Fishrot-Fall nimmt Wendung
Angeklagte fechten angeblich rechtswidrige Durchsuchung ihrer Wohnungen an
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung des Gesuchs, das am 4. Februar verhandelt werden soll, führt der ehemalige Fischereiminister Bernard Esau an, die am 23. November und 9. Dezember vergangenen Jahres erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse seien unwirksam, weil sie gegen einige dafür geltende Vorschriften verstoßen würden. Demnach sei auch die zwischen dem 9. und 15. Dezember vollzogene Durchsuchungen von insgesamt neun Immobilien der Angeklagten illegal gewesen und die Beschlagnahme sämtlicher dabei konfiszierter Gegenstände null und nichtig.
Abgesehen davon, dass in den Durchsuchungsanordnungen nicht wie vorgeschrieben, einer, sondern 17 Bevollmächtigte benannt seien, würden sie auch nicht präzisieren, weshalb diese ermächtigt seien, gewisse Gegenstände zu orten und zu beschlagnahmen. Dies verstoße gegen geltendes Recht, durch das verhindert werden solle, dass eine unbegrenzte Anzahl Ermittler die Privatresidenz von Verdächtigten „durchwühlen“ und dort willkürlich beschlagnahmen könnten „was immer sie wollen“.
Befugnisse überschritten
Um dies zu verhindern, müsse die Polizei bzw. Anti-Korruptionskommission (ACC) genau begründen, wonach sie suche und warum der jeweilige Gegenstand für ihre Ermittlungen relevant sei. Weil dies im aktuellen Fall nicht geschehen sei, habe der als Nebenbeklagte geführte ACC-Ermittler Andreas Kanyangela mit seinen Kollegen in den Wohnungen der Angeklagten „wahllos“ Dinge beschlagnahme können, die keine Bedeutung für ihre Untersuchung hätten und zu denen Esau Bargeld, Fahrzeuge, Testamente, Computer, Laptops, Datenträger, Handys, Waffen, Geschäftsunterlagen, Kontoauszüge und Bankkarten zählt.
Dieser Vorgang mache deutlich, dass die Ermittler nicht gezielt nach möglichen Beweismitteln gesucht, sondern „beliebig“ Gegenstände und Wertsachen an sich genommen hätten, von denen sie sich offenbar Hinweise auf eine Täterschaft der Angeklagten versprochen hätten. Die Beschlagnahmung von Handys, Computern, Fahrzeugen, Waffen und Bargeld sei dabei „eindeutig rechtswidrig“ weil die Ermittler keinerlei Anfangsverdacht gehabt hätten, dass diese bei der Ausübung einer Straftat eingesetzt, oder mit illegal erlangtem Geld erworben worden seien.
Privatsphäre verletzt
Indem die Beklagten die Dursuchungsbeschlüsse in dieser Weise zu einer „Enteignungsverfügung umfunktioniert“ hätten, hätten sie nicht nur ihre Befugnisse weit überschritten, sondern auch die Privatsphäre und das Recht auf Vermögensbesitz der Angeklagten verletzt. Außerdem hätten sie gegen die Rechte dritter Parteien verstoßen, indem sie beispielsweise vertrauliche Unterlagen von Firmen beschlagnahmt hätten, an denen die Angeklagte beteiligt seien, die aber in dem sogenannten Fishrot-Fall keinerlei Rolle spielten.
Das Obergericht hat in der Vergangenheit bereits mehrmals vergleichbaren Klagen von Beschuldigten stattgegeben und Beweismittel disqualifiziert, die auf Grundlage defekter Durchsuchungsbeschlüsse erlangt wurden.
Den Angeklagten, zu denen neben Esau auch der ehemalige Justizminister Sacky Shangala, der suspendierte Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, sein beurlaubter Ex-Kollege Ricardo Gustavo, Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo gehören, wird Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zur Last gelegt, Konkret sind sie beschuldigt, zwischen 2014 und 2019 von dem isländischen Fischereiunternehmen Samherji im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten rund 103 Millionen N$ an Bestechungsgeld erhalten zu haben (AZ berichtete).
