Gericht ahndet Doppelmord
Über zehn Jahre zurückliegende Tat wird mit langer Haft bestraft
Von Marc Springer
Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung wertete es Richterin Naomi Shivute am Freitag als erschwerenden Umstand, dass die Täter Raynoldt Windstaan (34) und Johannes Eichab (36) vorsätzlich vorgegangen seien, als sie zwischen dem 16. und 18. Juli 2005 auf der Farm Omomas im Bezirk Kalkrand die beiden Farmarbeiter Klaas Titus (42) und John McNab (39) mit einer Eisenstange und einem Messer schwer verletzt, zur etwa 60 Kilometer entfernten Farm Good Hope transportiert und die noch lebendigen Opfer in den trockenen Brunnen geworfen haben, wo sie erst im Juli 2009 gefunden wurden.
Ferner legte sie es den Angeklagten zum Nachteil aus, dass sie keinerlei Reue gezeigt, sondern die Tat bis zum Schluss geleugnet hätten. Als mildernden Umstand wollte Shivute lediglich gelten lassen, dass die beiden Täter bereits über sechs Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben. Demnach verurteilte sie Windstaan und Eichab wegen Mordes in zwei Fällen zu jeweils 28 Jahren. Weil sie zehn Jahre der beiden ihnen auferlegten Haftstrafen parallel zueinander verbüßen werden, summiert sich der effektive Freiheitsentzug damit auf 46 Jahre.
Die beiden Mörder waren am 30. November vergangenen Jahres schuldig gesprochen worden. Zur Begründung hatte sich Shivute damals neben diversen Zeugenaussagen vor allem auf ein von beiden Angeklagten abgelegtes und später widerrufenes Teilgeständnis berufen. Darin hatte Eichab angegeben, er sei zwar an den Morden beteiligt gewesen, dazu jedoch von Windstaan gezwungen worden. Dieser hatte seinerseits zu Protokoll gegeben, er sei von seiner ehemaligen und vorzeitig freigesprochenen Mitangeklagten Wilma Majiedt mit dem Mord beauftragt worden, weil Titus und McNab mit ihrem Mann zusammen mehrmals Vieh auf der Farm Omomas gestohlen hätten und als mögliche Zeugen beseitigt werden müssten, bevor sie gegen jenen aussagen könnten.
Gleichzeitig hatte Shivute die Darstellung der Beschuldigten zurückgewiesen, wonach sie zu dem Geständnis gezwungen worden seien bzw. darin das wiederholt hätten, was die Polizei ihnen vorgegeben habe. Dies sei Shivute zufolge schon deshalb ausgeschlossen, weil die Geständnisse persönliches Detailwissen wie beispielsweise die Lage des zu diesem Zeitpunkt noch nicht georteten Brunnens enthalten hätten, über die nur die Täter verfügen konnten.
Folglich kam sie unter Berufung auf den Obduktionsbericht zu dem Ergebnis, dass jene weder zu dem Mord gezwungen, noch dazu angestiftet wurden, sondern aus freien Stücken und in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt und sich damit des Mordes in zwei Fällen schuldig gemacht haben.
Der dritte Anklagepunkt der Justizbehinderung sei laut Shivute hingegen nicht belegt. Vielmehr kam sie zu dem Schluss, dass die Angeklagten ihre noch lebenden Opfer in den etwa 20 Meter tiefen Brunnen geworfen haben, um ihren Tod herbeizuführen und nicht um deren Leichen zu verstecken und sich so vor einer Strafverfolgung zu schützen.
Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung wertete es Richterin Naomi Shivute am Freitag als erschwerenden Umstand, dass die Täter Raynoldt Windstaan (34) und Johannes Eichab (36) vorsätzlich vorgegangen seien, als sie zwischen dem 16. und 18. Juli 2005 auf der Farm Omomas im Bezirk Kalkrand die beiden Farmarbeiter Klaas Titus (42) und John McNab (39) mit einer Eisenstange und einem Messer schwer verletzt, zur etwa 60 Kilometer entfernten Farm Good Hope transportiert und die noch lebendigen Opfer in den trockenen Brunnen geworfen haben, wo sie erst im Juli 2009 gefunden wurden.
Ferner legte sie es den Angeklagten zum Nachteil aus, dass sie keinerlei Reue gezeigt, sondern die Tat bis zum Schluss geleugnet hätten. Als mildernden Umstand wollte Shivute lediglich gelten lassen, dass die beiden Täter bereits über sechs Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben. Demnach verurteilte sie Windstaan und Eichab wegen Mordes in zwei Fällen zu jeweils 28 Jahren. Weil sie zehn Jahre der beiden ihnen auferlegten Haftstrafen parallel zueinander verbüßen werden, summiert sich der effektive Freiheitsentzug damit auf 46 Jahre.
Die beiden Mörder waren am 30. November vergangenen Jahres schuldig gesprochen worden. Zur Begründung hatte sich Shivute damals neben diversen Zeugenaussagen vor allem auf ein von beiden Angeklagten abgelegtes und später widerrufenes Teilgeständnis berufen. Darin hatte Eichab angegeben, er sei zwar an den Morden beteiligt gewesen, dazu jedoch von Windstaan gezwungen worden. Dieser hatte seinerseits zu Protokoll gegeben, er sei von seiner ehemaligen und vorzeitig freigesprochenen Mitangeklagten Wilma Majiedt mit dem Mord beauftragt worden, weil Titus und McNab mit ihrem Mann zusammen mehrmals Vieh auf der Farm Omomas gestohlen hätten und als mögliche Zeugen beseitigt werden müssten, bevor sie gegen jenen aussagen könnten.
Gleichzeitig hatte Shivute die Darstellung der Beschuldigten zurückgewiesen, wonach sie zu dem Geständnis gezwungen worden seien bzw. darin das wiederholt hätten, was die Polizei ihnen vorgegeben habe. Dies sei Shivute zufolge schon deshalb ausgeschlossen, weil die Geständnisse persönliches Detailwissen wie beispielsweise die Lage des zu diesem Zeitpunkt noch nicht georteten Brunnens enthalten hätten, über die nur die Täter verfügen konnten.
Folglich kam sie unter Berufung auf den Obduktionsbericht zu dem Ergebnis, dass jene weder zu dem Mord gezwungen, noch dazu angestiftet wurden, sondern aus freien Stücken und in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt und sich damit des Mordes in zwei Fällen schuldig gemacht haben.
Der dritte Anklagepunkt der Justizbehinderung sei laut Shivute hingegen nicht belegt. Vielmehr kam sie zu dem Schluss, dass die Angeklagten ihre noch lebenden Opfer in den etwa 20 Meter tiefen Brunnen geworfen haben, um ihren Tod herbeizuführen und nicht um deren Leichen zu verstecken und sich so vor einer Strafverfolgung zu schützen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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