Farmer Rust kann auf Kaution hoffen
Polizist unterstützt mögliche Freilassung und nährt Aussicht auf Ende von Untersuchungshaft
Von Marc Springer, Windhoek
„Ich kenne den Angeklagten und dessen Eltern bereits seit langem sehr gut und hätte nichts dagegen, wenn ihm unter den üblichen Auflagen eine bedingte Freilassung gewährt würde“, erklärte der Polizei-Inspektor Reinhard Maletzky, gestern bei der Fortsetzung des Verfahrens. Voraussetzung dafür wäre lediglich, dass vor einer möglichen Freilassung der Zeuge Frans Ndjamba vernommen werde, weil dieser nach wie vor bei Rust angestellt sei.
Abgesehen von der indirekt geäußerten Befürchtung, Rust könnte Ndjamba beeinflussen, falls er vor dessen Befragung auf freien Fuß komme sollte, brachte Maletzky keinerlei Vorbehalte gegen eine Beendigung der inzwischen fast 20 Monate andauernden Untersuchungshaft des Beschuldigten vor. Diesem wird zur Last gelegt, am 27. Januar 2016 auf seiner Farm Otukaru auf vier Wilderer geschossen und in Person von Andreas Ukandanga dabei einen von ihnen tödlich getroffen zu haben. Rust beteuert, auf die Hunde der Wilderer geschossen und das hinter einem Felsen verborgene und von ihm nicht bemerkte Opfer dabei vermutlich durch einen Querschläger versehentlich getroffen zu haben.
Ob die mit mutmaßlicher Fluchtgefahr begründete Ablehnung der zwei von Rust gestellten Kautionsanträge berechtigt war, relativierte Maletzky mit Hinweis darauf, jener habe ihn am 27. Januar 2016 gegen 18.00 Uhr aus freien Stücken angerufen und ihn über den fatalen Zwischenfall informiert. Ferner gab er Verteidiger Jan Wessels dahingehend recht, dass Rust ohne weiteres seinen Begleiter und Farmangestellten Frans Ndjamba hätte wegschicken und den Schauplatz verlassen können, wenn er sich einer Strafverfolgung hätte entziehen wollen. Stattdessen habe er am Ort des Geschehens auf die Polizei gewartet und dieser am nächsten Tag vor Ort bei der Rekonstruierung der Ereignisse assistiert.
Dass ihm dennoch Kaution verweigert wurde, ist Wessels zufolge auf Betreiben der inzwischen abgelösten Staatsanwältin Rose Nangombe geschehen, die nachträglich Beweise gegen Rust konstruiert und das Gericht durch Vortäuschung falscher Tatsachen in die Irre geführt habe (AZ berichtete). Diese Vorwürfe wollte Maletzky nicht kommentieren. Er wies lediglich darauf hin, Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa habe nach Einsicht der ersten Ermittlungsergebnisse weitere Untersuchungen in dem Fall veranlasst.
Sofern die dabei gewonnen Erkenntnisse für den Angeklagten nachteilig seien, könnten dafür weder er noch Nangombe verantwortlich gemacht werden, weil sie im Auftrag von Imalwa gehandelt hätten.
„Ich kenne den Angeklagten und dessen Eltern bereits seit langem sehr gut und hätte nichts dagegen, wenn ihm unter den üblichen Auflagen eine bedingte Freilassung gewährt würde“, erklärte der Polizei-Inspektor Reinhard Maletzky, gestern bei der Fortsetzung des Verfahrens. Voraussetzung dafür wäre lediglich, dass vor einer möglichen Freilassung der Zeuge Frans Ndjamba vernommen werde, weil dieser nach wie vor bei Rust angestellt sei.
Abgesehen von der indirekt geäußerten Befürchtung, Rust könnte Ndjamba beeinflussen, falls er vor dessen Befragung auf freien Fuß komme sollte, brachte Maletzky keinerlei Vorbehalte gegen eine Beendigung der inzwischen fast 20 Monate andauernden Untersuchungshaft des Beschuldigten vor. Diesem wird zur Last gelegt, am 27. Januar 2016 auf seiner Farm Otukaru auf vier Wilderer geschossen und in Person von Andreas Ukandanga dabei einen von ihnen tödlich getroffen zu haben. Rust beteuert, auf die Hunde der Wilderer geschossen und das hinter einem Felsen verborgene und von ihm nicht bemerkte Opfer dabei vermutlich durch einen Querschläger versehentlich getroffen zu haben.
Ob die mit mutmaßlicher Fluchtgefahr begründete Ablehnung der zwei von Rust gestellten Kautionsanträge berechtigt war, relativierte Maletzky mit Hinweis darauf, jener habe ihn am 27. Januar 2016 gegen 18.00 Uhr aus freien Stücken angerufen und ihn über den fatalen Zwischenfall informiert. Ferner gab er Verteidiger Jan Wessels dahingehend recht, dass Rust ohne weiteres seinen Begleiter und Farmangestellten Frans Ndjamba hätte wegschicken und den Schauplatz verlassen können, wenn er sich einer Strafverfolgung hätte entziehen wollen. Stattdessen habe er am Ort des Geschehens auf die Polizei gewartet und dieser am nächsten Tag vor Ort bei der Rekonstruierung der Ereignisse assistiert.
Dass ihm dennoch Kaution verweigert wurde, ist Wessels zufolge auf Betreiben der inzwischen abgelösten Staatsanwältin Rose Nangombe geschehen, die nachträglich Beweise gegen Rust konstruiert und das Gericht durch Vortäuschung falscher Tatsachen in die Irre geführt habe (AZ berichtete). Diese Vorwürfe wollte Maletzky nicht kommentieren. Er wies lediglich darauf hin, Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa habe nach Einsicht der ersten Ermittlungsergebnisse weitere Untersuchungen in dem Fall veranlasst.
Sofern die dabei gewonnen Erkenntnisse für den Angeklagten nachteilig seien, könnten dafür weder er noch Nangombe verantwortlich gemacht werden, weil sie im Auftrag von Imalwa gehandelt hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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