Flüchtlinge verklagen Staat
Angolaner wollen bleiben - Regierung sieht keinen Grund dafür
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar
Insgesamt 538 angolanische Flüchtlinge, die in dem Flüchtlingslager in Osire, in der Nähe von Otjiwarongo untergebracht sind, haben eine Sammelklage gegen die namibische Premierministerin, das Innenministerium sowie die Abteilung des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Südafrika eingereicht. Sie fordern darin, dass die gewaltsamen Drohungen gegen sie eingestellt und ihr Flüchtlingsstatus und damit die Erlaubnis im Flüchtlingslager wohnen zu bleiben, wiederhergestellt werden. Bereits 2018 hätte die namibische Armee versucht, die Angolaner gewaltsam aus Osire zu vertreiben. Die namibische Regierung dementiert gewaltsame Angriffe auf die Flüchtlinge, argumentiert jedoch, dass die betroffenen Angolaner, die immer noch in Osire leben, sich unrechtmäßig dort aufhalten, da ihnen der Flüchtlingsstatus bereits 2012 entzogen worden sei. Sie würden zudem alle Bemühungen verweigern, sich entweder in die namibische Gesellschaft zu integrieren oder nach Angola zurückzukehren.
„Die betreffenden Personen fordern zudem Besitz, der ihnen nicht zusteht“, gab der Flüchtlingsbeauftragte des Innenministeriums, Likius Valombola, an. Die betroffenen Personen sind eigenen Aussagen zufolge erst bereit Teil der namibischen Gesellschaft zu werden, wenn ihnen Grundstücke oder Häuser zugeteilt werden. Valombola zufolge wollen die Flüchtlinge, dass dieses Land sowie weitere finanzielle Mittel aus einem Fonds gezahlt werden, den es jedoch nie gab. Die Angolaner behaupten, dass das UNHCR dem namibischen Staat 80 Millionen US-Dollar zur Integrationszwecken zur Verfügung gestellt habe, aber die Regierung bestreitet dies. Im August vergangenen Jahres bestätigte das UN-Flüchtlingswerk, dass eine solche Summe für diesen besonderen Zweck nie bereitgestellt wurde.
„Ehemaligen Flüchtlingen steht nicht mehr zu, als den namibischen Staatsbürgern selbst. Sie müssen sich an die Gesetze Namibias halten wie jede andere Person in Namibia auch“, betonte Valombola. Die Flüchtlinge wurden laut Valombola darüber informiert, dass sie sich in Namibia selbst versorgen müssen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, könnten sie sich an die UNO wenden, um Unterstützung für ihre Rückkehr nach Angola zu beantragen. Laut Valombola wird die Regierung die Flüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschieben, da die entsprechenden Gespräche noch andauern. Der Fall wurde vergangene Woche vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt. Ein neuer Gerichtstermin wurde vorerst nicht bekanntgegeben.
Insgesamt 538 angolanische Flüchtlinge, die in dem Flüchtlingslager in Osire, in der Nähe von Otjiwarongo untergebracht sind, haben eine Sammelklage gegen die namibische Premierministerin, das Innenministerium sowie die Abteilung des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Südafrika eingereicht. Sie fordern darin, dass die gewaltsamen Drohungen gegen sie eingestellt und ihr Flüchtlingsstatus und damit die Erlaubnis im Flüchtlingslager wohnen zu bleiben, wiederhergestellt werden. Bereits 2018 hätte die namibische Armee versucht, die Angolaner gewaltsam aus Osire zu vertreiben. Die namibische Regierung dementiert gewaltsame Angriffe auf die Flüchtlinge, argumentiert jedoch, dass die betroffenen Angolaner, die immer noch in Osire leben, sich unrechtmäßig dort aufhalten, da ihnen der Flüchtlingsstatus bereits 2012 entzogen worden sei. Sie würden zudem alle Bemühungen verweigern, sich entweder in die namibische Gesellschaft zu integrieren oder nach Angola zurückzukehren.
„Die betreffenden Personen fordern zudem Besitz, der ihnen nicht zusteht“, gab der Flüchtlingsbeauftragte des Innenministeriums, Likius Valombola, an. Die betroffenen Personen sind eigenen Aussagen zufolge erst bereit Teil der namibischen Gesellschaft zu werden, wenn ihnen Grundstücke oder Häuser zugeteilt werden. Valombola zufolge wollen die Flüchtlinge, dass dieses Land sowie weitere finanzielle Mittel aus einem Fonds gezahlt werden, den es jedoch nie gab. Die Angolaner behaupten, dass das UNHCR dem namibischen Staat 80 Millionen US-Dollar zur Integrationszwecken zur Verfügung gestellt habe, aber die Regierung bestreitet dies. Im August vergangenen Jahres bestätigte das UN-Flüchtlingswerk, dass eine solche Summe für diesen besonderen Zweck nie bereitgestellt wurde.
„Ehemaligen Flüchtlingen steht nicht mehr zu, als den namibischen Staatsbürgern selbst. Sie müssen sich an die Gesetze Namibias halten wie jede andere Person in Namibia auch“, betonte Valombola. Die Flüchtlinge wurden laut Valombola darüber informiert, dass sie sich in Namibia selbst versorgen müssen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, könnten sie sich an die UNO wenden, um Unterstützung für ihre Rückkehr nach Angola zu beantragen. Laut Valombola wird die Regierung die Flüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschieben, da die entsprechenden Gespräche noch andauern. Der Fall wurde vergangene Woche vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt. Ein neuer Gerichtstermin wurde vorerst nicht bekanntgegeben.
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Allgemeine Zeitung
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