Frau fordert Wiedergutmachung
Entschädigungsklagen gegen Gesundheitsministerium häufen sich
Von Marc Springer, Windhoek
Die Einigung, die noch vom Gericht formal bestätigt werden muss und über deren Inhalt deshalb nichts bekannt ist, geht auf eine Schmerzensgeld-Forderung der Klägerin Laimi Iipinge zurück. Zur Begründung führt sie an, sie sei am 12. Dezember 2015 in der Entbindungsstation des Staatskrankenhauses in Katutura aufgenommen und kurz darauf in den Kreissaal verlegt worden.
Dort sei sie als einzige Patientin längere Zeit sich selbst überlassen worden, bis ihr schließlich eine Tropfinfusion angelegt worden sei, um die Geburtswehen zu beschleunigen. Obwohl sich zu diesem Zeitpunkt bereits Komplikationen bei der Geburt abgezeichnet hätten, sei sie danach wieder alleingelassen worden und habe niemand die Vitalwerte oder Sauerstoffzufuhr ihres ungeborenen Babys kontrolliert. Gegen 20.00 Uhr hätten schließlich starke Wehen eingesetzt und ihr derartige Schmerzen verursacht, dass sie laut zu schreien begonnen habe.
Dennoch sei ihr niemand zur Hilfe geeilt. Vielmehr habe sie weitere zwei Stunden allein in dem Kreissaal verbracht, bis schließlich ein Arzt auf ihr Schreien aufmerksam geworden sei, bei ihr einen Dammschnitt durchgeführt und so ihren Sohn Pejavelli Nangolo zur Welt gebracht habe. Weil sich dieser jedoch weder bewegt, noch irgendwelche Laute von sich gegeben habe, sei ihr nach mehrmaligen Nachfragen schließlich offenbart worden, dass ihr Kind wegen Sauerstoffmangels einen schweren Gehirnschaden erlitten habe und zeitlebens behindert sein werde.
Ferner habe der Stationsleiter eingeräumt, dass dies mangelnder Aufsicht und Sorgfalt auf Seiten seiner Mitarbeiter zuzuschreiben sei. Diese hätten die Klägerin nach Einsatz der Wehen durchgehend beaufsichtigen und dabei bemerken müssen, dass die Sauerstoffversorgung des ungeborenen Kindes unzureichend gewesen sei. Dann hätten sie einen Kaiserschnitt vornehmen müssen der vermutlich zur Geburt eines gesunden Kindes geführt hätte.
Weil dies nicht geschehen ist, und Pejavelli Nangolo deshalb dauerhaft in seinen mentalen und körperlichen Fähigkeiten stark eingeschränkt sein wird, verlangt seine Mutter vom Gesundheitsministerium 6 Millionen N$ dafür, dass sie ihren Sohn rund um die Uhr werde betreuen müssen, weil dieser niemals werde gehen, selbstständig essen oder die Toilette benutzen können.
Neben Kosten für Sprach- und Physiotherapie, Spezialnahrung und einen Rollstuhl fordert Iipinge auch Entschädigung für emotionales Trauma und den durch die Behinderung des Sohnes verursachten Verlust an Lebensqualität.
Die Einigung, die noch vom Gericht formal bestätigt werden muss und über deren Inhalt deshalb nichts bekannt ist, geht auf eine Schmerzensgeld-Forderung der Klägerin Laimi Iipinge zurück. Zur Begründung führt sie an, sie sei am 12. Dezember 2015 in der Entbindungsstation des Staatskrankenhauses in Katutura aufgenommen und kurz darauf in den Kreissaal verlegt worden.
Dort sei sie als einzige Patientin längere Zeit sich selbst überlassen worden, bis ihr schließlich eine Tropfinfusion angelegt worden sei, um die Geburtswehen zu beschleunigen. Obwohl sich zu diesem Zeitpunkt bereits Komplikationen bei der Geburt abgezeichnet hätten, sei sie danach wieder alleingelassen worden und habe niemand die Vitalwerte oder Sauerstoffzufuhr ihres ungeborenen Babys kontrolliert. Gegen 20.00 Uhr hätten schließlich starke Wehen eingesetzt und ihr derartige Schmerzen verursacht, dass sie laut zu schreien begonnen habe.
Dennoch sei ihr niemand zur Hilfe geeilt. Vielmehr habe sie weitere zwei Stunden allein in dem Kreissaal verbracht, bis schließlich ein Arzt auf ihr Schreien aufmerksam geworden sei, bei ihr einen Dammschnitt durchgeführt und so ihren Sohn Pejavelli Nangolo zur Welt gebracht habe. Weil sich dieser jedoch weder bewegt, noch irgendwelche Laute von sich gegeben habe, sei ihr nach mehrmaligen Nachfragen schließlich offenbart worden, dass ihr Kind wegen Sauerstoffmangels einen schweren Gehirnschaden erlitten habe und zeitlebens behindert sein werde.
Ferner habe der Stationsleiter eingeräumt, dass dies mangelnder Aufsicht und Sorgfalt auf Seiten seiner Mitarbeiter zuzuschreiben sei. Diese hätten die Klägerin nach Einsatz der Wehen durchgehend beaufsichtigen und dabei bemerken müssen, dass die Sauerstoffversorgung des ungeborenen Kindes unzureichend gewesen sei. Dann hätten sie einen Kaiserschnitt vornehmen müssen der vermutlich zur Geburt eines gesunden Kindes geführt hätte.
Weil dies nicht geschehen ist, und Pejavelli Nangolo deshalb dauerhaft in seinen mentalen und körperlichen Fähigkeiten stark eingeschränkt sein wird, verlangt seine Mutter vom Gesundheitsministerium 6 Millionen N$ dafür, dass sie ihren Sohn rund um die Uhr werde betreuen müssen, weil dieser niemals werde gehen, selbstständig essen oder die Toilette benutzen können.
Neben Kosten für Sprach- und Physiotherapie, Spezialnahrung und einen Rollstuhl fordert Iipinge auch Entschädigung für emotionales Trauma und den durch die Behinderung des Sohnes verursachten Verlust an Lebensqualität.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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