Formular für Ohrmarkenkauf
Windhoek (ste) - Der namibische Fleischrat erinnert Viehproduzenten im Lande daran, dass das Einfüllen des Formulars Nr. 20 für den Einkauf von Ohrmarken eine Vorschrift ist. Das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft hat den Fleischrat ab dem 1. November mit der Ausübung der Kontrolle und dem Verkauf der offiziellen Ohrmarken für Klein- und Großvieh beauftragt.
Laut der Verordnung für die Tierkennzeichnung im Tiergesundheitsgesetz Nr. 1 von 2011, müssen Farmer bereits seit November 2017 für alle Ohrmarken, die sie erwerben möchten, das besagte Formular 20 ausfüllen, so die Fleischrat-Veterinärin, Dr. Anja Boshoff.
Die Kennzeichnung von Nutztieren wird in den Abschnitten behandelt, die die Tierseuchen- und Parasitenkontrollen behandeln; es ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich vorab zugelassene Identifikationsgeräte dürfen verwendet werden. Der Fleischrat ist amtlicher Verwalter und Vertreiber von Ohrmarken südlich des Veterinärkordons im Norden Namibias.
Laut der Verordnung für die Tierkennzeichnung im Tiergesundheitsgesetz Nr. 1 von 2011, müssen Farmer bereits seit November 2017 für alle Ohrmarken, die sie erwerben möchten, das besagte Formular 20 ausfüllen, so die Fleischrat-Veterinärin, Dr. Anja Boshoff.
Die Kennzeichnung von Nutztieren wird in den Abschnitten behandelt, die die Tierseuchen- und Parasitenkontrollen behandeln; es ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich vorab zugelassene Identifikationsgeräte dürfen verwendet werden. Der Fleischrat ist amtlicher Verwalter und Vertreiber von Ohrmarken südlich des Veterinärkordons im Norden Namibias.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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