder über einen Dursuchungsbeschluss verfügt, noch die beiden Lastwagenfahrer über ihr Recht auf Rechtsbeistand informiert hätten. Ohne Stellungnahme der beiden Ermittler könne ferner nicht geklärt werden, ob die gegen den Willen der Lastwagenfahrer vollzogene Durchsuchung durch einen gesetzlich geregelten Ausnahmefall wie z.B. akute Verdunkelungsgefahr legitimiert gewesen sei. Sicher sei jedoch, dass sie bei der Beschlagnahme des angeblich illegal erlangten Holzes auf Grundlage des Forstwirtschaftsgesetzes gehandelt hätten und dazu nicht befugt gewesen seien.
Da die Durchsuchung ein „invasiver Vorgang“ gewesen sei und die Grundrechte der davon Betroffenen erheblich eingeschränkt habe, hätte sie nicht nur gegenüber den Lkw-Fahrern, sondern auch während der Gerichtsverhandlung hinreichend begründet werden müssen. Weil beides nicht geschehen sei, müsse sie als „rechtswidriger Feldzug“ der ACC gelten und diese verpflichtet werden, den Klägern die Lastwagen, samt Frachtpapiere, Container und darin enthaltener Ladung mit sofortiger Wirkung auszuhändigen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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