Gericht ahndet Jackpot-Mord
Fataler Streit um 164 N$ führt zu 28 Jahren Freiheitsentzug
Von Marc Springer, Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung wollte Richterin Naomi Shivute lediglich die Tatsache als mildernden Umstand gelten lassen, dass der Beschuldigte Joshua Hituamata nicht vorbestraft ist und bereits vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat. Ferner rechnete sie ihm an, dass er nach eigener Darstellung zu den Beerdigungskosten des Opfers beigetragen und dessen Angehörigen eine Entschädigung gezahlt hat.
Als erschwerenden Umstand legte sie ihm aus, dass der Mord „vollkommen sinnlos“ und durch einen „kleinlichen Streit“ über eine geringe Geldsumme ausgelöst worden sei. Ferner müsse sich strafverschärfend auswirken, dass das Opfer Nathanael Mushihange Showa bereits wehrlos am Boden gelegen habe, als Hituamata es durch fünf Schüsse aus nächster Nähe regelrecht hingerichtet habe. Dass er dabei auf Kopf und Brust von Showa gezielt habe, zeuge von vorsätzlicher Tötungsabsicht und belege eine besondere Schwere der Schuld.
Im Interesse von Abschreckung und Vergeltung sei deshalb eine lange Haftstrafe geboten und folglich ein Freiheitsentzug von 28 Jahren angemessen. Schließlich stelle Hituamata nicht nur eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar sondern habe auch die Familie von Showa, die nach Darstellung von dessen Bruder finanziell von jenem abhängig war, emotional traumatisiert und sie in schwere Existenznot gestürzt.
Hituamata war am 24. Februar wegen Mordes und öffentlichen Abfeuerns einer Schusswaffe schuldig gesprochen worden. Shivute sah es unter Berufung auf die Angaben von Staatszeugen damals als erwiesen an, dass er am 12. Juli 2013 in der Bar Stop and Shop im Windhoeker Stadtviertel Okuryangava den 28-jährigen Showa ermordet hat. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass er dabei nicht aus Notwehr gehandelt hat, weil er sein Opfer laut Zeugen zunächst durch einen Schuss in den Arm zu Boden gestreckt und dann weitere fünf Male mit seiner Pistole auf den bereits wehrlosen Mann geschossen hat.
Die Beweisaufnahme in dem Verfahren hatte ergeben, dass dem Mord ein Streit über 164 N$ vorausgegangen war, den ein Glückspielautomat in der Bar ausgezahlt hatte, den zuvor sowohl Hituamata als auch Showa benutzt hatten. Nach Darstellung von Augenzeugen hatte Hituamata 100 N$ der ausgezahlten Summe eingefordert und Showa den gesamten Betrag für sich beansprucht.
In ihrer Strafmaßverkündung wollte Richterin Naomi Shivute lediglich die Tatsache als mildernden Umstand gelten lassen, dass der Beschuldigte Joshua Hituamata nicht vorbestraft ist und bereits vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat. Ferner rechnete sie ihm an, dass er nach eigener Darstellung zu den Beerdigungskosten des Opfers beigetragen und dessen Angehörigen eine Entschädigung gezahlt hat.
Als erschwerenden Umstand legte sie ihm aus, dass der Mord „vollkommen sinnlos“ und durch einen „kleinlichen Streit“ über eine geringe Geldsumme ausgelöst worden sei. Ferner müsse sich strafverschärfend auswirken, dass das Opfer Nathanael Mushihange Showa bereits wehrlos am Boden gelegen habe, als Hituamata es durch fünf Schüsse aus nächster Nähe regelrecht hingerichtet habe. Dass er dabei auf Kopf und Brust von Showa gezielt habe, zeuge von vorsätzlicher Tötungsabsicht und belege eine besondere Schwere der Schuld.
Im Interesse von Abschreckung und Vergeltung sei deshalb eine lange Haftstrafe geboten und folglich ein Freiheitsentzug von 28 Jahren angemessen. Schließlich stelle Hituamata nicht nur eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar sondern habe auch die Familie von Showa, die nach Darstellung von dessen Bruder finanziell von jenem abhängig war, emotional traumatisiert und sie in schwere Existenznot gestürzt.
Hituamata war am 24. Februar wegen Mordes und öffentlichen Abfeuerns einer Schusswaffe schuldig gesprochen worden. Shivute sah es unter Berufung auf die Angaben von Staatszeugen damals als erwiesen an, dass er am 12. Juli 2013 in der Bar Stop and Shop im Windhoeker Stadtviertel Okuryangava den 28-jährigen Showa ermordet hat. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass er dabei nicht aus Notwehr gehandelt hat, weil er sein Opfer laut Zeugen zunächst durch einen Schuss in den Arm zu Boden gestreckt und dann weitere fünf Male mit seiner Pistole auf den bereits wehrlosen Mann geschossen hat.
Die Beweisaufnahme in dem Verfahren hatte ergeben, dass dem Mord ein Streit über 164 N$ vorausgegangen war, den ein Glückspielautomat in der Bar ausgezahlt hatte, den zuvor sowohl Hituamata als auch Showa benutzt hatten. Nach Darstellung von Augenzeugen hatte Hituamata 100 N$ der ausgezahlten Summe eingefordert und Showa den gesamten Betrag für sich beansprucht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen