Fischer-Demo wird verboten
Swakopmund/Walvis Bay (er) • Am Freitagmorgen wurde in Walvis Bay eine Demonstration von Brandungsanglern von der Polizei aufgelöst. Etwa 30 Angler hatten sich vor dem Gebäude des Ministeriums für Fischerei und Marineressourcen versammelt und wollten eine Petition überreichen – darin forderten sie, dass die COVID-19-Vorschriften geändert werden, damit sie vom Strand aus angeln und ihre Familien ernähren können.
„Angler halten sich besonders an den geforderten Abstand zueinander. Wir fahren von Zuhause aus zum Strand um zu Fischen und dann wieder heim. Wir haben keinen Kontakt mit anderen Personen und verstehen daher nicht, warum das Brandungsangeln untersagt ist“, sagte der Fischer Andries van der Merwe. Er ergänzte: „Es gibt keine Beweise dafür, dass das Fischen den Coronavirus verbreitet und wir finden, dass das Fischfangverbot uns in unseren Rechten einschränkt, da wir unsere Familien mit Lebensmitteln versorgen wollen.“
Laut Ileni Shapumba von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von der Polizei in der Erongo Region wurde die Demonstration von der Polizei aufgelöst, da die Brandungsangler jene nicht zuvor angekündigt und auch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt hätten. Darüber hinaus seien Demonstrationen während des von Präsident Hage Geingob ausgerufen Notzustandes untersagt.
„Angler halten sich besonders an den geforderten Abstand zueinander. Wir fahren von Zuhause aus zum Strand um zu Fischen und dann wieder heim. Wir haben keinen Kontakt mit anderen Personen und verstehen daher nicht, warum das Brandungsangeln untersagt ist“, sagte der Fischer Andries van der Merwe. Er ergänzte: „Es gibt keine Beweise dafür, dass das Fischen den Coronavirus verbreitet und wir finden, dass das Fischfangverbot uns in unseren Rechten einschränkt, da wir unsere Familien mit Lebensmitteln versorgen wollen.“
Laut Ileni Shapumba von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von der Polizei in der Erongo Region wurde die Demonstration von der Polizei aufgelöst, da die Brandungsangler jene nicht zuvor angekündigt und auch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt hätten. Darüber hinaus seien Demonstrationen während des von Präsident Hage Geingob ausgerufen Notzustandes untersagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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