Farmer verklagt Polizeibeamte
Beschlagnahmte Zuchtschafe lösen Prozess um Entschädigung aus
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung seines Anliegens führt der Kläger Imanuel Engelbreg an, vier von ihm namentlich aufgeführte Polizeibeamte seien am 18. und 24. Oktober 2014 jeweils unangekündigt und ohne Durchsuchungsbeschluss auf seiner Kleinsiedlung Halbichbruhn bei Karibib erschienenen. Bei dem ersten Besuch hätten sie 52 Zuchtschafe „entwendet“ und dies damit begründet, die Tiere seien „Teil eines von ihnen untersuchten Falls des Viehdiebstahls“.
Engelbreg zufolge seien die meisten der konfiszierten Tiere „hoch trächtig und kurz davor gewesen, Nachwuchs zu produzieren“. Da er bisher weder wegen Wilderei oder Viehdiebstahl angeklagt, befragt oder verhaftet worden sei und die Polizei ohne Anfangsverdacht oder Durchsuchungsbeschluss agiert habe, müsse die angebliche Ermittlung als Vorwand gelten, sich seiner Nutztiere zu bemächtigen.
Demnach verlangt er, dass ihm die Polizei entweder die Tiere zurückerstattet, oder Schadensersatz in Höhe von 172 000 N$ zahlt, weil er aufgrund ihres angeblich rechtswidrigen Vorgehens nicht nur die 52 Zuchtschafe, sondern auch künftige Einnahmen aus dem Verkauf von deren Nachwuchs verloren habe.
Ferner macht Engelbreg geltend, die Antragsgegner müssten ihm entweder eine angeblich aus seiner Wohnung entfernte Tiefkühltruhe inklusive eines darin befindlichen Rinderkadavers zurückgeben oder für den Verlust derselben eine Entschädigung von 30 000 N$ zahlen. Des Weiteren sei ihm die Polizei 25 000 N$ schuldig weil ein in seinem Schrank verwahrter Barbetrag in dieser Höhe während der in seiner Abwesenheit durchgeführten Durchsuchung verschwunden, also offenbar von einem der daran beteiligten Beamten gestohlen worden sei.
In einer Klageerwiderung bestreiten die beklagten Polizisten, den Barbetrag entwendet oder ohne begründeten Anfangsverdacht gegen Engelbreg vorgegangen zu sein. Vielmehr hätten die Polizisten in einem Fall des Viehdiebstahls ermittelt und seien Hinweisen nachgegangen, wonach sich die anderswo entwendeten Tiere auf der Kleinsiedlung des Klägers befänden.
DNA-Tests hätten ergeben, dass die 21 von der Polizei beschlagnahmten Tiere von Schafen des Farmers abstammen, der den Viehdiebstahl zuvor gemeldet habe. Gegen den Kläger liege also ein konkreter Anfangsverdacht vor und sei nur deshalb keine Anklage erhoben worden, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien bzw. die Generalstaatsanklägerin noch nicht über weitere Maßnahmen entschieden habe.
Hinsichtlich des Dursuchungsbeschlusses führen die Beklagten an, sie hätten am 26. Februar 2018 einige mutmaßliche Wilderer in Richtung der Kleinsiedlung des Klägers verfolgt und dort einige vergrabene Köpfe, Hufe und Felle von Schafen entdeckt. Anschließend seien sie zur Wohnung des Klägers gegangen und dann mit ihm zur Polizeiwache nach Karibib gefahren. Während die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hätten, sei Engelbreg jedoch verschwunden, weshalb die Polizisten wenig später in seiner Abwesenheit zur dessen Wohnung gegangen seien.
Dort hätten sie einen Bekannten von Engelbreg angetroffen, ihm den Beschluss gezeigt, mit seiner Zustimmung die Wohnung durchsucht und dabei die Tiefkühltruhe beschlagnahmt, die der Kläger trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht bei der Polizei abgeholt habe.
Zur Begründung seines Anliegens führt der Kläger Imanuel Engelbreg an, vier von ihm namentlich aufgeführte Polizeibeamte seien am 18. und 24. Oktober 2014 jeweils unangekündigt und ohne Durchsuchungsbeschluss auf seiner Kleinsiedlung Halbichbruhn bei Karibib erschienenen. Bei dem ersten Besuch hätten sie 52 Zuchtschafe „entwendet“ und dies damit begründet, die Tiere seien „Teil eines von ihnen untersuchten Falls des Viehdiebstahls“.
Engelbreg zufolge seien die meisten der konfiszierten Tiere „hoch trächtig und kurz davor gewesen, Nachwuchs zu produzieren“. Da er bisher weder wegen Wilderei oder Viehdiebstahl angeklagt, befragt oder verhaftet worden sei und die Polizei ohne Anfangsverdacht oder Durchsuchungsbeschluss agiert habe, müsse die angebliche Ermittlung als Vorwand gelten, sich seiner Nutztiere zu bemächtigen.
Demnach verlangt er, dass ihm die Polizei entweder die Tiere zurückerstattet, oder Schadensersatz in Höhe von 172 000 N$ zahlt, weil er aufgrund ihres angeblich rechtswidrigen Vorgehens nicht nur die 52 Zuchtschafe, sondern auch künftige Einnahmen aus dem Verkauf von deren Nachwuchs verloren habe.
Ferner macht Engelbreg geltend, die Antragsgegner müssten ihm entweder eine angeblich aus seiner Wohnung entfernte Tiefkühltruhe inklusive eines darin befindlichen Rinderkadavers zurückgeben oder für den Verlust derselben eine Entschädigung von 30 000 N$ zahlen. Des Weiteren sei ihm die Polizei 25 000 N$ schuldig weil ein in seinem Schrank verwahrter Barbetrag in dieser Höhe während der in seiner Abwesenheit durchgeführten Durchsuchung verschwunden, also offenbar von einem der daran beteiligten Beamten gestohlen worden sei.
In einer Klageerwiderung bestreiten die beklagten Polizisten, den Barbetrag entwendet oder ohne begründeten Anfangsverdacht gegen Engelbreg vorgegangen zu sein. Vielmehr hätten die Polizisten in einem Fall des Viehdiebstahls ermittelt und seien Hinweisen nachgegangen, wonach sich die anderswo entwendeten Tiere auf der Kleinsiedlung des Klägers befänden.
DNA-Tests hätten ergeben, dass die 21 von der Polizei beschlagnahmten Tiere von Schafen des Farmers abstammen, der den Viehdiebstahl zuvor gemeldet habe. Gegen den Kläger liege also ein konkreter Anfangsverdacht vor und sei nur deshalb keine Anklage erhoben worden, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien bzw. die Generalstaatsanklägerin noch nicht über weitere Maßnahmen entschieden habe.
Hinsichtlich des Dursuchungsbeschlusses führen die Beklagten an, sie hätten am 26. Februar 2018 einige mutmaßliche Wilderer in Richtung der Kleinsiedlung des Klägers verfolgt und dort einige vergrabene Köpfe, Hufe und Felle von Schafen entdeckt. Anschließend seien sie zur Wohnung des Klägers gegangen und dann mit ihm zur Polizeiwache nach Karibib gefahren. Während die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hätten, sei Engelbreg jedoch verschwunden, weshalb die Polizisten wenig später in seiner Abwesenheit zur dessen Wohnung gegangen seien.
Dort hätten sie einen Bekannten von Engelbreg angetroffen, ihm den Beschluss gezeigt, mit seiner Zustimmung die Wohnung durchsucht und dabei die Tiefkühltruhe beschlagnahmt, die der Kläger trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht bei der Polizei abgeholt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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