Folgenschwere Schlägerei hat Nachspiel am Obergericht
Folgenschwere Schlägerei hat Nachspiel am Obergericht

Folgenschwere Schlägerei hat Nachspiel am Obergericht

Mechaniker verklagt mutmaßlichen Angreifer auf Entschädigung von 3,3 Millionen Namibia-Dollar
Marc Springer
Windhoek (ms) – Eine Schlägerei in einer Bar in Gobabis könnte ein teures Nachspiel für einen der Beteiligten haben.

Die Auseinandersetzung hatte sich vor rund 18 Monaten in dem Buffalo Recreation Club ereignet und beschäftigt nun das Obergericht. Dort hat der Mechaniker Sascha Bergmann den Antragsgegner Kenny Rautenbach auf Schmerzensgeld von 3,3 Millionen N$ verklagt. Zur Begründung führt er an, der Beklagte habe ihn am 12. August 2017 in besagter Bar angegriffen, seinen Kopf auf den Tresen der Bar geschlagen und ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Dabei habe er schwerste Kopfverletzungen erlitten, zu denen der Kläger ein gebrochenes Nasenbein, diverse Schädelfrakturen, ein Gehirntrauma und eine derart schwere Verletzungen im Gesicht zählt, dass er sein rechtes Auge verloren habe. Abgesehen von erheblichen Behandlungskosten seien ihm bei dem Angriff schwere Nervenschäden im Gesicht entstanden, die sich bis heute durch starke Schmerzen und ein Taubheitsgefühl bemerkbar machten.

Darüber hinaus macht Bergmann einen Verlust an Lebensqualität geltend, weil er seit dem Angriff und der daraus resultierenden Einschränkung seiner Sehkraft weder an Sport noch Freizeitbeschäftigungen teilnehmen könne. Diese Beeinträchtigung habe ferner seinem Selbstvertrauen erheblich geschadet und dazu geführt, dass er seinen Beruf als Mechaniker nur noch bedingt ausüben könne.

Des Weiteren führt Bergmann an, er würde auch in Zukunft erhebliche Summen für weitere Behandlungen aufbringen müssen, um beispielsweise eine Infektion an seinem erblindeten Auge zu verhindern. Abgesehen davon werde er aufgrund seiner beruflichen Einschränkung ein vermindertes Einkommen hinnehmen und eine Psychotherapie durchlaufen müssen.

Für seine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und den damit verbundenen Verdienstausfall berechnet Bergmann eine Summe von 90000 N$ und fordert eine Entschädigung von 1,8 Millionen N$ dafür, dass er aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen bis zum 65. Lebensjahr weniger als vorher verdienen werde. Ferner verlangt er generelles Schmerzensgeld von 1 Millionen N$ und rund 433000 N$ für bereits entstandene und künftige Behandlungskosten.

Rautenbach beruft sich in seiner Klageerwiderung darauf, in Notwehr gehandelt und sich gegen einen Angriff des Klägers verteidigt zu haben. Das Verfahren wurde gestern zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 16. April vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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