Ex-Magistratsrichterin bestreitet Betrugsvorwurf
Windhoek (ms) • Eine der Korruption beschuldigte Ex-Magistratsrichterin hat beteuert, niemals Bestechungsgeld angenommen oder ihr Amt zur Strafvereitelung missbraucht zu haben.
Der Angeklagten Melanie Theron wird vorgeworfen, zwischen September 2010 und August 2011 in ihrer Eigenschaft als Magistratsrichterin in Oshakati von Verkehrssündern mindestens 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen verhindert zu haben. Ferner ist sie der Urkundenfälschung beschuldigt, weil sie durch Manipulation der Prozessprotokolle den Eindruck erweckt haben soll, die Staatsanwaltschaft habe die Anklage gegen Verkehrssünder fallen gelassen oder sie lediglich verwarnt, von denen sie zuvor angeblich Geld erhalten hat.
Nachdem die Verteidigung eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens beantragt und Richter Nate Ndauendapo drei von insgesamt 20 Anklagepunkten fallengelassen hat, wurde das Verfahren gestern mit der Vernehmung der Beschuldigten fortgesetzt. Dabei hob sie hervor, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen. So hätten die Strafbescheide z.B. nicht angegeben, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt haben soll. Da dies gesetzlich vorgeschrieben sei, hätte die jeweils verhängte Geldstrafe nicht eingefordert werden können und der Bußbescheid gestrichen werden müssen.
Dasselbe gelte in den Fällen, wo sie Haftbefehle gegen vermeintliche Verkehrssünder aufgehoben bzw. deren Vollstreckung ausgesetzt habe. In diesen Fällen habe sich gezeigt, dass die Haftbefehle aufgrund eines inkorrekten und von den jeweils Betroffenen unbezahlten Strafzettels erlassen worden und als solche unwirksam gewesen seien.
Ferner hob Theron hervor, sie habe niemals eigenmächtig Bußbescheide gestrichen oder Haftbefehle außer Kraft gesetzt. Vielmehr habe sie dabei stets auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft gehandelt. Dies könne sie in den meisten Fällen jedoch nicht belegen, weil die Protokolle der jeweiligen Verhandlungen verschwunden seien.
Der Angeklagten Melanie Theron wird vorgeworfen, zwischen September 2010 und August 2011 in ihrer Eigenschaft als Magistratsrichterin in Oshakati von Verkehrssündern mindestens 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen verhindert zu haben. Ferner ist sie der Urkundenfälschung beschuldigt, weil sie durch Manipulation der Prozessprotokolle den Eindruck erweckt haben soll, die Staatsanwaltschaft habe die Anklage gegen Verkehrssünder fallen gelassen oder sie lediglich verwarnt, von denen sie zuvor angeblich Geld erhalten hat.
Nachdem die Verteidigung eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens beantragt und Richter Nate Ndauendapo drei von insgesamt 20 Anklagepunkten fallengelassen hat, wurde das Verfahren gestern mit der Vernehmung der Beschuldigten fortgesetzt. Dabei hob sie hervor, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen. So hätten die Strafbescheide z.B. nicht angegeben, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt haben soll. Da dies gesetzlich vorgeschrieben sei, hätte die jeweils verhängte Geldstrafe nicht eingefordert werden können und der Bußbescheid gestrichen werden müssen.
Dasselbe gelte in den Fällen, wo sie Haftbefehle gegen vermeintliche Verkehrssünder aufgehoben bzw. deren Vollstreckung ausgesetzt habe. In diesen Fällen habe sich gezeigt, dass die Haftbefehle aufgrund eines inkorrekten und von den jeweils Betroffenen unbezahlten Strafzettels erlassen worden und als solche unwirksam gewesen seien.
Ferner hob Theron hervor, sie habe niemals eigenmächtig Bußbescheide gestrichen oder Haftbefehle außer Kraft gesetzt. Vielmehr habe sie dabei stets auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft gehandelt. Dies könne sie in den meisten Fällen jedoch nicht belegen, weil die Protokolle der jeweiligen Verhandlungen verschwunden seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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