Fishrot-Duo bleibt in Untersuchungshaft
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Fishrot-Duo bleibt in Untersuchungshaft

Esau und Hatuikulipi scheitern mit Kautionsantrag – Berufung wahrscheinlich
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Das hat ihnen Magistratsrichter Eduard Kesslau bei seiner Urteilsverkündung gestern zum Nachteil ausgelegt, weil aufgrund der Aussageverweigerung der beiden Antragsteller viele Fragen offen blieben. So habe Esau z.B. zur Begründung seines Kautionsantrags angegeben, dass er derzeit kein Einkommen habe und deshalb weder seine Farmangestellten bezahlen, noch seine Familie oder städtische Rechnungen zahlen könne.

Tatsächlich jedoch gehe aus Kontoauszügen hervor, dass seine Farm nach seiner Festnahme weiterhin ein Einkommen erwirtschaftet habe. Außerdem sei offenkundig, dass seine Frau im Mai und Juni die angefallenen Kosten für städtische Dienstleistungen beglichen habe und damit offenbar entgegen der Darstellung des Ex-Ministers nicht mittellos sei.

Abgesehen davon, dass sowohl Esau als auch Hatuikulipi diese und andere Fragen nicht beantwortet hätten sei das Gericht durch ihre Aussageverweigerung auch der Möglichkeit beraubt worden anhand anderer Faktoren wie ihrer Körpersprache einen Eindruck über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage zu gewinnen. Es müsse also davon ausgegangen werden, dass sich die Angeklagten durch ihre Aussageverweigerung vor “unangenehmen Fragen“ hätten schützen wollen.

Auch die Tatsache, dass beide Antragsteller dem Staat die Enteignung ihrer beachtlichen Besitztümer angeboten hatten, falls sie nach einer bedingten Freilassung das Land verlassen sollten, ließ Kesslau relativ unbeeindruckt. Schließlich bestehe der Verdacht, dass diese Vermögenswerte mit Geldern finanziert worden seien, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 im Gegenzug für lukrative Fischfangquoten an Esau, Hatuikulipi und ihre vier Mitangeklagten gezahlt haben soll.

In diesem Falle wären die als Sicherheit angebotenen Vermögenswerte mit illegal erlangtem Geld finanziert worden und könnten auf Grundlage des Gesetzes gegen organisierte Kriminalität rechtlich enteignet werden. Da den Antragstellern also ohnehin der Verlust ihrer Besitztümer drohe, sei es für sie nur ein „geringes Risiko“ gewesen, diese als vermeintliche Garantie dafür anzubieten, dass sie sich im Falle einer Freilassung nicht ihrem bevorstehenden Prozess entziehen würden.

Gleichzeitig gab Kesslau dem Anwalt Richard Metcalfe dahingehend Recht, dass seine Mandanten nicht versucht hätten, vor ihrer Festnahme im November vergangenen Jahres die damals bereits laufenden Ermittlungen zu behindern, oder das Land zu verlassen. Obwohl bei ihnen folglich keine direkte Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe, sei ihre Freilassung dennoch nicht im Interesse der Rechtsprechung.

Schließlich sei die sogenannte Fishrot-Affäre von ihrer Dimension der größte Korruptionsskandal in der namibischen Geschichte und habe erheblichen Protest ausgelöst. Außerdem gebe es deutliche Hinweise dafür, dass Samherji an das sogenannte Fishrot-Sextett über 100 Millionen N$ Bestechung gezahlt habe und diese Gelder über die zahlreichen Firmen von Hatuikulipi „gewaschen und an die Nutznießer verteilt“ worden seien.

Es bestehe also auf Grund von Kontobewegungen und schriftlichen Unterlagen und der Vielzahl an neugegründeten und mehrmals umbenannten Firmen ein dringender Anscheinsbeweis dafür, dass die Antragsteller den mutmaßlichen Betrug lange geplant und sich durch die „Plünderung nationaler Fischbestände selbst bereichert“ hätten. Da die Angeklagten nicht ausgesagt und dies nicht mit Gegenbeweisen widerlegt hätten, bestehe ein starker Anfangsverdacht für ihre Schuld und sei es nicht im Interesse der Rechtsprechung, ihnen Kaution zu gewähren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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