Fischrot-Sextett kämpft um Freilassung
Angeklagte fechten weiterhin die gegen sie erlassenen Haftbefehle an
Von Marc Springer, Windhoek
Gestern bemühten sich ihre Anwälte in Person von Herman Oosthuizen einen weiteren Richter davon zu überzeugen, dass die andauernde Untersuchungshaft der Angeklagten nicht notwendig sei. Im Kern richtet sich ein entsprechender Antrag gegen Magistratsrichter Alweendo Venatius der am 26. November vergangenen Jahres auf Betreiben der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen die sechs Beschuldigten erlassen hatte. Ein früherer Versuch des sogenannten Fishrot-Sextetts, diese Haftbefehle für unwirksam erklären zu lassen, war im Dezember von Richter Kobus Miller mangels Dringlichkeit verworfen worden.
Inhaltlich blieb der aus Südafrika angereisten Anwalt Tembeka Ngcukaitobi auch gestern bei dem Argument, wonach die Haftbefehle rechtswidrig waren und der andauernde Arrest seiner Mandanten damit einer Form der Freiheitsberaubung gleichkomme. Schließlich habe Venatius die Haftbefehle allein auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft erlassen, dabei jedoch nicht seinen Ermessensspielraum zur Klärung der Frage genutzt, „ob es weniger drastische Maßnahmen gibt, die Anwesenheit der Angeklagten bei ihrem bevorstehenden Prozess zu garantieren“.
Hätte er dies getan, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass die sechs Beschuldigten keines Gewaltverbrechens verdächtigt seien und von ihnen keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Darüber hinaus hätten sie mit der Anti-Korruptionskommission (ACC) und der Polizei kooperiert und keinen Grund, sich ihrem bevorstehenden Verfahren durch Flucht zu entziehen, oder laufende Ermittlungen zu behindern. So habe beispielsweise Ex-Fischereiminister Esau nach eigener Aussage seit 2014 gewusst, dass die ACC gegen sein Ministerium und ihn persönlich wegen angeblicher Bestechung bei der Vergabe von Fischfang-Quoten ermittele, habe aber seither keinerlei Versuch unternommen, das Land zu verlassen.
Was als Beleg für mangelnde Fluchtgefahr auf Seiten von Esau dienen sollte, könnte für seine mutmaßlichen Komplizen zum Verhängnis werden, die sich alle mit der eidesstattlichen Erklärung des Hauptangeklagten gemein gemacht aber keine eigene Begründung für ihr Anliegen eingereicht haben.
Dieses Versäumnis ist Richter Oosthuizen zufolge „höchst problematisch“, weil die eidesstattliche Erklärung Esaus detaillierte Angaben enthalte, die allein für ihn, nicht aber seine Mitangeklagten zuträfen. Dies gelte unter anderem für dessen Beteuerung, er habe seit 2014 von Ermittlungen gegen ihn und sein Ministerium gewusst. Dieser Umstand treffe allein für Esau zu, weshalb seine Mitbeschuldigten „nicht auf dasselbe Pferd steigen“ könnten und er sich frage, „warum ich deren Antrag auf Freilassung überhaupt prüfen soll“.
Esau und dem ehemaligen Justizminister Sacky Shanghala wird vorgeworfen, sich zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen James Hatuikulipi, Ricardo Gustavo, Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und Pius 'Taxa' Mwatelulo an rund 103 Millionen N$ bereichert zu haben, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 an Schmiergelder gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquote erlangt haben soll.
Gestern bemühten sich ihre Anwälte in Person von Herman Oosthuizen einen weiteren Richter davon zu überzeugen, dass die andauernde Untersuchungshaft der Angeklagten nicht notwendig sei. Im Kern richtet sich ein entsprechender Antrag gegen Magistratsrichter Alweendo Venatius der am 26. November vergangenen Jahres auf Betreiben der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen die sechs Beschuldigten erlassen hatte. Ein früherer Versuch des sogenannten Fishrot-Sextetts, diese Haftbefehle für unwirksam erklären zu lassen, war im Dezember von Richter Kobus Miller mangels Dringlichkeit verworfen worden.
Inhaltlich blieb der aus Südafrika angereisten Anwalt Tembeka Ngcukaitobi auch gestern bei dem Argument, wonach die Haftbefehle rechtswidrig waren und der andauernde Arrest seiner Mandanten damit einer Form der Freiheitsberaubung gleichkomme. Schließlich habe Venatius die Haftbefehle allein auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft erlassen, dabei jedoch nicht seinen Ermessensspielraum zur Klärung der Frage genutzt, „ob es weniger drastische Maßnahmen gibt, die Anwesenheit der Angeklagten bei ihrem bevorstehenden Prozess zu garantieren“.
Hätte er dies getan, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass die sechs Beschuldigten keines Gewaltverbrechens verdächtigt seien und von ihnen keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Darüber hinaus hätten sie mit der Anti-Korruptionskommission (ACC) und der Polizei kooperiert und keinen Grund, sich ihrem bevorstehenden Verfahren durch Flucht zu entziehen, oder laufende Ermittlungen zu behindern. So habe beispielsweise Ex-Fischereiminister Esau nach eigener Aussage seit 2014 gewusst, dass die ACC gegen sein Ministerium und ihn persönlich wegen angeblicher Bestechung bei der Vergabe von Fischfang-Quoten ermittele, habe aber seither keinerlei Versuch unternommen, das Land zu verlassen.
Was als Beleg für mangelnde Fluchtgefahr auf Seiten von Esau dienen sollte, könnte für seine mutmaßlichen Komplizen zum Verhängnis werden, die sich alle mit der eidesstattlichen Erklärung des Hauptangeklagten gemein gemacht aber keine eigene Begründung für ihr Anliegen eingereicht haben.
Dieses Versäumnis ist Richter Oosthuizen zufolge „höchst problematisch“, weil die eidesstattliche Erklärung Esaus detaillierte Angaben enthalte, die allein für ihn, nicht aber seine Mitangeklagten zuträfen. Dies gelte unter anderem für dessen Beteuerung, er habe seit 2014 von Ermittlungen gegen ihn und sein Ministerium gewusst. Dieser Umstand treffe allein für Esau zu, weshalb seine Mitbeschuldigten „nicht auf dasselbe Pferd steigen“ könnten und er sich frage, „warum ich deren Antrag auf Freilassung überhaupt prüfen soll“.
Esau und dem ehemaligen Justizminister Sacky Shanghala wird vorgeworfen, sich zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen James Hatuikulipi, Ricardo Gustavo, Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und Pius 'Taxa' Mwatelulo an rund 103 Millionen N$ bereichert zu haben, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 an Schmiergelder gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquote erlangt haben soll.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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