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Farmer weisen auf Veldbrandgefahr
Farmer weisen auf Veldbrandgefahr

Farmer weisen auf Veldbrandgefahr

Strenge Maßnahmen sollen Holzkohleproduzenten zur Vorsicht ermahnen
Frank Steffen
Windhoek (ste) - Vor einigen Monaten hatte die Forstabteilung des Ministeriums für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) auf die akute Gefahr von Buschbränden hingewiesen, nachdem Namibia durch eine generell gute Regenzeit, vor allem im Landeszentrum, eine bessere Weidereserve als in anderen Jahren verzeichnet hatte.

Dazu zählten beispielsweise Maßnahmen, denen zufolge Holzkohleproduzenten ihre Kohleöfen nur auf gerodeten Arealen zünden sollten, usw. Trotzdem hat Namibia in den Monaten nachdem die neuen Regeln verkündet wurden, mehr als 100000 Hektar Weideland an Veldbrände verloren - oft durch fahrlässige Handlungen bei der Inbetriebnahme besagter Öfen. Laut einer NAU-Mittelung hat der Direktor der Forstabteilung, Joseph Hailwa, während eines Besuchs, den die Namibia Charcoal Association (NCA) ihm abstattete, angekündigt, dass strengere Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen würden, die gegen die neuen Maßnahmen zur Verhinderung von Buschbränden verstoßen würden.

Die Büros des Namibischen Landwirtschaftsverbandes (NAU) und der NCA, erhalten gemäß eigener Angaben täglich Beschwerden von Nicht-Holzkohleproduzenten über benachbarte Holzkohlebetriebe, die sich nicht an die neuen Maßnahmen halten würden und somit die Brandgefahr für die eigenen sowie die benachbarten Farmbetriebe erhöhen. Der Forstdirektor versprach strengere Maßnahmen gegen die Täter, räumte aber ein, dass die Direktion allein dieses Problem nicht lösen könne. Er appellierte an die NAU, die NECFU und die NCA, zusammenzuarbeiten.

Wer Zeuge von nachlässiger Holzkohleproduktion wird, kann sich unter der Nummer 067-304 220 an das NCA-Büro wenden - möglichst mit fotografischen Beweisen, sofern dies möglich ist. Das NCA-Büro wird sich an die örtlichen Forstbeamten wenden, die eine Inspektion durchführen. Erntelizenzen können unter Umständen sofort ausgesetzt werden; ferner drohen zivilrechtliche Maßnahmen.

Die am 1. August 2020 in Kraft getretenen Maßnahmen sehen vor, dass die jährliche Holzkohleproduktion zwischen August und Dezember nur durchgeführt werden darf, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-Gruppieren aller Öfen in einer bestimmten Einrichtung oder an zentralen Brennstellen pro Lager.

-Ein Bereich mit einem Radius von mindestens 5 Metern muss um die gruppierten Öfen gerodet und gesäubert sein.

-Farmen, auf denen Holzkohle produziert wird, müssen von 15 Meter breiten Brandstreifen umgeben sein.

-Wenn Öfen gezündet werden, müssen sie ständig von einer Person überwacht werden.

-Löschgeräte müssen zentral an allen Produktionsstätten zugänglich sein.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-14

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