Ex-Minister fordern Freilassung
Fishrot-Fall erreicht Oberstes Gericht – Angeklagten kämpfen um Kaution
Von J. Beukes, M. Springer, Windhoek
Ihr Kautionsantrag war am 27. Dezember von Richter Kobus Miller mangels Dringlichkeit verworfen worden. Dessen Urteil fechten die sechs Beschuldigten nun in höchster Instanz mit der Begründung an, ihr Anliegen sei per Definition dringlich, weil ihre andauernde Gefangenschaft einer Freiheitsberaubung gleichkomme und damit ihre Menschenrechte verletze.
Ferner berufen sich die mutmaßlichen Betrüger, zu denen neben dem früheren Fischereiminister Esau und dem ehemaligen Justizminister Shangala auch der suspendierte Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, sein beurlaubter Ex-Kollege Ricardo Gustavo, Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo gehören, auf die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung. Ihr andauernder Arrest verstoße demnach gegen das Grundgesetz, weil ihnen bisher keine Straftat nachgewiesen worden und ihre Inhaftierung folglich unverhältnismäßig sei.
Darüber hinaus argumentieren die Antragsteller, ihre Gefangenschaft sei „unnötig, unangemessen und ungerechtfertigt“, weil von ihnen keine Fluchtgefahr ausgehe. Schließlich hätten sie ein Interesse daran, die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu widerlegen und würden sich deshalb auf jeden Fall ihrem bevorstehenden Prozess stellen.
Abgesehen davon hätten die Antragsgegner keinerlei Gründe dafür genannt, warum die andauernde Gefangenschaft der Angeklagten notwendig sei, oder welche Nachteile der Staatsanwaltschaft bzw. Anti-Korruptionskommission (ACC) durch ihre bedingte Freilassung entstehen würden. Die Untersuchungshaft müsse folglich als Selbstzweck gelten und sei juristisch weder notwendig, noch angemessen.
Die Beschuldigten beharren weiterhin darauf, dass die gegen sie erlassenen Haftbefehle defekt gewesen seien und damit auch ihre darauf basierende Festnahme illegal gewesen sei. Schließlich habe Magistratsrichter Alweendo Venatius die Haftbefehle am 26. November 2019 allein auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft erlassen, dabei jedoch nicht seinen Ermessensspielraum zur Klärung der Frage genutzt, ob die Prozessteilnahme der Angeklagten durch weniger drastische Maßnahmen garantiert werden könne.
Den Beschuldigten werden sechs Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Im Kern basieren die Anklagepunkte auf dem Vorwurf, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 Schmiergelder in Höhe von 103 Millionen N$ an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür eine Fischfangquote erlangt hat, die dem namibischen Staatsunternehmen Fishcor zuerkannt worden war (AZ berichtete).
Ihr Kautionsantrag war am 27. Dezember von Richter Kobus Miller mangels Dringlichkeit verworfen worden. Dessen Urteil fechten die sechs Beschuldigten nun in höchster Instanz mit der Begründung an, ihr Anliegen sei per Definition dringlich, weil ihre andauernde Gefangenschaft einer Freiheitsberaubung gleichkomme und damit ihre Menschenrechte verletze.
Ferner berufen sich die mutmaßlichen Betrüger, zu denen neben dem früheren Fischereiminister Esau und dem ehemaligen Justizminister Shangala auch der suspendierte Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, sein beurlaubter Ex-Kollege Ricardo Gustavo, Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo gehören, auf die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung. Ihr andauernder Arrest verstoße demnach gegen das Grundgesetz, weil ihnen bisher keine Straftat nachgewiesen worden und ihre Inhaftierung folglich unverhältnismäßig sei.
Darüber hinaus argumentieren die Antragsteller, ihre Gefangenschaft sei „unnötig, unangemessen und ungerechtfertigt“, weil von ihnen keine Fluchtgefahr ausgehe. Schließlich hätten sie ein Interesse daran, die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu widerlegen und würden sich deshalb auf jeden Fall ihrem bevorstehenden Prozess stellen.
Abgesehen davon hätten die Antragsgegner keinerlei Gründe dafür genannt, warum die andauernde Gefangenschaft der Angeklagten notwendig sei, oder welche Nachteile der Staatsanwaltschaft bzw. Anti-Korruptionskommission (ACC) durch ihre bedingte Freilassung entstehen würden. Die Untersuchungshaft müsse folglich als Selbstzweck gelten und sei juristisch weder notwendig, noch angemessen.
Die Beschuldigten beharren weiterhin darauf, dass die gegen sie erlassenen Haftbefehle defekt gewesen seien und damit auch ihre darauf basierende Festnahme illegal gewesen sei. Schließlich habe Magistratsrichter Alweendo Venatius die Haftbefehle am 26. November 2019 allein auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft erlassen, dabei jedoch nicht seinen Ermessensspielraum zur Klärung der Frage genutzt, ob die Prozessteilnahme der Angeklagten durch weniger drastische Maßnahmen garantiert werden könne.
Den Beschuldigten werden sechs Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Im Kern basieren die Anklagepunkte auf dem Vorwurf, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 Schmiergelder in Höhe von 103 Millionen N$ an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür eine Fischfangquote erlangt hat, die dem namibischen Staatsunternehmen Fishcor zuerkannt worden war (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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