Fishrot-Sextett bleibt in Haft
Richter erkennt keine deutlichen Gründe für dringenden Antrag
Von Frank Steffen
Windhoek
Stellvertretender Richter Kobus Miller vom namibischen Obergericht wies am vergangenen Freitag einen dringenden Antrag des Fishrot-Sextetts ab. Der vormalige Minister für Fischerei, Bernhard Esau, und der ehemalige Justizminister Sakeus (Sacky) Shangala, hatten gemeinsam mit dem suspendierten Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, dem zurückgetretenen Investec-Immobilienmanager Ricardo Gustavo sowie Esaus Schwiegersohn Tamson (Fitty) Hatuikulipi und den mit Hatuikulipi verwandten Geschäftsmann Pius (Taxa) Mwatelulo dringend und ausdrücklich keine Kaution, sondern ihre bedingungslose Freilassung beantragt.
Laut Miller wurden ihm keine deutlichen Gründe vorgelegt, warum dieser Antrag dringend angehört werden muss: „Gemäß der zutreffenden Regel 73 (4) muss der Antragsteller (a) deutlich erklären welche Umstände er oder sie als dringend erkennen, und (b) begründen, warum er oder sie davon überzeugt sind, dass eine später angesetzte Anhörung, sie um ihr Recht bringt.“ Diese Bestimmung erfülle keinen „dekorativen Zweck“, sondern könnte nur durch das Offenbaren der tieferen Hintergründe dem Gericht verständlich werden, ob eine dringende Anhörung vonnöten sei, maßregelte Miller die Antragsteller.
Er empfand die angegebenen Gründe als vage – sie würden Raum für Zweifel lassen. Außerdem sei der Antrag letztendlich durch das eigene Versäumnis spät eingereicht worden, wodurch sich die Frage der Dringlichkeit zumindest teilweise erübrige. Das Recht auf eine dringende Anhörung sei keine Selbstverständlichkeit, sondern liege es im Ermessen des Gerichts, einem dringenden Gesuch stattzugeben, wenn die Antragsteller deutliche Gründe vorlegten; dass sei in diesem Fall aber nicht geschehen.
Miller ließ den Antrag vom Register streichen und befahl den Antragstellern ihre Kosten sowie die des Staates zu tragen. Die Angeklagten hatten die Rechtmäßigkeit der Haftbefehle angezweifelt und die Haftumstände kritisiert. Dem hatte der Staat entgegengehalten, dass die Angeklagten bereits am 6. Dezember die Gelegenheit gehabt hätten, formal Kaution zu beantragen. Doch darauf hätten sie freiwillig verzichtet und der Vertagung des Verfahrens auf den 20. Februar im neuen Jahr zugestimmt.
Dem als Fishrot-Sextett bekannten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tausch für Bestechungsgelder in Millionenhöhe Fischfanggenehmigungen an das isländische Fischereiunternehmen Samherji vergeben zu haben.
Windhoek
Stellvertretender Richter Kobus Miller vom namibischen Obergericht wies am vergangenen Freitag einen dringenden Antrag des Fishrot-Sextetts ab. Der vormalige Minister für Fischerei, Bernhard Esau, und der ehemalige Justizminister Sakeus (Sacky) Shangala, hatten gemeinsam mit dem suspendierten Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, dem zurückgetretenen Investec-Immobilienmanager Ricardo Gustavo sowie Esaus Schwiegersohn Tamson (Fitty) Hatuikulipi und den mit Hatuikulipi verwandten Geschäftsmann Pius (Taxa) Mwatelulo dringend und ausdrücklich keine Kaution, sondern ihre bedingungslose Freilassung beantragt.
Laut Miller wurden ihm keine deutlichen Gründe vorgelegt, warum dieser Antrag dringend angehört werden muss: „Gemäß der zutreffenden Regel 73 (4) muss der Antragsteller (a) deutlich erklären welche Umstände er oder sie als dringend erkennen, und (b) begründen, warum er oder sie davon überzeugt sind, dass eine später angesetzte Anhörung, sie um ihr Recht bringt.“ Diese Bestimmung erfülle keinen „dekorativen Zweck“, sondern könnte nur durch das Offenbaren der tieferen Hintergründe dem Gericht verständlich werden, ob eine dringende Anhörung vonnöten sei, maßregelte Miller die Antragsteller.
Er empfand die angegebenen Gründe als vage – sie würden Raum für Zweifel lassen. Außerdem sei der Antrag letztendlich durch das eigene Versäumnis spät eingereicht worden, wodurch sich die Frage der Dringlichkeit zumindest teilweise erübrige. Das Recht auf eine dringende Anhörung sei keine Selbstverständlichkeit, sondern liege es im Ermessen des Gerichts, einem dringenden Gesuch stattzugeben, wenn die Antragsteller deutliche Gründe vorlegten; dass sei in diesem Fall aber nicht geschehen.
Miller ließ den Antrag vom Register streichen und befahl den Antragstellern ihre Kosten sowie die des Staates zu tragen. Die Angeklagten hatten die Rechtmäßigkeit der Haftbefehle angezweifelt und die Haftumstände kritisiert. Dem hatte der Staat entgegengehalten, dass die Angeklagten bereits am 6. Dezember die Gelegenheit gehabt hätten, formal Kaution zu beantragen. Doch darauf hätten sie freiwillig verzichtet und der Vertagung des Verfahrens auf den 20. Februar im neuen Jahr zugestimmt.
Dem als Fishrot-Sextett bekannten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tausch für Bestechungsgelder in Millionenhöhe Fischfanggenehmigungen an das isländische Fischereiunternehmen Samherji vergeben zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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