"Freizeitfarmer" im Visier

Windhoek - Der Namibische Landwirtschaftsverband (NLU) und die Farmergemeinschaft von Karasburg ist am Dienstag übereingekommen, dass so genannte Wochenendfarmer und ausländische Grundbesitzer, die ihre Ländereien nicht produktiv nutzen, ihren Boden der Regierung zum Kauf anbieten sollten.

Während einer Gesprächsrunde in Karasburg erklärte der Präsident der NLU, Jan de Wet, dass für ihn kein Unterschied zwischen namibischen "Hobbyfarmern" und Ausländern bestehe, die ihre Farmen nur "zur Jagd und zum Freizeitvergnügen" nutzten. In dieser Einschätzung gab ihm einer der anwesenden Farmer recht, dem nach eigener Darstellung einige Namibier bekannt seien, die nicht auf ihrer Farm wohnten und dort nur einen "symbolischen" Gästebetrieb führten, den sie jedoch nur sporadisch zur Verköstigung "von sich selbst und ihren Freunden" in Anspruch nehmen würden.


Solche Namibier, die ihre Ländereien nicht nutzten, fallen nach Definition von de Wet und den Farmern von Karasburg in die Kategorie "abwesender Grundbesitzer" und sollten ihren Boden dementsprechend der Regierung zum Kauf anbieten. Bei ausländischen Grundbesitzern wünscht sich De Wet eine differenziertere Annäherung. So gab er der Überzeugung Ausdruck, dass Ausländer, die in Namibia Investitionen tätigen, Arbeitsplätze schaffen und Angestellte ausbilden würden, nicht vom Staat enteignet werden sollten. De Wet wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass viele dieser Ausländer, die beispielsweise im Gast- oder Tourismusgewerbe tätig seien, hier zu Lande Steuern zahlten und Einheimischen beispielsweise durch den Verkauf von Souvenirartikeln zu einem Einkommen verhielfen. Solche Ausländer seien folglich eine "Bereicherung" für das Land und sollten als solches auch Grund und Boden in Namibia besitzen dürfen.


Anders verhält es sich De Wet zufolge bei jenen Ausländern, die hier zu Lande Farmen für "Vergnügungs- und Entspannungszwecke" unterhalten und dort weder Viehzucht noch Ackerbau betreiben oder durch einen Gäste- bzw. Tourismusbetrieb Arbeitsplätze schaffen würden. Solche Freizeitfarmer würden nur hin und wieder Besucher auf ihren Ländereien empfangen und für diesen Zweck dort auch Raubtiere wie Schackale als Sehenswürdigkeit dulden, die auf Nachbarfarmen mitunter Vieh töteten.


Vor diesem Hintergrund stimmten die anwesenden Farmer einem Vorschlag von De Wet zu, nach dem Ausländer nicht grundsätzlich als Landbesitzer in Namibia disqualifiziert, sondern anhand von Kriterien wie Investitionsvolumen, Arbeitsbeschaffung und Ausbildungsangebot beurteilt und ausgewählt werden sollten. Dementsprechend sollten Ausländer ebenso wie Namibier daran beurteilt werden, wie sie ihre Farm führten und dabei in Zukunft nur jenen Landwirten der Bodenbesitz erlaubt wird, die ihre Ländereien zum Vorteil des Landes und seiner Einwohner nutzten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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