Gemeinschaftsgerichte bleiben auffällig
Farmer wird Opfer von fragwürdiger Rechtsprechung – Fehlurteil annulliert
Von Marc Springer, Windhoek
Leidtragender der Entscheidung war der Kläger Ewald Mbaisa, dem es vergangene Woche mit Hilfe seines Anwalts Norman Tjombe gelungen ist, die als willkürlich empfundene Entscheidung der Maharero-Stammesbehörde am Obergericht zu annullieren. Es ist nicht das erste Mal, das die Justiz dubiose Urteile von Gemeinschaftsgerichten für null und nichtig erklärt.
Zur Begründung seiner Klage hatte der im Dorf Tuaerea (Omaheke-Region) sesshafte Mbaisa angeführt, er habe seine als Nebenbeklagte geführte Frau Alexanderine Mbaisa im Jahre 1973 unter traditionellem Gemeinschaftsrecht geheiratet und sich im Juli 2018 „bei Anwendung derselben Normen und Gebräuche der Otjiherero“ von ihr scheiden lassen. Am 15. Oktober 2018 habe er von einem Polizisten eine Vorladung erhalten und von diesem erfahren, dass er sich aufgrund einer Beschwerde seiner Ex-Frau vor dem Gemeinschaftsgericht verantworten müsse.
Weil der Beamte darauf bestanden habe, dass er ihm zum Büro des Gemeinschafsgerichts folge, habe er ihn dorthin begleitet und sei direkt nach der Ankunft darauf hingewiesen worden, dass sein „Verfahren“ am nächsten Tage stattfinden werde. Als er zur vereinbarten Zeit dorthin zurückgekehrt sei, habe er vier Personen in einem kleinen Raum angetroffen, die sich als seine Richter vorgestellt hätten. Die anschließende Verhandlung habe nur wenige Minuten gedauert und unmittelbar in seiner Verurteilung gemündet, nachdem er die Scheidung von seiner Frau bestätigt habe.
Anschließend sei er darauf hingewiesen worden, dass er seiner Ex-Frau nicht nur 200 Rinder und sein Fahrzeug überlassen, sondern ihr auch „ein Haus bauen“ müsse. Von diesem Urteil „überrascht“ habe er den Anwalt Tjombe in Windhoek benachrichtigt, der seinerseits diverse Schreiben an das Sekretariat des Gemeinschaftsgerichts verfasst und eine schriftliche Begründung für dessen Urteil beantragt habe, die bis heute nicht eingegangen sei.
Mbaisa zufolge stelle das Verfahren vor dem Gemeinschaftsgericht eine Verletzung seines im Grundgesetz verankerten Rechts auf einen fairen Prozess dar, weil er sich weder auf die Verhandlung habe vorbereiten, noch Zeugen habe rufen dürfen. Darüber hinaus sei er weder vor noch während der Verhandlung über seine Rechte belehrt worden und die vom Gemeinschaftsgericht festgelegte Abfindung für seine Ex-Frau ebenso unfair, wie willkürlich und unwirksam.
Die Stammesbehörde der Maharero und deren Gemeinschaftsgericht hatten sich als Beklagte dem Antrag von Mbaisa nicht widersetzt und auch keinen Vertreter zur Verhandlung desselben nach Windhoek geschickt.
Leidtragender der Entscheidung war der Kläger Ewald Mbaisa, dem es vergangene Woche mit Hilfe seines Anwalts Norman Tjombe gelungen ist, die als willkürlich empfundene Entscheidung der Maharero-Stammesbehörde am Obergericht zu annullieren. Es ist nicht das erste Mal, das die Justiz dubiose Urteile von Gemeinschaftsgerichten für null und nichtig erklärt.
Zur Begründung seiner Klage hatte der im Dorf Tuaerea (Omaheke-Region) sesshafte Mbaisa angeführt, er habe seine als Nebenbeklagte geführte Frau Alexanderine Mbaisa im Jahre 1973 unter traditionellem Gemeinschaftsrecht geheiratet und sich im Juli 2018 „bei Anwendung derselben Normen und Gebräuche der Otjiherero“ von ihr scheiden lassen. Am 15. Oktober 2018 habe er von einem Polizisten eine Vorladung erhalten und von diesem erfahren, dass er sich aufgrund einer Beschwerde seiner Ex-Frau vor dem Gemeinschaftsgericht verantworten müsse.
Weil der Beamte darauf bestanden habe, dass er ihm zum Büro des Gemeinschafsgerichts folge, habe er ihn dorthin begleitet und sei direkt nach der Ankunft darauf hingewiesen worden, dass sein „Verfahren“ am nächsten Tage stattfinden werde. Als er zur vereinbarten Zeit dorthin zurückgekehrt sei, habe er vier Personen in einem kleinen Raum angetroffen, die sich als seine Richter vorgestellt hätten. Die anschließende Verhandlung habe nur wenige Minuten gedauert und unmittelbar in seiner Verurteilung gemündet, nachdem er die Scheidung von seiner Frau bestätigt habe.
Anschließend sei er darauf hingewiesen worden, dass er seiner Ex-Frau nicht nur 200 Rinder und sein Fahrzeug überlassen, sondern ihr auch „ein Haus bauen“ müsse. Von diesem Urteil „überrascht“ habe er den Anwalt Tjombe in Windhoek benachrichtigt, der seinerseits diverse Schreiben an das Sekretariat des Gemeinschaftsgerichts verfasst und eine schriftliche Begründung für dessen Urteil beantragt habe, die bis heute nicht eingegangen sei.
Mbaisa zufolge stelle das Verfahren vor dem Gemeinschaftsgericht eine Verletzung seines im Grundgesetz verankerten Rechts auf einen fairen Prozess dar, weil er sich weder auf die Verhandlung habe vorbereiten, noch Zeugen habe rufen dürfen. Darüber hinaus sei er weder vor noch während der Verhandlung über seine Rechte belehrt worden und die vom Gemeinschaftsgericht festgelegte Abfindung für seine Ex-Frau ebenso unfair, wie willkürlich und unwirksam.
Die Stammesbehörde der Maharero und deren Gemeinschaftsgericht hatten sich als Beklagte dem Antrag von Mbaisa nicht widersetzt und auch keinen Vertreter zur Verhandlung desselben nach Windhoek geschickt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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