Windhoek
Zur Begründung des Gesuchs, das am 4. Februar verhandelt werden soll, führt der ehemalige Fischereiminister Bernard Esau an, die am 23. November und 9. Dezember vergangenen Jahres erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse seien unwirksam, weil sie gegen einige dafür geltende Vorschriften verstoßen würden. Demnach sei auch die zwischen dem 9. und 15. Dezember vollzogene Durchsuchungen von insgesamt neun Immobilien der Angeklagten illegal gewesen und die Beschlagnahme sämtlicher dabei konfiszierter Gegenstände null und nichtig.
Abgesehen davon, dass in den Durchsuchungsanordnungen nicht wie vorgeschrieben, einer, sondern 17 Bevollmächtigte benannt seien, würden sie auch nicht präzisieren, weshalb diese ermächtigt seien, gewisse Gegenstände zu orten und zu beschlagnahmen. Dies verstoße gegen geltendes Recht, durch das verhindert werden solle, dass eine unbegrenzte Anzahl Ermittler die Privatresidenz von Verdächtigten „durchwühlen“ und dort willkürlich beschlagnahmen könnten „was immer sie wollen“.
Befugnisse überschritten
Um dies zu verhindern, müsse die Polizei bzw. Anti-Korruptionskommission (ACC) genau begründen, wonach sie suche und warum der jeweilige Gegenstand für ihre Ermittlungen relevant sei. Weil dies im aktuellen Fall nicht geschehen sei, habe der als Nebenbeklagte geführte ACC-Ermittler Andreas Kanyangela mit seinen Kollegen in den Wohnungen der Angeklagten „wahllos“ Dinge beschlagnahme können, die keine Bedeutung für ihre Untersuchung hätten und zu denen Esau Bargeld, Fahrzeuge, Testamente, Computer, Laptops, Datenträger, Handys, Waffen, Geschäftsunterlagen, Kontoauszüge und Bankkarten zählt.
Dieser Vorgang mache deutlich, dass die Ermittler nicht gezielt nach möglichen Beweismitteln gesucht, sondern „beliebig“ Gegenstände und Wertsachen an sich genommen hätten, von denen sie sich offenbar Hinweise auf eine Täterschaft der Angeklagten versprochen hätten. Die Beschlagnahmung von Handys, Computern, Fahrzeugen, Waffen und Bargeld sei dabei „eindeutig rechtswidrig“ weil die Ermittler keinerlei Anfangsverdacht gehabt hätten, dass diese bei der Ausübung einer Straftat eingesetzt, oder mit illegal erlangtem Geld erworben worden seien.
Privatsphäre verletzt
Indem die Beklagten die Dursuchungsbeschlüsse in dieser Weise zu einer „Enteignungsverfügung umfunktioniert“ hätten, hätten sie nicht nur ihre Befugnisse weit überschritten, sondern auch die Privatsphäre und das Recht auf Vermögensbesitz der Angeklagten verletzt. Außerdem hätten sie gegen die Rechte dritter Parteien verstoßen, indem sie beispielsweise vertrauliche Unterlagen von Firmen beschlagnahmt hätten, an denen die Angeklagte beteiligt seien, die aber in dem sogenannten Fishrot-Fall keinerlei Rolle spielten.
Das Obergericht hat in der Vergangenheit bereits mehrmals vergleichbaren Klagen von Beschuldigten stattgegeben und Beweismittel disqualifiziert, die auf Grundlage defekter Durchsuchungsbeschlüsse erlangt wurden.
Den Angeklagten, zu denen neben Esau auch der ehemalige Justizminister Sacky Shangala, der suspendierte Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, sein beurlaubter Ex-Kollege Ricardo Gustavo, Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo gehören, wird Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zur Last gelegt, Konkret sind sie beschuldigt, zwischen 2014 und 2019 von dem isländischen Fischereiunternehmen Samherji im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten rund 103 Millionen N$ an Bestechungsgeld erhalten zu haben (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen