Genaue Tatzeit unbekannt
Betr.: Leserbrief zu: „Doppelmord eine Hinrichtung“ (AZ, 26.4.2019)
Guten Tag Frau Höpfner, wie Sie richtigerweise festgestellt haben, hat die AZ am 17.4. von einem Zeitraum „gegen 6 Uhr“ geschrieben. Man muss kein studierter Germanist sein um zu wissen, dass „gegen“ eine dehnbare Zeitspanne bezeichnet. Eine halbe Stunde mehr oder weniger ist durch ein „gegen“ im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch gedeckt. Darüber hinaus hat eine Redaktion in diesem Fall keine andere Wahl, als sich auf Aussagen der Behörden zu verlassen. Es gibt weder Zeugen, noch war ein Reporter während des Geschehens selbst vor Ort. Und letztlich können auch die Ermittler den Zeitpunkt nur grob schätzen. In vielen Fällen können namibische Medienvertreter froh sein, überhaupt eine Auskunft von den Behörden zu bekommen. Wegen einer Zeitabweichung von 25 Minuten gleich die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage zu stellen, halte ich für unverhältnismäßig. Schöne Grüße,
Benjamin Linsner, Stuttgart
Benjamin Linsner, Stuttgart
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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